Autor: Redaktion LeasingTime.de
Das Reißverschlussverfahren ist ein Verfahren für das Einordnen im sogenannten Kolonnenverkehr. Es ist nötig, wenn zwei Fahrstreifen auf eine Spur zusammengeführt werden. An der Engstelle haben sich die Fahrzeuge das „Einfädeln“ zu gestatten, das wie bei einem Reißverschluss funktioniert. Verantwortlich für das Einfädeln lassen sind die Fahrer auf der Hauptspur.
Für das Reißverschlussverfahren gibt es in den Straßenverkehrsordnungen verschiedener Länder unterschiedlich angeordnete Paragrafen. In Deutschland sind der § 1 StVO („Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“) sowie der § 7 Absatz 4 StVO („Benutzung von Fahrstreifen“) maßgebend. Grundsätzlich regeln spätestens seit den frühen 2000er Jahren alle Länder, dass bei einer Spurverengung das Einfädeln der Fahrer auf der Nebenspur durch die Fahrer auf der Hauptspur zu gestatten ist. Die Regelung präzisiert auch den Ort des Einfädelns: Dieses soll möglichst unmittelbar vor dem Zusammenführen beider Spuren auf eine stattfinden. Denn damit werden beide Spuren so lange wie möglich ausgenutzt. Das bedeutet: Wenn ein Fahrzeug schon weit vor der Verengung auf die Hauptspur wechseln möchte, muss es nicht zwingend eingelassen werden. Kurz vor der Verengung ist aber das Einlassen Pflicht. Wer dagegen verstößt, riskiert in Deutschland ein Bußgeld. Umstritten ist die Anwendung des Reißverschlussverfahrens bei nicht durch die Autobahnmeisterei veranlassten Spurverengungen, sondern auf andere Weise verursachten Hindernissen – beispielsweise bei einem liegengebliebenen Fahrzeug. Das Kammergericht Berlin bejaht in diesem Fall das zwingende Reißverschlussverfahren (Az.: 12 U 4191/89), das Amtsgericht München verneint es (Az.: 334 C 28675/11).
Es funktioniert leider oft eher suboptimal, weil manche Autofahrer gar nicht wissen, wie die Rechtslage beim Reißverschlussverfahren konkret aussieht. Auf die oben geschilderte Sachlage – Einlassen zwingend, aber erst kurz vor der Verengung – weist unter anderem das Schild „Reißverschluss in 200 m“ hin (Zusatzzeichen 1005-30). Dieses wurde extra geschaffen, um den Fahrern anzuzeigen, an welcher Stelle sie konkret das Reißverschlussverfahren anwenden müssen. Viele Fahrzeugführer versuchen aber, sich schon weit vor der Verengung einzuordnen. Sie meinen es oft gut und wollen sich nicht „vordrängeln“, produzieren aber durch eine mangelhafte Ausnutzung der zweiten Spur einen vermeidbaren Stau. Zudem erzeugen sie Stress bei anderen Autofahrern. Es passiert nämlich dadurch unweigerlich, dass ein Fahrer auf der Hauptspur schon weit vor der Verengung jemanden einlässt und dazu dann kurz vor der Verengung nochmals verpflichtet ist. Er hat damit mindestens zwei oder noch mehr „Reißverschlusszähne“ durch seine Rücksicht passieren lassen. Dadurch wird er ungeduldig, er verliert nämlich Platz in der Schlange. Das birgt je nach persönlichem Temperament ein erhebliches Aggressionspotenzial. Schlimmstenfalls lässt dieser Fahrer kurz vor der Verengung niemanden mehr ein, doch ein Fahrer auf der Nebenspur pocht auf sein Recht und versucht das Einscheren auf die Hauptspur zu erzwingen, was zum Unfall führt. Nun steht der Verkehr, der schon vorher wegen der Verengung gestockt hatte. Es bildet sich ein viele Kilometer langer Stau, der sehr lange dauert, denn die Polizei und der Abschleppdienst gelangen auf der zuletzt einspurigen Straße nur sehr schwer zur Unfallstelle. Es ist Hochsommer, die Hitze lässt die Temperaturen in den Fahrzeugen steigen. Kinder weinen, Menschen sind verzweifelt, die Urlaubsfähre wird verpasst, Geschäftstermine platzen. Alles, weil jemand die Reißverschlussregelung nicht kannte. Zugegeben, das ist natürlich etwas dramatisiert. Aber wie unklar sehr vielen Autofahrern die Reißverschlussregelung ist, erkennen wir an den oft verbissenen Gesichtern hinter den Scheiben.
Was ein Reißverschluss ist, weiß jeder Kraftfahrer. Dass er Bestandteil der StVO ist (in Deutschland seit 2001), wissen die meisten Führerscheininhaber nicht, die vorher ihre Fahrschulprüfung abgelegt haben. Vorher wurde das Verfahren in der Fahrschulausbildung nicht gelehrt, es war ja nicht verpflichtend. Daher an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich:
Das Reißverschlussverfahren ist bei jeder Spurverengung anzuwenden, also auch bei einer Spursperrung, die durch ein rotes „X“ auf einer Autobahn-Anzeigetafel angezeigt wird. Die Autobahnpolizei beobachtet die Fahrer durchaus und verhängt bei Verstößen gerne Bußgelder.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
https://www.leasingtime.de/blog/834-die-rettungsgasse-darauf-muss-man-achten-um-im-zweifel-leben-zu-retten
https://www.leasingtime.de/blog/608-sicherheitsreserve-der-seitenstreifen-der-autobahn
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...