Autor: Redaktion LeasingTime.de
Im Jahre 1899 war die Kfz-Steuer noch eine Art Luxussteuer, denn zu dem Zeitpunkt konnten sich nur wenige Menschen ein motorisiertes Gefährt leisten. Vom Jahr 1949 an zählte diese allerdings zu den Steuereinnahmen der jeweiligen Bundesländer und ist im Gesetz fest verankert. 2009 gab es allerdings Änderungen, denn eine Steuerreform ergab, dass die Einnahmen nun dem Bund gehören.
Jede Person, die ein Fahrzeug im Straßenverkehr fährt und dazu eine gültige Bescheinigung besitzt, muss die Kfz-Steuer bezahlen. Ausgenommen sind dabei Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen, denn dies gilt nur bei Probe- oder Prüfungsfahrten. Auch kleinere Zweiräder beziehungsweise Mopeds mit 50 ccm sind von der Steuer befreit. Die Steuer an sich wird von den zuständigen Finanzbehörden erhoben. Durch einen recht hohen Aufwand wird diese Art von Steuer nur einmal im Jahr entrichtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn zum Beispiel ein fälliger Betrag über 500 Euro beträgt, darf auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlung erfolgen.
Seit dem Juli 2009 ist eine neue Reform in Kraft getreten, wobei die Kfz Steuer nach nunmehr zwei gültigen Kriterien berechnet wird. Unterschieden wird dabei zwischen Diesel- und Benzinmotoren, wobei hier die Hubraumgröße des Motors entscheidend ist.
Das andere Kriterium ist der Schadstoffausstoß, welcher in CO2-Angaben berechnet wird. Hier möchte der Staat besonders saubere Fahrzeuge mit wenig Abgasen fördern, während für ältere Modelle mit einem hohem Ausstoß deutlich mehr zu bezahlen ist, da diese Fahrzeug die Umwelt stärker belasten. Somit soll vor allem ein Kaufanreiz für emissionsarme Auto gefördert werden, da viele Innenstädte mit einer hohen Luftverschmutzung zu kämpfen haben, wobei ein großer Teil davon vom Straßenverkehr entsteht. Für die Kfz-Steuer ist zudem die Erstzulassung des Fahrzeugs wichtig, denn Modelle, die vor dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, werden nur nach der jeweiligen Motorart besteuert. Erst Modelle, die nach diesem Datum angemeldet wurden, besteuert der Staat nach den beiden Kriterien.
Unterschieden wird zunächst, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Diesel- oder Benzinmodell handelt. Modelle mit einem Dieselmotor werden höher besteuert, dafür genießen Dieselfahrer Steuererleichterungen beim Tanken von Dieselkraftstoff. Unterschieden wird auch ob, ein Dieselmotor einen Partikelfilter besitzt oder nicht. Beim Hubraum wird für jede angefangenen 100 Kubikzentimeter eine entsprechende Gebühr fällig.
Der CO2 Ausstoß des Fahrzeugs wird unabhängig von der jeweiligen Motorart berechnet. Bei Autos, die vor dem 1. Januar 2013 zugelassen wurden, kommt ein Wert von 110 Gramm pro km als Sockel zum Tragen. Jedes Gramm, welches darüber liegt, wird mit einem Wert von 2 Euro berechnet. Verursacht ein Auto einen Ausstoß von 115 g/km, so werden 5 x 2 Euro (insgesamt 10 Euro berechnet). Neuere Fahrzeuge mit einer Zulassung nach Januar 2013 müssen sich nach einem strengeren Sockelwert richten. Dafür gibt es eine spezielle Tabelle, in der der CO2-Ausstoß festgelegt ist.
Für einige Fahrzeuggruppen gibt es Steuererleichterungen oder diese sind ganz von einer Zahlung befreit. Wenn Sie zum Beispiel über einen Oldtimer verfügen, der mindestens 30 Jahre alt ist und ein H-Kennzeichen besitzt, wird dieses Fahrzeug mit einer pauschalen Versteuerung versehen. Allerdings müssen die Voraussetzungen dafür auch gegeben sein – etwa, dass am Fahrzeug fast nur originale Teile verbaut sind.
Der Staat ist vor allem daran interessiert neue Antriebe zu fördern und daher kommen Besitzer von Hybrid oder Elektroautos in den Genuss einer zum Teil kompletten Steuerbefreiung. Denn diese Fahrzeuge erzeugen lokale nur geringe oder gar keine Emissionen.
Gerade ältere Fahrzeuge mit einem hohen Ausstoß an Emissionen zahlen viel Kfz-Steuer, doch dagegen können manchmal Maßnahmen getroffen werden, um die Kosten zu senken. Für einige ältere Modelle können neuere Katalysatoren nachgerüstet werden. Bei älteren Dieselmodellen lohnt sich zudem der Einbau von einem Dieselpartikelfilter. Zwar müssen Sie dafür erst mal einiges an Geld investieren, doch ergeben sich für den Fahrer im Laufe der Zeit unter Umständen Steuerersparnisse und man profitiert zudem von einem höheren Wiederverkaufswert.
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