Autor: Redaktion LeasingTime.de
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur gefährlich, sondern hat ab gewissen Promille-Grenzen auch rechtliche Konsequenzen. Dabei wissen viele Autofahrer nicht, welche Promille-Grenzen wann gelten und überschätzen sich mit dem Konsum von Alkohol. In Deutschland dürften die gängigen Grenzen bei den Fahrern, die regelmäßig unterwegs sind, allgemein bekannt sein. So liegt schon eine Straftat ab 0,3 Promille vor, wenn Ausfallerscheinungen beim Fahren hinzukommen. Damit liegt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Geldstrafe und ein Entzug der Fahrerlaubnis sind die Folge. Ab 0,5 Promille handelt man ordnungswidrig, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen. 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg bekommt man für diese Ordnungswidrigkeit. Noch schlimmer ist das Überschreiten von 1,1 Promille, wenn also eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Hier macht man sich auch ohne das Vorliegen von Ausfallerscheinungen strafbar. Doch wie sieht es bei unseren Nachbarländern und an Urlaubszielen aus? Während schon die deutsche Regelung nicht ganz einfach ist, wird es im Ausland teilweise noch komplizierter, da hier unterschiedliche Werte Geltung haben.
In den meisten europäischen Ländern liegt die Promille-Grenze bei 0,5. Dazu gehören etwa die Schweiz, Spanien, Österreich, die Niederlande, Italien und Dänemark. Bei Überschreiten der Grenze werden – wie auch in Deutschland – Bußgelder von mehreren Hundert Euro verhängt. Nur in Polen beginnt die Grenze schon ab 0,2 Promille, dafür ist die Bußgeld-Höhe ab umgerechnet ca. 145 € verglichen mit anderen Ländern eher gering. in Dänemark wird hingegen sogar ein Monatsverdienst fällig, so dass das es schnell teuer werden kann. In einigen Ländern wie Finnland oder Schweden gelten noch härtere Gesetze. Hier führt das Überschreiten der Grenze zu einer Geldstrafe und nicht nur einer Geldbuße. Zudem sollte man als Autofahrer beachten, dass für Fahranfänger und Berufskraftfahrer teilweise niedrigere Promillegrenzen gelten. Hier sind Grenzen zwischen 0,0 über 0,2 bis 0,5 (Dänemark) üblich. Beim Überschreiten werden nicht nur hohe Bußgelder von mehreren Hundert Euro fällig. Fahranfänger müssen teilweise auch ein Aufbauseminar absolvieren und auch die Probezeit wird verlängert.
Aufpassen muss man auch in Großbritannien. Während dort in England eine verhältnismäßig liberale Promillegrenze von 0,8 Promille herrscht, liegt sie im schottischen Teil der Insel auf 0,5, als dem europäischen Standard begrenzt. So kann man sich schnell irren und beim Verreisen und einer kurzweiligen Grenzüberschreitung mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In Ungarn oder Tschechien liegt die Grenze sogar bei 0,0 Promille. Auch die Buße ist vergleichsweise hoch. So hat man im betrunkenen Zustand schnell das Urlaubsgeld verbraucht. Aufpassen sollte man auch noch mit dem Restalkohol. In Ländern wie Ungarn oder Tschechien, in denen eine 0,0 Promille-Grenze herrscht, kann man schlecht abschätzen, wann der Alkohol vollständig abgebaut wurde. Ebenso kann man nicht anhand der Anzahl alkoholischer Getränke messen, wann man wieder nüchtern sein wird. Auch der Verzehr von alkoholhaltigen Speisen wie Pralinen kann theoretisch die Messung beeinflussen, so dass man schnell die 0,0-Grenze überschreitet.
Eigentlich weiß es ja jeder: Wer sich hinter ein Steuer setzt, sollte generell keinen Alkohol getrunken haben. Damit vermeidet man nicht nur rechtliche Sanktionen, die bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen können, sondern man gefährdet vor allem auch keine unschuldigen Personen im Straßenverkehr. Nichts kann für einen Autofahrer auch langfristig und persönlich schlimmer sein, als wenn er etwa im alkoholisierten Zustand ein Kind überfährt und sich dafür vor Gericht und der Gesellschaft verantworten muss. Besonders Berufskraftfahrer sind zudem auf die Fahrerlaubnis angewiesen, die schon bei geringen Alkoholverstößen entzogen werden kann. Damit nehmen sie sich die existenzielle Grundlage, was für sie beruflich schwere Folgen haben kann. Auch als Fahranfänger sollte man generell die Hände komplett vom Alkohol lassen, besonders weil man zudem noch wenig Fahrpraxis aufweist und schon deshalb im Straßenverkehr jede kleine Beeinträchtigung eine mögliche Gefährdung darstellt. Hat man auch nur ein Bier getrunken, sollte man das Fahren einer fahrtüchtigen Person überlassen. Dies können Freunde oder Partner sein, die nicht getrunken haben. Im Notfall kann man sich auch ein Taxi bestellen, damit man gar nicht erst in Versuchung gerät, den Fahrzeugschlüssel umzudrehen. Damit schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
(Angaben Stand Juli 2018 und ohne Gewähr)
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
https://www.leasingtime.de/blog/551-so-sollten-sich-autofahrer-bei-einer-polizeikontrolle-verhalten
https://www.leasingtime.de/blog/480-wissenswertes-rund-um-die-mpu
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...