Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wer in bestimmten Zonen parken möchte, muss eine Parkscheibe benutzen. Doch viele Autofahrer wissen nicht, wie man eine Parkscheibe richtig verwendet. Dabei gehört es zur Grundausbildung eines jeden Fahranfängers und sollte solide beherrscht werden. Der Verzicht auf eine Parkscheibe oder die falsche Nutzung können ein Bußgeld zur Folge haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Parkscheibe richtig einstellen können, damit es garantiert kein Knöllchen gibt.
Die Parkscheibe muss in Deutschland in allen Zonen genutzt werden, wo sich ein entsprechendes Schild mit einer Parkscheibenpflicht befindet. Dieses Schild kann mit einem weiteren Zusatzschild ergänzt werden, etwa dass eine Parkscheibe nur in einem bestimmten Zeitraum am Tag ausgelegt werden muss. Meistens ist eine Parkscheibe nur in den Stoßzeiten nötig, da hier die meisten Autofahrer auf der Suche nach einer Parkfläche sind. Abends und in der Nacht muss meistens keine Parkscheibe genutzt werden, so dass man hier sorgenfrei parken kann.
Auch die Optik wird von der Straßenverkehrsordnung „StVO“ fest vorgeschrieben. Die Parkscheibe muss eine Größe von 150 x 110 mm aufweisen und in demselben Blauton wie Verkehrszeichen koloriert sein. Andere Farben wie beispielsweise Grün oder Pink, die immer wieder angeboten werden, sind offiziell nicht zulässig. Zudem muss die Parkscheibe durch den Buchstaben "P" mittig gekennzeichnet sein. Eine genaue Abbildung findet sich dazu in der StVO. Einen behelfsmäßigen Zettel mit dem Hinweis zu verwenden, wann man angekommen ist, ersetzt also nicht eine Parkscheibe – hier ist man dann auf eine mögliche Kulanz seitens der Parkraumüberwachung angewiesen.
Parkscheiben lassen sich an vielen Orten gegen eine kleine Gebühr erwerben. Man findet sie in Geschäften für Autobedarf, in Baumärkten, Tankstellen oder auch in größeren Kaufhäusern. Aber auch über das Internet lassen sich die Parkscheiben einfach bestellen. Tipp: Unternehmen nutzen Parkscheiben auch gerne als Werbeartikel – eine gute Gelegenheit, kostenlos an eine Parkscheibe zu kommen.
Eine Anleitung findet sich auf vielen Parkscheiben nicht, so dass viele Fahrer die Parkscheibe nicht richtig einstellen. Dabei sind die Regeln an sich relativ einfach und können leicht gemerkt werden. Es gilt hierbei das „Halbe-Stunde-Prinzip“: Der weiße Pfeil der Parkscheibe wird so gedreht, dass die nächste volle halbe Stunde nach Ankunft angezeigt wird. Erreicht man den Parkplatz also zum Beispiel um 09:05 Uhr, stellt man die Parkscheibe auf 09:30 Uhr. Wer also kurz nach einer vollen oder halben Stunde ankommt, kann fast eine halbe Stunde an möglicher Parkzeit dazu gewinnen. Ab dem eingestellten Zeitpunkt gilt dann die vorgeschriebene Parkhöchstdauer. Beträgt diese beispielsweise zwei Stunden, kann man also in unserem oben genannten Beispiel bis 11:30 Uhr parken.
Man sollte die Parkscheibe genau auf jede volle oder halbe Stunde einstellen. Zwischenräume sind nicht erlaubt und könnten ein „Knöllchen“ nach sich ziehen, wenn nicht erkennbar ist, seit wann das Fahrzeug geparkt ist.
Autofahrer haben es leicht: Sie müssen die Parkscheibe nur gut sichtbar für Ordnungshüter auslegen. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, wo Sie die Scheibe befestigen, eine feste Regel gibt es dazu nicht. Ebenso gut lässt sich eine Parkscheibe auch hinter der Heckscheibe platzieren. Nur gut sichtbar muss sie bei Kontrollen sein.
Aber wie sieht die Situation bei Motorradfahrern aus? Denn auch diese müssen eine Parkscheibe an ihrem Bike befestigen. Wie bei den Autofahrern muss diese ebenfalls gut sichtbar sein. Damit die Scheibe nicht davonfliegt oder geklaut wird, kann man sie lochen und mit einem Kabel fixieren. Dies wird bei Kontrollen normalerweise akzeptiert.
Ein beliebter Trick ist die Nachjustierung der Scheiben, auch wenn man den Wagen nicht bewegt hat. So glauben viele Autofahrer, die Parkzeit weiter verlängern zu können. Diese Methode verstößt jedoch gegen das Gesetz. Dieses schreibt nämlich vor, dass Autofahrer erneut den Wagen entfernen müssen und dabei für andere Fahrer die Chance bieten müssen, die Parklücke zu nutzen. So muss man zum Beispiel mindestens einmal um den Block fahren, um die gleiche Parklücke erneut nutzen zu können. Ein kurzes Vor- und Zurückfahren reicht hierbei nicht. Denn andere Autofahrer bekommen so keine Chance, die Parklücke zu befahren. Die Kontrolle findet übrigens über die Position der Reifenventile statt – daran können Mitarbeiter der Parkraumüberwachung erkennen, ob ein Wagen komplett bewegt wurde. Nicht erlaubt sind übrigens natürlich auch spezielle „mitlaufende“ Parkscheiben, bei denen sich die eingestellte Ankunftszeit automatisch weiter bewegt.
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