Autor: Redaktion LeasingTime.de
Das Kraftfahrt-Bundesamt mit seinem Sitz in Flensburg ist seit 1958 für die Verwaltung von Punkten der Autofahrer zuständig. 2014 gab es eine gründliche Überarbeitung des Punktesystems. Das eigentliche Aufgabengebiet der Behörde bezieht sich auf die Verkehrserziehung. Autofahrer, die gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben, erhalten einen Eintrag in das Register. Die Punkte werden dort verwaltet. Vor der Reform durfte der maximale Stand noch 18 Punkte betragen, doch dieser wurde auf acht Punkte gesenkt. Danach wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Seit den 1950er Jahren nahmen die Verkehrsunfälle auf den Straßen immer weiter zu, dadurch wurde 1956 im Rahmen einer Erziehungsmaßnahme ein Verkehrs-Zentralregister in Deutschland eingeführt. Hier sollten vor allem „Mehrfachtäter“ einen Denkzettel erhalten. Besonders die Anzahl an Pkw-Rasern stieg stetig an, obwohl es auf den Straßen eindeutige Schilder mit einer zulässigen Geschwindigkeit gab. Doch viele Fahrer hielten sich nicht daran. Auch das Zusammentreffen von Autos, Radfahrern und Fußgängern brachte eine Menge Probleme mit sich. Mit der Verkehrssünderkartei wollte man vor allen die Schwächeren im Straßenverkehr besser schützen. Wer sich nicht an das geltende Recht hielt, sollte mit Punkten bestraft werden. Dies war zu damaliger Zeit ein sehr großer Verwaltungsaufwand, doch Experten nannten dies einen wichtigen Schritt für die Erziehung im Straßenverkehr.
Als Autofahrer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Punktestand in Flensburg abzufragen. Durch die neue Reform ist einiges durcheinander gekommen und man verliert schon mal den Überblick. Denn schließlich möchte niemand Gefahr laufen, seine Fahrerlaubnis abgeben zu müssen. Ein Blick in die Verkehrssünderkartei kann dazu sehr hilfreich sein. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Stand abzufragen. Dazu können Sie zum Beispiel persönlich erscheinen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dafür eigene Öffnungszeiten. Es gibt dazu zwei Standorte, in Flensburg und Dresden. Allerdings benötigen Sie dafür einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass). Zudem müssen Sie einen Antrag stellen, um einen Auszug vom Zentralregister zu bekommen. Auch können Sie eine schriftliche Anfrage per Post stellen. Dann bekommen Sie die notwendigen Informationen zugeschickt. Allerdings müssen Sie genaue Angaben zu Ihrer Person machen. Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift, wie auch der Geburtstag und auch der Geburtsort. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Online-Abfrage zu starten. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Personalausweis mit einer Online-Funktion und einem Kartenlesegerät. Auch können Sie per Smartphone eine Ausweis-App herunterladen und dort an die gewünschten Informationen kommen.
Liegen ein bis drei Punkte vor, werden Sie für eine Bewertung der Fahreignung vorgemerkt. Eine Benachrichtigung und Maßnahme erfolgt allerdings nicht. Beträgt der Punktestand vier bis fünf, bekommen Sie eine Ermahnung, die gebührenpflichtig ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, an einem Seminar teilzunehmen, um dort einen Punkt abzubauen. Wenn Ihr Kontostand bei sechs oder sieben Punkten liegt, bekommen Sie eine Verwarnung und die Aufforderung, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Wenn daran keine Teilnahme erfolgt, wird Ihre Fahrerlaubnis eingezogen. Punkte können bei dem Seminar aber nicht abgebaut werden. Wenn Sie mindestens acht Punkte besitzen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Nach sechs Monaten besteht die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen MPU-Maßnahme einen Antrag für einen neuen Führerschein zu stellen. Eine Fahrprüfung muss dafür in den meisten Fällen nicht absolviert werden.
Wenn Sie maximal fünf Punkte auf Ihrem Konto haben, besteht die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Diese Teilnahme ist freiwillig und kann genutzt werden, um einen Punkt abzubauen. Wenn Sie allerdings mehr als fünf Punkte besitzen, ist eine solche Maßnahme auf freiwilliger Basis nicht möglich. Alle fünf Jahre kann ein solches Seminar besucht werden. Bevor Sie aktiv werden, ist es ratsam, dass Sie sich entsprechend beraten lassen. Dafür gibt es geeignete Stellen, die kostenlose Tipps und Hinweise für die optimale Vorgehensweise geben. Besonders dann, wenn sich bereits viele Punkte auf dem Konto angesammelt haben, sollten Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen. Der rechtzeitige Abbau von Punkten ist auf jeden Fall sehr sinnvoll, damit Ihnen nicht die Fahrerlaubnis entzogen wird.
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