Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wenn Sie einen Oldtimer besitzen, können Sie für diesen ein so genanntes H-Kennzeichen beantragen. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein historisches Fahrzeug à la Ford Model T handeln, ein Fahrzeugalter von dreißig Jahren gepaart mit einem guten Zustand sind völlig ausreichend.
Das H-Kennzeichen, auch historisches Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder H-Nummer genannt, wurde 1997 in Deutschland eingeführt. Ziel war es, die Erhaltung „kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ zu fördern, unter anderem mit einem einheitlichen und niedrigen Satz bei der KFZ-Steuer. Ältere Fahrzeuge, die bestimmte Kriterien erfüllen und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angesehen werden, können mit den speziellen Kennzeichen ausgestattet werden, die einige Vorteile bereithalten. Ein H-Kennzeichen ist leicht an einem „H“ als letzten Buchstaben ganz rechts erkennen. Dieser wird der üblichen Zahlenfolge am Ende des Kennzeichens nachgestellt.
Damit ein Fahrzeug mit den begehrten Oldtimerkennzeichen ausgerüstet werden kann, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Fahrzeug muss zuerst einmal mindestens dreißig Jahre alt sein – es gilt das Datum der Erstzulassung – und sich in gutem Zustand befinden. Alten Rostlauben bleibt das Kennzeichen verwehrt, bei dem betreffenden Kraftfahrzeug muss es sich tatsächlich um erhaltenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handeln. Kleinere Gebrauchsspuren stellen kein Problem dar, unsachgemäße Instandsetzungen, Durchrostungen und nicht reparierte Unfallschäden sind hingegen ein Ausschlusskriterium. Um das H-Kennzeichen zu erhalten, ist die Vorführung und Bewertung bei einem Sachverständigen, beispielsweise beim TÜV oder der DEKRA, erforderlich. Eine Fahrzeugabnahme zum H-Kennzeichen ist immer eine Einzelfallentscheidung. Als Orientierung bezüglich des Zustands wird oft die Zustandsnote 2 genannt. Das Fahrzeug muss darüber hinaus nicht nur ein bestimmtes Alter haben, sondern sich auch weitestgehend im Originalzustand befinden. Nachgerüstetes Zubehör und Anbauteile müssen zeitgenössisch sein. So wird der Prüfer gegen einen Satz klassischer Zusatzleuchten, seien es nun Nebel- oder Fernscheinwerfer, nichts einzuwenden haben. Moderne Tagfahrleuchten mit LEDs stellen jedoch einen Ausschlussgrund dar. Dienen Umbauten der Fahrsicherheit oder dem Insassenschutz, so sind sie jedoch immer zulässig. Als Beispiel ist hier die Nachrüstung von Anschnallgurten zu nennen, auch wenn diese neueren Ursprungs sind. Größere Umbauten an Karosserie, Motor oder Technik müssen zur Erteilung der H-Nummer jedoch bereits mindestens dreißig Jahre zurückliegen. Ein Motorumbau wird in der Regel toleriert, wenn die entsprechende Maschine für das Fahrzeug bereits ab Werk erhältlich war oder der jeweiligen Baureihe entspricht.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt ein einheitlicher Satz bei der KFZ-Steuer, völlig unabhängig von Hubraum, zulässigem Gesamtgewicht oder Abgaswerten. Dies kann sich bei vielen Oldtimern als echter Kostenvorteil erweisen, im Besonderen profitieren hubraumstarke Fahrzeuge von dieser Regelung. Hinzu kommt, dass einige Kraftfahrzeugversicherer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen besonders günstige Oldtimerversicherungen im Angebot haben. Den Versicherern ist bekannt, dass die historischen Fahrzeuge in der Regel gut gepflegt und umsichtig bewegt werden.
Ein weiterer und durchaus gewichtiger Vorteil des H-Kennzeichens ist, dass ein damit ausgerüsteter Oldtimer in Umweltzonen einfahren darf, auch wenn er nicht über die vorgeschriebene Umweltplakette verfügt. Die Einfahrt in die Umweltzonen ist fast nur noch mit grüner Plakette möglich, diese wird Oldtimern in der Regel wegen ihrer schlechten Abgaswerte nicht erteilt. Eine Nachrüstung mit moderner Abgasnachbehandlung ist nur in den wenigsten Fällen und dann zumeist auch nur bei Youngtimern möglich. Wenngleich Sie als Oldtimerbesitzer zu Recht argumentieren mögen, dass Ihr regelmäßig gewartetes Schmuckstück ja nur selten bewegt wird und die Umwelt somit nicht sonderlich belastet, dass das Fahrzeug stets für neugierige Blicke sorgt, gar Freude bei den Betrachtern verbreitet – keine Chance. Ohne grüne Plakette bleibt Ihnen die Fahrt in die großen Städte in der Regel verwehrt. Wenn ihr Fahrzeug allerdings mit einem H-Kennzeichen ausgestattet ist, darf es in die Umweltzone einfahren. Dies ist in der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang 3, Nummer 10, festgeschrieben. Fahrzeuge dürfen hiernach ohne eine vorgeschriebene Kennzeichnung mittels Feinstaubplakette in eine Umweltzone einfahren, wenn es sich um Oldtimer mit H-Kennzeichen handelt. Auf Amtsdeutsch: Wenn es sich um ein Kraftfahrzeug gemäß §2, Nummer 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung handelt, das über ein amtliches Kennzeichen nach §9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr verfügt.
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