Autor: Redaktion LeasingTime.de
Nicht jeder möchte ein Auto von der Stange haben. Viele Autofahrer wollen sich von der Masse abheben und ihr Fahrzeug visuell verändern. Dazu gehören neue Felgen, ein anderer Lack, getönte Scheiben, aber auch das Tieferlegen des Fahrzeugs. Dadurch wird unter Umständen die Bodenfreiheit minimiert. Diese lässt sich jedoch nur bis zu einem gewissen Grad reduzieren. Doch Tuning-Fans müssen darauf achten, dass mit eingeschränkter Bodenfreiheit einige Probleme beim Fahren und Parken einhergehen können. Wir zeigen Ihnen alles rund um die Bodenfreiheit und was man beim Tieferlegen beachten muss. So können Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Fahrzeug tiefererlegen möchten. Übrigens: Besondere Regelungen müssen bei Leasing-Fahrzeugen beachtet werden, denn hier sollte vor Umbauten am Fahrzeug unbedingt Rücksprache mit dem Händler gehalten werden.
Die Bodenfreiheit bezeichnet den Abstand eines Fahrzeugs zum Boden. Dabei wird der Begriff nicht nur für Pkws genutzt, sondern für alle Fahrzeuge, die einen Abstand zum Boden aufweisen. Um die Bodenfreiheit zu ermitteln, misst man den Abstand an der tiefsten Stelle der Karosserie zum Boden. Ist der Abstand zu gering, besteht nicht nur die Gefahr, dass man nicht durch den TÜV kommt, sondern auch, dass das Fahrzeug bei erhöhten Bodenschwellen und anderen Hindernissen aufsetzt und am Unterboden beschädigt wird. Auch die Front- und Heckschürze können bei zu tief gelegten Autos, die nicht über eine ausreichende Bodenfreiheit verfügen, beschädigt werden. Deshalb sollte man sich beim Tieferlegen eines Fahrzeugs an gesetzliche Richtlinien halten. Bei zu wenig Bodenfreiheit kann man auch Ärger mit der Polizei bekommen, was bis zur Stilllegung des Fahrzeugs führen kann. Besonders bei Tuning-Treffen kontrolliert die Polizei, ob alle erforderlichen Umbaumaßnahmen richtig durchgeführt wurden und in den Fahrzeugpapieren aufgelistet sind.
Wie groß die Bodenfreiheit sein darf, ist im VdTÜV-Merkblatt 751 genau definiert. Dabei muss man mit dem Fahrzeug mit vollem Tank und vollbesetzt Hindernisse mit einer Breite von min. 800 mm und einer Höhe von min. 110 mm überfahren können, ohne diese mit dem Unterboden zu berühren. Ausgenommen sind dabei Teile, die aus Kunststoff gefertigt sind. Es dürfen also keine metallischen Gegenstände mit den Hindernissen in Kontakt geraten. Ist dies doch der Fall, ist der Wagen zu tief gelegt und muss erhöht werden. Ferner muss man als Autofahrer beachten, dass Blinker, Fern- und Abblendlicht min. 500 mm über dem Straßenbelag liegen. Selbst wenn die o.g. 110 mm eingehalten werden, kann der Wagen also zu tief sein. Auch das Nummernschild muss sich in einer Höhe von min. 200 mm über dem Boden befinden, damit die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind.
Ist ein Fahrzeug zu tief gelegt, kann der Unterboden beschädigt werden. Aber auch Tuning-Teile wie Body Kits können bei Kontakt mit Hindernissen Schaden nehmen. Besonders SUVs sind im Gelände nicht vor Schäden sicher, wenn sie zu tief gelegt sind. Gerade im Gelände ist der Boden sehr uneben und der Unterboden kann von Steinen oder Geröll beschädigt werden. Ein weiteres Problem entsteht bei Steigungen oder Gefällen. Ist ein Berg zu steil oder ein Gefälle zu stark, kann man mit den Schürzen des Fahrzeugs auf dem Boden aufschlagen. Dies ist beispielsweise auch beim Befahren einer Tiefgarage der Fall. Weitere Hindernisse für zu tief gelegte Fahrzeuge können Bordsteinkanten oder Abschlusskanten von Parklücken sein. Hier kann man schnell mal mit zu tiefer Schürze vorne oder hinten hängen bleiben und sich Kratzer einfahren. In besonders schlimmen Fällen kann sich sogar die ganze Schürze lösen und andere Teile am Fahrzeug beschädigen. Auch andere Teile wie Auspuffanlage oder Teile des Getriebes können bei zu tief gelegten Fahrzeugen beschädigt werden. Weitere Hindernisse können Bodenschwellen sein, die in 30er Zonen oder in Spielstraßen errichtet werden. Auch hier besteht die Gefahr, dass man mit dem Unterboden hängen bleibt. Des Weiteren wird die Federung eingeschränkt. Durch die geringe Bodenfreiheit hat das Fahrzeug nicht mehr genug Platz, um richtig zu federn, so dass man ebenfalls leicht bei Unebenheiten im Boden einen Schaden erleiden kann. Auch die Straße oder die Bodenschwellen selbst können beschädigt werden, so dass man als Fahrer oder Halter von einem Fahrzeug dafür haftbar gemacht werden kann.
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