Autor: Redaktion LeasingTime.de
Leasing: Eigentum oder Leihgabe?
Eine Frage, die sich jedem Leasingnehmer stellt, lautet sicher: Geht das Leasingfahrzeug als Leasinggegenstand mein Eigentum, wenn ich einen Leasingvertrag unterschreibe oder bleibt es Eigentum der Leasinggesellschaft und ist nur eine Leihgabe?
Tatsächlich ist und bleibt die Leasingbank bzw. Leasinggesellschaft Eigentümer des Leasinggegenstandes, also des Leasingautos. Schließlich hat sie es erworben und überlässt es nun dem Leasingnehmer zur Verwendung über einen im Leasingvertrag vereinbarten Zeitraum (Leasingdauer) und gegen Bezahlung einer monatlichen Leasingrate wie auch eventuell einer Leasingsonderzahlung zu Beginn des Vertrags.
Der Leasingnehmer seinerseits wird zum Halter und Besitzer des Fahrzeugs. Dass Besitz nicht gleich Eigentum ist, lässt sich beim Leasing daran erkennen, dass man als Leasingnehmer zu keinem Zeitpunkt des Leasingvertrags das Auto einfach verkaufen könnte. Er könnte also nicht in dem Maße über das Auto verfügen, wie es die Leasingbank bzw. Leasinggesellschaft können. Diese räumen dem Leasingnehmer als Halter und Besitzer des Leasingfahrzeugs ein weitreichendes Nutzungsrecht ein, dass sich jedoch nicht auf die Verwertung im Sinne eines Verkaufs oder einer Weitervermietung an Dritte erstreckt.
Leasing: Eigentum - Nein, danke?
Dass es auch Vorteile hat, wenn das Leasingfahrzeug während der Dauer des Leasings nicht in den Eigentum des Leasingnehmers übergeht, zeigt sich daran, dass das Auto steuerlich nicht als Anlagevermögen betrachtet wird, was gerade für Unternehmen und Selbstständige gut ist. Vielmehr können sogar Leasingsonderzahlung und Leasingraten steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden. Auch so betrachtet wird klar, dass es sich beim Leasing anders als bei der Finanzierung eines Autokaufs, um so etwas wie einen mittel- bis langfristigen Mietvertrag handelt.
Leasing: Eigentum - Ja, bitte?
Will man aber als Leasingnehmer, dass das Leasingfahrzeug Eigentum wird, kann man unterschiedliche Wege wählen. Der geläufigste: Die Zahlung vom Restwert nach Ablauf des Leasingvertrages. Hierbei nämlich wird zu Beginn des Vertrags zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer vereinbart, wie viele Kilometer mit dem Leasingfahrzeug innerhalb der Leasinglaufzeit gefahren werden. Vornehmlich darauf basierend, werden Leasingraten und vor allem der Restwert berechnet. Nach 36 oder 48 Monaten erfolgt dann die Rückgabe.
So kann der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zum Preis des Restwerts kaufen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass zu der Kaufpreis schon zu Beginn des Leasingvertrages festgelegt wird. Das Risiko für den Leasingnehmer: Das Fahrzeug kann nach der Leasinglaufzeit, also der Nutzungsdauer, eventuell teurer sein als vergleichbare Gebrauchtwagen, weil sich der Markt für dieses Modell während der 3-4 Jahre entsprechend verändert hat. In jedem Fall ginge das Fahrzeug mit Zahlung vom Restwert dann in das Eigentum des Leasingnehmers über, d.h. die Eigentumsrechte würden erst zu diesem Zeitpunkt den Besitzer wechseln.
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Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...