Autor: Redaktion LeasingTime.de
An einem Kraftfahrzeug befinden sich unterschiedliche Leuchtmittel, die für die nötige Sicherheit während der Fahrt sorgen. Neben Fernlicht, Abblendlicht, Bremslicht und Blinker gehört auch die Nebelschlussleuchte zu einer ordentlichen Beleuchtungsanlage. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht genau, wie man sie einschaltet oder wann genau diese Leuchte eingeschaltet werden muss oder darf. Dabei gibt es klare Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Die Bedienung in den Fahrschulen lernen Autofahrer nur sporadisch kennen und vergessen schnell die genaue Funktion, wenn sie erst einmal einige Zeit den Führerschein haben. Dabei erhöht die Nebenschlussleuchte bei entsprechender Wetterlage die Verkehrssicherheit, so dass man sich mit ihr vor Fahrantritt befassen sollte. Wir zeigen Ihnen, wann Sie die Nebenschlussleuchte einschalten müssen und wann diese nicht genutzt werden darf. So kommen Sie in Zukunft sicher durch den Straßenverkehr.
Die Nebelschlussleuchte ist, wie der Name schon andeutet, ein besonderes Licht, das sich im Heckbereich des Fahrzeugs befindet. Dabei muss an jedem Fahrzeug mindestens eine Nebenschlussleuchte verbaut sein. Bei vielen modernen Fahrzeugen sind jedoch beidseitig diese Art von Leuchten angebracht, die wie das Rücklicht dauerhaft Rot leuchten. Anders als das normale Rücklicht ist die Nebenschlussleuchte allerdings ganze 40-mal heller, so dass das Fahrzeug bereits aus weiter Ferne von den hinten herannahenden Fahrzeugen gesichtet wird. Wo man die Schlussleuchte im Cockpit einschaltet, ist von Marke zu Marke und Modell zu Modell natürlich etwas unterschiedlich. Genaue Hinweise dazu finden Sie in der Betriebsanleitung zu Ihrem Kraftfahrzeug. Dort wird auch erklärt, wie man das Leuchtmittel der Nebenschlussleuchte bei einem Defekt unter Umständen selbst austauschen kann. Da die Nebelschlussleuchte aber meistens nur im Herbst oder Winter zum Einsatz kommt, muss sie bei entsprechend seltener Nutzung auch nur relativ selten ausgetauscht werden. Wenn nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist, befindet sie sich linksseitig, da Autofahrer hier überholen. Bei schlechtem Wetter ist eine defekte Nebelschlussleuchte fatal, da man nicht so schnell gesehen wird und ein Auffahrunfall droht. Deshalb sollte man die Beleuchtung unbedingt genau überprüfen.
Nicht immer darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie die Nebelschlussleuchte nur dann einsetzen dürfen, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Dies ist vermehrt in ländlichen Gebieten durch Nebel der Fall, daher auch der Name der Leuchte. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, lässt sich einfach (wie der einzuhaltende Abstand) anhand der seitlichen Leitpfosten abschätzen. Zwischen zwei Leitpfosten beträgt der Abstand genau 50 Meter, so dass man als Autofahrer hier einen guten Orientierungspunkt hat. Übrigens darf die Nebenschlussleuchte von Ihnen nicht nur außerhalb des Ortes genutzt werden. Auch in der Ortschaft darf und sollte die Nebenschlussleuchte genutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte muss jedoch auch bei starkem Nebel nicht eingeschaltet werden, da es sich insoweit nur um eine Soll-Vorschrift handelt. Sie selbst tun aber gut daran, sie bei Starknebel zu nutzen.
Die Nebelschlussleuchte muss dann wieder ausgeschaltet werden, wenn sich die Sicht verbessert, also mehr als 50 Meter beträgt. Dies ist besonders wichtig, da die Nebelschlussleuchte aufgrund ihrer starken Helligkeit die Autofahrer, die von hinten kommen, stark blenden kann. Nutzt man die Nebenschlussleuchte also bei normalen Sichtverhältnissen, erhöht man sogar die Gefahr im Straßenverkehr und riskiert einen Auffahrunfall. Bei einer längeren Fahrt im Nebel sollten Sie also nicht vergessen, dass Sie die Nebelschlussleuchte eingeschaltet haben und sollten diese entsprechend ausschalten, wenn sich die Sicht verbessert. Bei starkem Nebel, bei dem die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommt, muss jedoch auch die Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. Sie darf dann nur noch 50 km/h betragen. Die Nebelschlussleuchte darf jedoch nur bei einer generellen schlechten Sicht genutzt werden. So darf sie nur bei Nebel, nicht jedoch bei einer Sichtbehinderung durch starken Regen oder Schnee genutzt werden. In diesem Fall muss nur die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h gedrosselt werden. Wird die Nebelschlussleuchte unrechtmäßig genutzt, so droht ein Verwarnungsgeld. Bei einer Gefährdung anderer Teilnehmer oder bei einer Unfallverursachung droht hingegen sogar ein Bußgeld, das höher ausfallen kann.
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