Autor: Redaktion LeasingTime.de
Die neue Winterreifenregelung: Tipps & Hinweise
Seit 1. Januar 2018 ist in Deutschland eine neue Winterreifenregelung in Kraft. Zeichnete sich ein Winterreifen in der Vergangenheit durch ein M+S-Symbol (für „Matsch und Schnee“) aus, so müssen alle neu produzierten Winterreifen nunmehr mit dem neuen „Alpine-Symbol“ gekennzeichnet werden. Für bereits vorhandene M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist. Was bleibt, ist die Winterreifenpflicht bei Glätte und Schnee.
Neue Kennzeichnung von Winterreifen ab 2018
Die neue Kennzeichnung von Winterreifen wurde nötig, weil sich die technischen Anforderungen an Winterreifen in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) geändert haben. Bei dem neuen, teilweise auch bisher schon verwendeten Symbol handelt es sich um ein Piktogramm eines dreigezackten Berges mit einer Schneeflocke in der Mitte.
Es wurde eingeführt, da für Reifen mit der Kennzeichnung durch das M+S-Symbol keine einheitlichen Prüfkriterien galten; Zudem wurden die Angaben der Hersteller nicht überprüft. Die neu gekennzeichneten Winterreifen dagegen müssen sich einheitlichen Tests unterziehen und ihre Wintertauglichkeit unter anderem bei einem vergleichenden Bremstest beweisen. Mit der neuen Regelung soll eine verbindliche Mindestanforderung betreffend der Leistungsfähigkeit von Winterreifen auf schneebedeckten Straßen geschaffen werden.
Im Winter nur mit Winterreifen
Als gewissenhafter Autofahrer wissen Sie vermutlich, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen einen kürzeren Bremsweg aufweisen als Sommerreifen, dass sie über bessere Fahreigenschaften auf Schnee und über eine bessere Haftung auf vereister Fahrbahn verfügen. In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“, die Winterreifen nicht nach Kalender vorschreibt, sondern dann, wenn die Straßen- oder Witterungsverhältnisse es erfordern. Dies ist der Fall bei Schnee und Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sowie Glatteis. Eine Zuwiderhandlung kann nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu Punkten in Flensburg und zu Geldstrafen führen.
Die meisten Autofahrer hierzulande legen aber ohnehin großen Wert auf Winterreifen; für viele gilt dabei die Regelung „von O bis O“: Von Oktober bis Ostern, so der grob abgesteckte Zeitraum, sollte ein Auto mit Winterreifen ausgestattet sein, natürlich auch darüber hinaus, wenn die Wetterverhältnisse es erfordern. Neu ist übrigens auch, dass der Halter eines Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er es zulässt, dass das Fahrzeug von einem anderen ohne die nötige Ausstattung mit Winterreifen in Betrieb genommen wird – eine Regelung, die vor allem Autovermieter betreffen könnte.
Alte Reifen mit M+S-Symbol dürfen bis 2024 genutzt werden
Wenn Sie Winterreifen mit M+S-Symbol und noch ausreichender Profiltiefe besitzen, dürfen Sie sie noch bis zum 30. September 2024 weiternutzen, vorausgesetzt, sie wurden vor dem 31. Dezember 2017 produziert. Diese Übergangsfrist soll Autofahrer davor bewahren, erst relativ neu erworbene Winterreifen austauschen zu müssen.
Da seit dem Frühjahr 2018 für den deutschen Markt ohnehin nur noch Winterreifen mit dem neuen Alpine-Symbol hergestellt werden, sollten bis ins Jahr 2024 alle älteren Reifen bereits ausgetauscht worden sein, sodass niemandem ein Nachteil entsteht – abgesehen davon, dass Sie im Winter ohnehin nicht mit allzu alten Reifen unterwegs sein sollten. Das Gummi von Reifen altert mit den Jahren und wird nicht nur spröde, sondern kann auch verhärten. Dies führt zu längeren Bremswegen und geringeren Haftungseigenschaften, beispielsweise in Kurven oder beim Anfahren am Berg. Sie sollten daherWinterreifen älteren Datums auch dann erneuern, wenn noch ein ausreichendes Restprofil vorhanden ist. Experten raten allgemein zu einem Austausch der Pneus nach spätestens acht Jahren. Der ADAC empfiehlt zudem, Winterreifen bereits bei 4 mm Profiltiefe auszutauschen, mithin schon vor dem Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.