Autor: Redaktion LeasingTime.de
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (auch Kfz-Zulassungsbehörde oder -Zulassungsstelle genannt) ist in Deutschland für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und anderen relevanten Fahrzeugdokumenten zuständig sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Kfz-Zulassungsstelle ist allerdings keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), sondern sie unterstehen dem jeweiligen Straßenverkehrsamt des Zulassungsortes, in dem das Kraftfahrzeug angemeldet werden soll. In der Regel sind dies die Behörden der kreisfreien Städte sowie die einzelnen Kreis- oder Landratsämter. Insgesamt existieren in Deutschland bis zu 738 Zulassungsstellen, davon sind 424 Behörden Hauptstellen und 305 Ämter sogenannte Nebenstellen. Eine Liste der gesamten Kfz-Zulassungsstellen führt das Kraftfahrt-Bundesamt.
Jede einzelne Kfz-Zulassungsstelle organisiert ihre Arbeitsabläufe unterschiedlich. So kann es durchaus sein, dass in der einen Stadt alle Arbeitsschritte von einem Sachbearbeiter erledigt werden, in der anderen aber jeder einzelne Arbeitsschritt von verschiedenen Mitarbeitern durchgeführt wird. Aus Zeit- und Kostenersparnis bleibt es vielfach beim ersten Modell, zumal dieses nicht so personalintensiv ist wie das zweite. Beim ersten Modell ist ein und derselbe Sachbearbeiter von Anfang bis zum Ende mit dem betreffenden Vorgang betraut. Dies setzt allerdings voraus, dass der betreffende Mitarbeiter über einen vielfältigen Kenntnisschatz verfügen muss, da die Bandbreite der zu erledigen Aufgaben recht umfangreich ist. In den größeren Städten kann es aber durchaus vorkommen, dass solch qualifiziertes Personal nicht immer im großen Umfang vorhanden ist. Hier wird bevorzugt auf das zweite Modell zurückgegriffen, wo die einzelnen Mitarbeiter nur wenige Arbeitsschritte kennen müssen, diese beherrschen sie allerdings meist sehr routiniert.
In erster Linie sind die Kfz-Zulassungsstellen zuständig für die Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen. Hierzu zählt auch die besondere Form von Zulassungen für Fahrzeuge, die mehr als sieben Jahre außer Betrieb waren. Des Weiteren werden bei einem Halterwechsel innerhalb einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises die erforderlichen Änderungen und Eintragungen vorgenommen. Ebenso verhält es sich, wenn ein Fahrzeug von einem Landkreis in eine kreisfreie Stadt oder umgekehrt umgeschrieben werden muss. Für eventuelle Kennzeichenwechsel ist ebenfalls diese Behörde zuständig. Aber auch bei Verlust oder Diebstahl von wichtigen Fahrzeugdokumenten (Kennzeichen, Kfz-Brief oder Fahrzeugschein) gehört die Kfz-Zulassungsstelle neben der Polizei zu den ersten anzusteuernden Behörden. Eventuelle technische Veränderungen am Fahrzeug, die vorher vom TÜV abgenommen werden müssen, werden bei den Kfz-Zulassungsstellen in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Werden Spezialkennzeichen wie Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen benötigt, so müssen diese bei den einzelnen Kfz-Zulassungsstellen beantragt und genehmigt werden.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Vorlage der entsprechenden Fahrzeugpapiere. Ist bereits der Gebrauchtwagen im Kreis zugelassen und soll dieser wieder in demselben Kreis zugelassen werden, so müssen folgende Papiere vorgelegt werden: Personalausweis, die elektronische Versicherungskarte, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, der HU-Bericht sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Bei der Zulassung eines Neuwagens ist die Vorlage eines Fahrzeugscheins Teil 1 sowie des HU-Berichts nicht notwendig. Die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes ist auch für die Vergabe der Kennzeichen verantwortlich. Seit 2015 ist es möglich, die eigenen Kennzeichen auch bei einem Wohnortwechsel zu behalten. Aber dennoch muss das Fahrzeug am neuen Wohnort angemeldet werden. Gegen eine zusätzliche Gebühr können auch Namenskürzel als Wunschkennzeichen beantragt werden.
Niemand geht wirklich gerne zur Kfz-Zulassungsstelle, alleine schon wegen möglichen Wartezeiten. Allerdings konnten diese durch den verstärkten Einsatz von Computern sowie durch die bürgernahe Ausrichtung der Verwaltungen gesenkt werden. Wer zu einer Kfz-Zulassungsstelle gehen muss, der sollte sich vorher im Internet erkundigen, welche Art von Dokumenten er vorzulegen hat. Ebenso können auch schon so die anfallenden Gebühren ermittelt werden. Gleichfalls können auf diesem Weg etwaige allgemeine Angaben online eingetragen werden, so dass sich die Wartezeiten vorab erheblich senken lassen. Besonders bürgerfreundlich ist die Festlegung von Gesprächsterminen bei der Behörde via Internet. Da die einzelnen Kfz-Zulassungsstellen recht unterschiedlich personell organisiert sind, können so auch unterschiedliche Öffnungszeiten vorkommen. Um sich einen vergeblichen Anfahrtsweg und möglichen Ärger zu ersparen, ist der vorherige Blick via Internet dringend anzuraten. Die meisten Kfz-Zulassungsstellen sind im Allgemeinen besser als ihr Ruf. Bei vielen Kfz-Zulassungsstellen hat sich die Kundenfreundlichkeit inzwischen erheblich verbessert.
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