Autor: Redaktion LeasingTime.de
Fahrzeuge werden in Deutschland einer bestimmten Schadstoffklasse zugeordnet. Die jeweilige Schadstoffklasse eines Fahrzeugs kann nicht nur unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der anfallenden Kfz-Steuer haben, sondern auch entscheidend sein, wenn es um die Einfahrt in Umweltzonen geht. Auch in Verbindung mit einer etwaigen Maut für PKW waren die Schadstoffklassen bereits Thema in der Politik. Die Klassifizierung von Fahrzeugen in einer bestimmten Schadstoffklasse geschieht anhand ihres jeweiligen Schadstoffausstoßes. Gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie die Schadstoffklasse somit nicht außer Acht lassen.
Die Einstufung von Kraftfahrzeugen in die verschiedenen Schadstoffklassen erfolgt auf Basis der jeweiligen Abgasemissionen. Dies betrifft beispielsweise den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoff oder Masse und Anzahl von Rußpartikeln. Die Grenzwerte legt hierbei die EU fest. Derzeit gibt es die Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 6. Bei der Neuzulassung von Personenwagen ist seit Anfang September 2015 die Abgasnorm Euro 6 verpflichtend. Bereits seit Anfang des Jahres 2011 mussten neu zugelassene PKW die Klasse Euro 5 erfüllen, zuvor seit Anfang 2006 die Klasse Euro 4. Die Klasse Euro 3 war ab Anfang 2001 verpflichtend. Daten, an denen Sie sich beim Kauf gebrauchter PKW durchaus orientieren können. Bei einem Neuwagen – etwa auch im Leasing – können Sie hingegen natürlich in der Regel von der jeweils besten und aktuellsten Schadstoffklasse ausgehen. Die Schadstoffklasse ihres aktuellen Fahrzeugs können Sie ganz einfach unter Zuhilfenahme der Fahrzeugpapiere ermitteln. Die hier angegebene Schadstoffschlüsselnummer kann mittels Tabelle in eine Schadstoffklasse umgerechnet werden.
In vielen deutschen Städten wurden und werden so genannte „Umweltzonen“ eingerichtet, die die Abgasbelastung innerhalb der Städte oder bestimmter Stadteile verringern und die Lebensqualität in den Städten verbessern sollen. Die Einfahrt mit einem Kraftfahrzeug in eine solche Umweltzone ist nur mit einer entsprechenden Plakette möglich, der sogenannten Umweltplakette oder auch Feinstaubplakette, die den meisten Autofahrern sicher wohlbekannt sind. Kraftwagen mit Ottomotor ohne jeglichen Katalysator oder solche, die nur mit einem ungeregelten Katalysator ausgestattet sind, erhalten keine Umweltplakette. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Dieselmotor, die in puncto Partikelemissionen nicht die Euro 1 Norm erfüllen. Die Umweltplaketten sind in den Ampelfarben rot, gelb und grün gegliedert, je nach Abgasverhalten des jeweiligen Fahrzeugs. Eine rote Umweltplakette gibt es nur für ältere Diesel, ein Einfahren in die meisten Umweltzonen ist hiermit heute nicht mehr erlaubt. Eine gelbe Plakette erhalten Dieselfahrzeuge, die der Schadstoffklasse Euro 3 zuzuordnen sind. Mit einem solchen Fahrzeug dürfen Sie je nach Region (noch) in die meisten Umweltzonen einfahren. Erfüllt ein Fahrzeug mindestens die Schadstoffklasse Euro 4, so erhält es die grüne Umweltplakette und darf in allen Umweltzonen bewegt werden. Eine zukünftige blaue Umweltplakette könnte alle Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 erfassen.
Ältere Fahrzeuge verfügen oft über eine unvorteilhafte Klassifizierung in puncto Schadstoffklasse. Daraus resultieren Nachteile bei der Höhe der Kfz-Steuer und es ergeben sich Probleme bei der Einfahrt in Umweltzonen. Diese Probleme betreffen auch und vor allem so genannte Youngtimer, also Fahrzeuge, die zwar alt und als automobiles Kulturgut erhaltenswert sind, jedoch das erforderliche Fahrzeugalter von 30 Jahren zwecks Erteilung eines historischen Kennzeichens, auch als H-Kennzeichen bekannt, noch nicht erreicht haben. Ähnliche Umstände können auch für andere ältere Fahrzeuge zutreffen, die für ihren Besitzer aus verschiedentlichen Gründen erhaltenswert erscheinen. Sind Sie Besitzer eines solchen Fahrzeugs, lohnt sich hier unter Umständen eine technische Nachrüstung zur Verbesserung der Abgasnorm. Eine solche Nachrüstung kann beispielsweise der Einbau eines Katalysators in ein Fahrzeug darstellen, das bisher nicht über einen solchen verfügte. Auch kann das Abgasverhalten von Fahrzeugen durch den Austausch eines ungeregelten Katalysators gegen einen geregelten Katalysator, einen sogenannten G-Kat, verbessert werden. Häufig ist bei alten Fahrzeugen auch der Einbau von einem so genannten Kaltlaufregler möglich, der dafür sorgt, dass der Katalysator beim Kaltstart schneller aktiv wird. Die Nachrüstung eines solchen Kaltlaufreglers kann bei einigen Fahrzeugmodellen erhebliche Auswirkungen auf das Abgasverhalten haben und ermöglicht eine günstigere Einstufung bei der Kfz-Steuer, und somit eine echte Ersparnis. Auch ältere Dieselfahrzeuge können unter Umständen mit einem Umbau oder einer technischen Nachrüstung in eine bessere Schadstoffklasse eingeordnet werden. Lohnenswert, und das vor allem auch bei jüngeren Dieselfahrzeugen, kann auch der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters sein. Hier sollten Sie sich jeweils im Einzelfall in einer kompetenten Fachwerkstatt beraten lassen.
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