Autor: Redaktion LeasingTime.de
Leasing-Kenner wissen: Gerade bei Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Modellen finden sich oft ganz besondere Schnäppchen mit günstigen Leasingraten. Ein Grund dafür ist die Förderung in Form des Umweltbonus – sowohl der Autohersteller selbst als auch der Staat bezuschussen den Kauf beziehungsweise sorgen beim Leasing für erstaunlich niedrige Monatsraten. Anfang November 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Umweltbonus nun teilweise überarbeitet. Genau genommen geht es um eine Anpassung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“. Die gute Nachricht: Für die allermeisten Leasingnehmer ändert sich dadurch nur wenig. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigen, welche Prämien möglich sind.
Die Anpassungen der Förderung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeug betreffen vor allem Leasingverträge mit besonders kurzer Laufzeit. Denn für ein Leasing von unter 24 Monaten soll künftig nicht mehr der volle Förderbetrag abgerufen werden können. Stattdessen sieht die Überarbeitung der Richtlinien eine Staffelung vor, die sich an der Laufzeit des jeweiligen Leasings orientiert. Bei reinen Elektroautos führt dies dazu, dass bei einem Kurzzeit-Leasing von 6 bis 11 Monaten künftig ein staatlicher Förderanteil von 750 Euro möglich ist. Bei Verträgen von 12 bis 23 Monaten verdoppelt sich diese Prämie auf 1.500 Euro. Beide Angaben gelten für Fahrzeuge bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro – bei teureren Autos liegen die Prämien mit 625 beziehungsweise 1.250 Euro geringfügig darunter. Der volle staatliche Umweltbonus ist ab einer Leasing-Laufzeit von 24 Monaten möglich und liegt wie gehabt bei 3.000 Euro (bzw. 2.500 Euro bei Nettolistenpreis über 40.000 Euro).
Auch bei Plug-in-Hybriden, die die grundsätzlichen Anforderungen für den Umweltbonus erfüllen, bemisst sich die genaue Höhe der Förderung künftig nach der Laufzeit des Leasings. Die volle Förderung in Höhe von 2.250 Euro gibt es hier künftig für Laufzeiten von mehr als 23 Monaten (1.875 Euro bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro). Ist der Leasingvertrag für das Hybrid-Fahrzeug auf eine Dauer von 12 bis 23 Monaten angelegt, so ist ein staatlicher Förderanteil von 1.125 Euro möglich (937,50 Euro bei Autos über 40.000 Euro Nettolistenpreis). Und bei besonders kurzen Leasingverträgen von 6 bis 11 Monaten wird der staatliche Umweltbonus auf 562,50 Euro reduziert (bzw. 468,75 Euro bei teuren Fahrzeugen).
Gut zu wissen: Wie auch bislang gilt, dass die Hersteller zusätzlich jeweils einen Anteil in gleicher Höhe beisteuern. Außerdem gibt es – vorerst befristet bis 31.12.2025 – die sogenannte „Innovationsprämie“, in deren Zuge der jeweilige staatliche Anteil sogar verdoppelt wird. Für reine Elektroautos ergeben sich dadurch Fördermöglichkeiten in Höhe von bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden sind es immerhin bis zu 6.750 Euro.
Keine Sorge also beim Leasen: Echte Änderungen ergeben sich durch die neuen Richtlinien nur bei besonders kurzen Leasing-Laufzeiten von weniger als 24 Monaten, die gerade beim Leasing von Neufahrzeugen allerdings eher unüblich sind. Typische Leasing-Laufzeiten wie zwei oder drei Jahre (24 bzw. 36 Monate) sind nicht betroffen. Vorsicht ist allerdings in der Tat geboten, falls man sich für eine besonders kurze Leasing-Laufzeit interessiert bzw. diese angeboten wird. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Angebot und die jeweiligen Leasingraten genau zu vergleichen und abzuwägen, ob nicht eine etwas längere Laufzeit (die dafür mit dem vollen Umweltbonus gefördert werden kann) unter dem Strich die wirtschaftliche attraktivere und somit bessere Variante ist.
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Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...