Autor: Redaktion LeasingTime.de
Dass sich bei den Regelungen bezüglich der AU, also der sogenannten Abgasuntersuchung, immer mal wieder kleinere Änderungen ergeben, daran hat sich mittlerweile wohl jeder Autofahrer oder jeder Autobesitzer gewöhnt. Doch was dieses Mal „erneuert“ wurde, hat eine andere Größenordnung. Denn hier handelt es sich gewissermaßen um eine Rückkehr zu alten Richtlinien, aufgrund von neuen Tatsachen. Nicht zuletzt der Abgasskandal hat wohl eine wesentliche Rolle gespielt, die Endrohrmessung verpflichtend zu machen.
Bereits Mitte 2017 wurde über das Gesetz zur Abgasuntersuchung diskutiert. Seit dem 01.01.2018 ist die neue Regelung nun auch gültig und seither wird wieder bei jeder AU eine klassische Endrohrmessung durchgeführt. Eine einfache Abfrage des Bordcomputers genügt auch bei modernen Fahrzeugen nicht mehr. Dabei geht es insbesondere um die Schadstoff-Emissionen. Jedes Fahrzeug muss sich einer solchen Untersuchung unterziehen, um die Emissionsklasse nicht nur zu prüfen, sondern auch auf den Sollwert anzupassen. Das heißt, liegt ein Fahrzeug unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Sollwert, so muss unter Umständen eine Korrektur am Fahrzeug vorgenommen werden, bis der jeweilige Wert erreicht ist. Diese Diskussion stand schon einmal im Raum und wurde vor knapp einem Jahr auch mit der Umrüstung von solchen Fahrzeugen in Verbindung gebracht. Das dies nun für viele Autofahrer Realität werden könnte, ist also möglicher. Ab dem 01.01.2021 soll hierzu noch eine weitere Veränderung in Kraft treten: Eine Partikelmessung statt einer Trübungsmessung. Ab 2018 gilt bereits die Nachweispflicht für Dieselfahrzeuge bezüglich ihrer Emissionsklasse sowie über die Einhaltung des Sollwertes.
Hauptgrund scheint wohl hierfür der Abgasskandal zu sein. Auch wenn man hier natürlich nur spekulieren kann, so liegt der Verdacht doch sehr nahe. Hinzu kommen die Reaktionen der einzelnen Städte auf diese Situation. Momentan gibt es zahlreiche Städte, die eine saubere Innenstadt ermöglichen und somit Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß nicht mehr einfahren lassen wollen. Um hier natürlich klar feststellen zu können, welches Fahrzeug davon betroffen ist und welches nicht, muss eine Regelung her. Ein Nachweis, um genauer zu sein. Dieser soll mit der Änderung erreicht werden, durch die sich beispielsweise auch Manipulationen am Abgassystem leichter erkennen lassen sollen. Dies erscheint für den Autofahrer natürlich erst einmal als zusätzliche Belastung. Jedoch gibt es auch Vorteile zu verzeichnen. Kann man beispielsweise einen solchen Nachweis erbringen, steigt auch das Auto in seinem Wert. Das hat einen einfachen Grund. Ein Fahrzeug welches berechtigt ist, in jede Innenstadt zu fahren, ganz gleich welche Regelung hier herrscht, ist natürlich deutlich begehrter als andere Fahrzeuge. Auch für Unternehmen ist ein solcher Nachweis wichtig. So kann man langen Kontrollen direkt aus dem Weg gehen, wenn man über ein solches Dokument verfügt. Andernfalls könnte es auch dazu kommen, dass eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden muss. Dies ist nicht nur extrem zeitaufwändig sondern kostet auch sehr viel Nerven. Insgesamt kann man hier also nicht nur negative, sondern auch durchaus positive Punkte feststellen. Welche hierbei überwiegen, dass muss jeder Autofahrer für sich entscheiden.
Prinzipiell kann es sich als Autofahrer anbieten, einen Vorab-Check machen zu lassen. Diese Option erweist sich praktisch immer als sinnvoll. Am besten tut man dies in einer Werkstatt, die man kennt bzw. zu der man einen guten Kontakt hat. Ebenfalls sollte man sich aber auch über sein eigenes Fahrzeug genau informieren. Wann beispielsweise ist die nächste Hauptuntersuchung und/oder AU fällig? Sollte man dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann es hier zu Problemen kommen. Diesem Problem sollte man natürlich generell aus dem Weg gehen. Ebenso ist es auch möglich, direkt in einer Werkstatt nachzufragen. Auch hier können wichtige Informationen in der Regel abgerufen und der Kunde über mögliche Probleme informiert werden.
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