Autor: Redaktion LeasingTime.de
Die Abgasnorm, teilweise auch als Euro-Norm bezeichnet, legt für Kraftfahrzeuge fest, welche Grenzwerte an Treibhausgasen und Schadstoffen diese maximal ausstoßen dürfen.
Der Ausstoß der Schadstoffe bezieht sich dabei auf Stickstoffe, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, die Partikelanzahl und die Partikelmasse. Damit soll eine umfassende Regelung geschaffen werden, um die Umwelt nachhaltig vor zu hohen Emissionen zu schützen. Dabei wird vor allem nach der Art des Motors unterschieden. So herrschen für Benzin- und Dieselmotoren unterschiedliche Anforderungen, welche die Fahrzeughersteller erfüllen müssen, um die Wagen auf den Markt zu bringen. Außerdem wird eine Unterscheidung nach Kraftfahrzeugtyp vorgenommen.
Besonders in den europäischen Ländern sind die Regelungen, welche den Schadstoffausstoß umfassen, sehr streng gehalten. Die Fahrzeughersteller müssen dies bereits bei dem Entwurf eines neuen Modells berücksichtigen. Die Prüfung, ob die entsprechenden Werte auch eingehalten wurden, ist unumgänglich. Die Einhaltung der Grenzwerte wird auf einer festgelegten Kilometerleistung und einer definierten Zeitspanne überprüft. Wenn der Test nicht bestanden wird, erhält das Modell entweder keine Zulassung oder ein Rückruf ist die Folge. Da der Schutz der Umwelt immer mehr in den Fokus rückt, ist in Zukunft mit einer deutlichen Verschärfung der Auflagen zu rechnen.
PKWs sind in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeteilt. Welcher Schadstoffklasse Ihr PKW angehört, können Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I nachlesen. Handelt es sich um ein Modell, das bereits vor dem Jahr 2005 zugelassen wurde, ist die entsprechende Angabe in dem Fahrzeugschein zu finden.
Die Schadstoffklassen lauten:
• Schadstoffklasse Euro 1
• Schadstoffklasse Euro 2
• Schadstoffklasse Euro 3
• Schadstoffklasse 3 Liter Auto
• Schadstoffklasse Euro 4
• Schadstoffklasse Euro 5
• Schadstoffklasse Euro 6
• Nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen (Euro 0)
• Nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen (Euro 0)
Die Schadstoffklasse findet sich bei neueren Modellen in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Nummer 14. Dort finden Sie eine Bezeichnung. Diese steht für die nationale Emissionsklasse. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeugmodell, dann ist die Emissionsgruppe im Fahrzeugschein im ersten Feld vermerkt.
Bei einem älteren PKW entspricht die Emissionsnorm, welche Sie hier finden, allerdings nicht direkt den oben aufgelisteten Schadstoffklassen. Die tatsächliche Schadstoffklasse muss erst über die Schadstoffschlüsselnummer des PKWs ermittelt werden. Diese Schadstoffschlüsselnummern lassen sich direkt auf die aktuellen Schadstoffklassen übertragen. Die folgende Auflistung soll dies verdeutlichen.
Schlüsselnummer Schadstoffklasse
36NO bis 36YO Euro 6
35AO bis 35MO Euro 5
32, 33, 38, 39, 43, 62-70 Euro 4
30, 31, 36, 37, 42, 44-61 Euro 3
25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 Euro 2
01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77E Euro 1
00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 andere
Falls Sie zu den bisher noch relativ wenigen Fahrern eines Elektroautos gehören, dann müssen Sie sich über die Abgasnorm
natürlich keinerlei Gedanken machen. Schließlich stoßen Elektroautos keine Schadstoffe aus. Für Hybrid-Fahrzeuge gilt dies jedoch nicht. Diese müssen deshalb die entsprechende Euro-Abgasnorm erfüllen.
Wenn Sie aktuell oder in absehbarer Zukunft vor der Entscheidung für einen Neuwagens oder einen Gebrauchten stehen, sollten Sie dessen Einstufung in die Schadstoffklasse als ein Auswahlkriterium berücksichtigen. Vor allem dann, wenn Sie in einer Umweltzone leben oder diese häufig durchfahren müssen, können ansonsten schnell Probleme entstehen. Die Umweltzone passieren oder sich darin aufhalten, dürfen nur Fahrzeuge, die eine entsprechende Feinstaub-oder Umweltplakette erhalten haben. Dies ist wiederum abhängig von der zugeordneten Schadstoffklasse. Außerdem kann eine schlechte Einstufung auch bei der Kfz-Steuer schnell richtig teuer werden. Wer hier sparen möchte, der behält somit die Einstufung in die Schadstoffklasse als Kriterium im Auge.
Wenn Sie sich hingegen für ein Elektroauto entscheiden, können Sie sogar mit einer Kfz-Steuerbefreiung rechnen. Diese tritt ein, wenn Sie den Wagen noch vor dem Jahr 2020 zulassen. Selbst bei einem gebrauchten Elektroauto können Sie mit Vergünstigungen rechnen. Bei einer Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2015, tritt eine Steuerbefreiung von zehn Jahren ein. Bei einer Erstzulassung ab dem 31.12.2020 fahren Sie immerhin noch fünf Jahre steuerfrei.
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