Ihr Leasingvertrag wurde abgelehnt?

Ihr Leasingvertrag wurde abgelehnt?

Leasing erfreut sich bei vielen Autofahrern immer größerer Beliebtheit. Dies gilt natürlich insbesondere für das geschäftliche Leasing, also bei Fahrzeugen, die als Geschäftswagen von Firmen, Selbstständigen oder Freiberuflern genutzt werden. Hier ist Kfz-Leasing schon lange das Mittel der Wahl, gerade auch aufgrund der Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung der Leasingraten. Doch auch im privaten Bereich ist Leasing immer mehr im Kommen. Kein Wunder: Kaum eine andere Finanzierungsform für die Fahrzeugnutzung bietet Autofahrern die Möglichkeit, immer wieder ein neues Auto zu fahren und gleichzeitig durch günstige Monatsraten und den Verzicht auf eine Anzahlung den Geldbeutel zu schonen.

Die Banken stellen gewisse Anforderungen an Leasingnehmer

Allerdings ist es nur fair, auch zu erwähnen, dass an ein Leasing immer auch gewisse Voraussetzungen geknüpft sind. Im Kern geht es darum, dem Leasinggeber/der Bank eine ausreichende Bonität nachweisen zu können – darunter versteht man sinngemäß die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit. Manchen Leasing-Interessenten mag diese lästige Hürde verärgern, doch aus Sicht der Leasingfirmen ist diese Vorgehensweise natürlich mehr als verständlich. Schließlich überlassen sie dem Leasingnehmer ein hochwertiges, oftmals neues oder neuwertiges Fahrzeug im Wert von mehreren Zehntausend Euro. Ebenso nachvollziehbar ist, dass sich auch die Banken absichern möchten, um etwaige Zahlungsausfälle zu vermeiden. Dies liegt übrigens auch im Interesse aller seriösen Leasingnehmer: Je weniger Ausfälle nämlich Banken und Leasinggeber einkalkulieren und verkraften müssen, umso günstigere Leasingraten lassen sich letztendlich kalkulieren. Welche Kriterien betrachten die Leasingbanken bei der Prüfung eines Leasingantrags? Es geht im Grunde um eine ebenso simple wie wichtige Fragestellung: Ist aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen, dass der Leasingnehmer über die komplette Laufzeit des Leasingvertrags hinweg, also über die typischen 36 Monate, seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen kann? Hierzu wird zum einen betrachtet, welche monatlichen Einkünfte der Antragsteller hat und auch belegen kann – also in der Regel das Einkommen aus einer angestellten Tätigkeit oder die Einnahmen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle eines Angestelltenverhältnisses ist auch entscheidend, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Beschäftigung handelt und wie lange der Arbeitnehmer bereits bei seinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist. Selbstständige müssen häufig ein bisschen mehr Aufwand betreiben, da die Einnahmen einzelner Monate nicht unbedingt repräsentativ sein müssen. Hier will die Bank unter Umständen je nach Einzelfall Steuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Testate des Steuerberaters oder Jahresabschlüsse sehen.

Ein geringes Einkommen muss keine Hürde für ein Leasing sein

Da die Einnahmen alleine nicht unbedingt aussagekräftig sind, wird im Rahmen der Prüfung auch die Ausgabenseite betrachtet. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ein verhältnismäßig kleines Einkommen kann auch für das Leasing eines Premiumfahrzeugs genügen, wenn den Einnahmen keine großen Ausgaben gegenüberstehen – beispielsweise dann, wenn keine Kinder zu versorgen sind und/oder der Antragsteller in einer Eigentumswohnung wohnt. Umgekehrt nützt ein sehr hohes Einkommen unter dem Strich wenig, wenn auch die Ausgaben sehr hoch sind. Kurz gesagt, die Bank muss erkennen, dass der Leasingnehmer über ausreichenden finanziellen Spielraum verfügt.

Die Bonität wird auch per Schufa & Co. geprüft

Neben der Einnahmen-/Ausgabensituation spielt auch das bisherige Zahlungsverhalten des Antragstellers eine Rolle. Geprüft wird dies in der Regel durch das Einholen von Auskünften, zum Beispiel bei der bekannten Schufa. Sind negative Einträge vorhanden – etwa aus geplatzten Kreditverträgen, nicht bezahlten Smartphone-Verträgen usw. –, kann sich dies natürlich ungünstig auf die Entscheidung über den Leasingvertrag auswirken.

Der Leasingvertrag wird abgelehnt – was nun?

Das passende Auto wurde gefunden, alle Unterlagen sind eingereicht, Vorfreude auf das neue Fahrzeug macht sich breit – und nun plötzlich das: Die Bank lehnt den Leasingantrag ab. Eine ärgerliche Sache, aber nicht unbedingt das Ende aller Leasingträume.

Eine Ablehnung muss nicht endgültig sein

Auch im Falle einer ersten Ablehnung haben Sie durchaus die Möglichkeit, doch noch zu einem Leasingvertrag zu kommen. Der erste Schritt ist, den Grund für die Ablehnung herauszufinden. Hilfreich kann es sein, über Schufa & Co. eine Selbstauskunft einzuholen, um den eigenen „Bonitäts-Score“ abzufragen. Möglicherweise stoßen Sie auf Negativ-Merkmale, die bereits aus der Welt geräumt wurden – frühere Zahlungsschwierigkeiten etwa, die inzwischen zur Zufriedenheit aller Seiten bereinigt werden konnten. In einem solchen Fall ist zu empfehlen, direkt die jeweilige Auskunftei zu kontaktieren und auf mögliche Fehler bzw. die nun veränderte Sachlage hinzuweisen. Ein neuer Versuch eines Leasingantrags mit „sauberem“ Eintrag ist dann eventuell von Erfolg gekrönt.

Möglichkeiten, wenn die monatliche Leasingrate zu hoch erscheint

Ein relativ häufiger und trivialer Grund für die Ablehnung kann sein, dass die Bank keinen ausreichenden finanziellen Spielraum für die monatliche Leasingrate erkennt, wenn die Leasingrate im Vergleich zum verfügbaren, freien Einkommen zu hoch ist. Doch auch in diesem Fall sind Ihnen als Leasing-Interessent nicht die Hände gebunden – es gibt sogar mehrere Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen.

Durch Schnäppchen und Leasing-Deals oft sehr niedrige Leasingraten möglich

So kann es zum Beispiel eine Lösung sein, sich nach einem Fahrzeug umzusehen, welches zu einer günstigeren monatlichen Leasingrate zu haben ist. Hier empfiehlt sich auch ein Blick auf die täglich aktualisierten Leasing-Schnäppchen bei LeasingTime. Vermeintliche Kleinigkeiten können entscheidend sein – schon bei einer um 50 Euro niedrigeren Monatsrate sieht die Leasingbank möglicherweise den notwendigen Spielraum und gibt ihre Zustimmung.

Eine freiwillige Anzahlung kann die Leasingraten senken

Doch auch dann, wenn Sie sich bereits in ein ganz bestimmtes Fahrzeug „verguckt“ haben, gibt es durchaus noch Möglichkeiten, an der Stellschraube „Leasingrate“ zu drehen – typischerweise über eine freiwillige Anzahlung zu Beginn des Leasings. Diese wird direkt auf die Laufzeit und die monatlichen Leasingraten umgerechnet und senkt die monatlich nötigen Zahlungen entsprechend. Wer also etwas Geld zur freien Verfügung hat und in eine solche Leasingsonderzahlung investieren kann, der kann damit die monatliche Belastung deutlich reduzieren. Gut zu wissen: Hier sind keinesfalls immer exorbitant hohe Summen notwendig, um etwas zu bewirken. Gerade bei einem günstigen Fahrzeug kann bereits eine Anzahlung von 2.000 Euro den entscheidenden Unterschied ausmachen. Ein erstes „Nein“ ist bei einer Leasinganfrage also nicht zwangsläufig ein endgültiges „Nein“. Leasing-Interessenten sollten in stets prüfen, woran die Absage gelegen hat und vor einer erneuten Anfrage – wenn möglich – entsprechend nachbessern.

*Sie haben weitere Fragen rund ums Leasing oder sind auf der Suche nach einem ganz bestimmten Angebot? Sprechen Sie uns an, unsere Leasing-Experten sind jederzeit gerne für Sie da!*

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