Autor: Redaktion LeasingTime.de
Ein Rotlichtverstoß ist leider schnell passiert. Sie wollen noch schnell bei gelb über die Kreuzung fahren – und die Ampel schaltet schneller um, als gedacht. Das Fahren bei Rot ist jedoch kein Kavaliersdelikt und zieht deshalb in Deutschland empfindliche Strafen nach sich. Je nach Schwere des Verstoßes kann es sich dabei um Geldstrafen, Punkte im Flensburger Verkehrsregister oder sogar um Fahrverbote handeln.
Wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind und „geblitzt“ wurden, können empfindliche Strafen auf Sie zukommen. Das Fahren bei roter Ampel gilt als besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Unterschieden wird zwischen dem sogenannten „einfachen“ Rotlichtverstoß und dem schwerer wiegenden „qualifizierten“ Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel noch nicht eine ganze Sekunde lang rot war. Der Verstoß wird in diesem Fall mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kam es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, so erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, in Verbindung mit einem Monat Fahrverbot. Kommt es hierbei sogar zu einer Sachbeschädigung, so fallen 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot an. Der sogenannte qualifizierte Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. In diesem Zusammenhang werden 200 Euro Bußgeld fällig, zudem zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Das Bußgeld erhöht sich auf 320 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und auf 360 Euro, wenn es durch den Rotlichtverstoß zu einer Sachbeschädigung kann.
Ein Rotlichtverstoß wird zumeist festgestellt, indem der Verkehrsteilnehmer „geblitzt“ wird. Seltener fällt der Verstoß beispielsweise einem zufällig anwesenden Polizeibeamten auf. Sogenannte „Blitzerampeln“ können den Verstoß anhand von in der Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen feststellen. An besonders unfallträchtigen Ampelkreuzungen oder Einmündungen werden häufig solche Anlagen installiert. Die technischen Einrichtungen verzeichnen nicht nur den Rotlichtverstoß, sondern auch, wie lange die Ampel bereits rotes Licht zeigte. Das angefertigte „teure Foto“ seines Rotlichtverstoßes flattert dem Verkehrsteilnehmer dann in der Regel per Post ins Haus.
Das bloße Überfahren der Haltelinie gilt übrigens nicht als Rotlichtverstoß, wenn Sie nicht in den Gefahrenbereich der Ampelanlage eingefahren sind. Hierbei handelt es sich lediglich um einen sogenannten Haltelinienverstoß, der mit einem Bußgeld von lediglich 10 bis 15 Euro geahndet wird – vorausgesetzt, kein anderer Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger wurde gefährdet. Dies ist auch der Grund dafür, warum Blitzerampeln in der Regel zwei Aufnahmen in einem kurzen zeitlichen Abstand anfertigen.
Die hohen Straßen bei Rotlichtverstößen kommen natürlich nicht von ungefähr. Beachten Verkehrsteilnehmer nicht das Rotlicht, so kommt es häufig zu schweren Unfällen. Fahren ein oder sogar mehrere Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit in den Bereich der Ampel ein, so kommt es schnell zur Gefährdung von Unbeteiligten. Wenn die beiden Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit aufeinander treffen, so kann es mitunter passieren, dass eines der Fahrzeuge mit großer Wucht weggeschleudert wird. Hierbei können beispielsweise zusätzlich noch Passanten angefahren oder überfahren werden. Häufig trifft es hierbei Fußgänger oder Radfahrer, die an der Ampel auf Grünlicht warten oder gerade die Fahrbahn überqueren. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrzeuginsassen ist bei einem solchen Unfall hoch, beispielsweise dann, wenn eines der Fahrzeuge von dem jeweiligen Unfallgegner direkt seitlich im Bereich der Türen getroffen wird.
Bei Gelb noch schnell über die Ampel huschen – wer kennt das nicht. Als Autofahrer warten Sie ungern und die Rotlichtphasen mancher Ampeln können ganz schön lang sein. Doch auch das Fahren bei Gelb ist – wie viele nicht wissen – an sich nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei gelbem Licht vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten ist. Sie müssen also das Fahrzeug an der Haltelinie zum Stehen bringen, wenn die Ampel Gelb zeigt. Fahren Sie dennoch bei Gelb, so können Sie für diesen „Gelblichtverstoß“ theoretisch mit einem (eher überschaubaren) Bußgeld belegt werden. Allerdings muss das Bremsen an der Haltelinie gefahrlos möglich sein. Eine Vollbremsung, die zum Auffahren des Hintermanns führen würde, müssen Sie also nicht hinlegen, nur weil die Ampel plötzlich von Grünlicht auf Gelblicht wechselt. Die Gelblichtphase von Ampeln ist in Deutschland übrigens nicht immer gleich lang, sondern kann bei einigen Ampeln fünf Sekunden und bei anderen lediglich drei Sekunden betragen. Dies hängt auch von der jeweils erlaubten Höchstgeschwindigkeit ab.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
https://www.leasingtime.de/blog/539-vorsicht-blitzer-so-funktioniert-eine-radarfalle
https://www.leasingtime.de/blog/803-mehr-kilometer-rausholen-die-besten-tipps-zum-spritsparen
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...