Autor: Redaktion LeasingTime.de
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die meisten deutschen Autos nicht schneller als 250 km/h fahren? Mit der Begrenzung wollte man damals nicht etwa die Sicherheit auf deutschen Straßen erhöhen. Vielmehr ging es den Herstellern darum, einer politischen Diskussion um Tempolimits auf deutschen Autobahnen vorzugreifen. Fahrzeuge wurden elektronisch abgeriegelt, bei Tempo 250 war Schluss. Ein Limit, das allerdings längst nicht in Stein gemeißelt wurde.
Die Geschichte der begrenzten Höchstgeschwindigkeit beginnt in den 1980er Jahren. Es sind vor allem die namhaften deutschen Automobilhersteller, die sich mit leistungsstarken Premiumfahrzeugen einen guten Ruf verschaffen. Im Wettstreit um die Vorherrschaft auf dem Markt überbieten sie sich mit immer größeren Motoren und mehr Leistung unter der Haube. Allen voran Hersteller wie Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi und BMW entwickelten in diesem Jahrzehnt Fahrzeuge, die immer schneller fahren konnten.
In Deutschland keimte eine Diskussion um ein mögliches Tempolimit auf deutschen Autobahnen auf. Für viele Menschen waren Sportwagen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung eine Gefahr für die Sicherheit. Für die Premiumhersteller aus der Bundesrepublik war das damals schon ein Graus. Sie setzten sich zusammen und entwickelten ein „Gentlemans Agreement“. Fortan galt eine freiwillige Selbstbeschränkung, Autos sollten maximal 250 km/h erreichen. Ein weiterer Vorteil für Mercedes, Audi und Co.: Ein Wettrüsten wurde verhindert, die Kosten für die Motorenentwicklung etwas eingedämmt. Das erste Fahrzeug, das der freiwilligen Selbstbeschränkung zum Opfer fiel, war der BMW 750i der Baureihe E32. Bei 250 Stundenkilometer wurde das Fahrzeug abgeriegelt.
Wie Sie sicherlich aufmerksam gelesen haben, wurde von den Automobilherstellern lediglich eine freiwillige Selbstbeschränkung definiert. Tatsächlich hat es seitens des Gesetzgebers nie eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit gegeben. Rein rechtlich gesehen können Sie auf deutschen Autobahnen durchaus weit mehr als 250 km/h fahren – vorausgesetzt natürlich, es gilt kein Tempolimit und die Straßen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnisse lassen dies zu.
Kommt es bei hohen Geschwindigkeiten zu einem Unfall, könnte ein Gericht Ihnen jedoch eine Teilschuld zusprechen. Das gilt selbst dann, wenn Sie selbst keinen Fehler begangen haben. Wer auf deutschen Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, minimiert den Spielraum zur Vermeidung eines Verkehrsunfalls. Mehrere Verkehrsrichter haben schnellen Autofahrern eine Teilschuld bei unverschuldeten Unfällen zugesprochen.
Eine freiwillige Selbstbeschränkung unterliegt stets der Gefahr, das sich nicht alle Hersteller an das „Gentlemans Agreement“ halten. Schon beim Abschluss in den 1980er Jahren verweigerte der Stuttgarter Autobauer Porsche die Unterschrift unter der Vereinbarung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Als Sportwagenhersteller wollten sich die Süddeutschen kein generelles Tempolimit für ihre Fahrzeuge aufzwingen lassen.
Für die Unterzeichner der Selbstbeschränkung waren die 250 km/h hingegen lange Zeit eine „heilige Kuh“, die nicht angetastet wurde. Inzwischen aber gibt es selbst bei Mercedes, BMW oder innerhalb des VW-Konzerns genug Modelle, die nicht mehr abgeriegelt werden.
War es in den 1980er Jahren noch sehr aufwendig, eine Begrenzung aufzuheben, so ist es heutzutage vergleichsweise simpel. Alle modernen Fahrzeuge werden elektronisch abgeriegelt, die Sperre kann leicht ausgehebelt werden. Wenn nicht der Hersteller selbst dafür sorgt, wird es die nächste Tuningwerkstatt in ihrem Heimatort erledigen. Selbst können Sie die Begrenzung nicht entfernen. Dafür wird eine spezielle Software benötigt, die die elektronische Sperre bei Ihrem Fahrzeug löscht.
Viele Hersteller verkaufen heute Fahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei Porsche war das schon immer so, der Porsche Panamera Turbo beispielsweise erreicht sogar mehr als 300 km/h. Bei Mercedes oder VW werden manche Neuwagen auf Wunsch ohne eine elektronische Abriegelung verkauft. Ein Wunsch des Kunden, der jedoch seinen Preis hat.
Bei Mercedes werden mindestens 1.500 Euro mehr verlangt, wenn bei 250 km/h nicht Schluss sein soll. Die Mehrkosten werden mit zusätzlichen Extras begründet. So erhalten die Fahrzeuge ohne Tempolimit spezielle Reifen und ein zusätzliches Sicherheitspaket. Auch bei BMW, einst das erste „Opfer“ der freiwilligen Selbstbeschränkung, sind die 250 km/h nicht mehr in Stein gemeißelt. Der Autobauer empfiehlt seinen Kunden jedoch die Teilnahme an einem Fahrertraining. Erst wenn Sie an diesem Training teilgenommen haben, erfolgt die Freigabe der Geschwindigkeit. Ansonsten bleibt es dabei - bei 250 km/h ist Schluss.
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