Autor: Redaktion LeasingTime.de
Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist wie jegliche Handynutzung (auch Schreiben oder Lesen von Nachrichten) verboten. Die Polizei führt durchaus auch entsprechende Kontrollen durch, indem sie beispielsweise den Verkehr von Brücken aus filmt und fotografiert. Auch ein „Blitzer“ kann den Verstoß aufdecken, wenn der Fahrer wegen eines anderen Delikts – zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überfahren einer roten Ampel – fotografiert wird.
Die Rechtslage bestimmt die StVO. Dort heißt es, dass die Handynutzung ebenso wie die Nutzung anderer elektronischer Geräte verboten ist, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss. Betroffen sind alle Geräte bis auf das Navi mit Sprachsteuerung. Das Verbot gilt nicht bei stehendem Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor. Wer also an der roten Ampel den Motor abstellt und dann das Handy nutzt, begeht keinen Verstoß. Er muss aber den Motor anschalten, wenn die Ampel auf Grün umschaltet – und vorher das Smartphone zwingend weglegen, weshalb von dieser Variante dringend abzuraten ist. Als Nutzung eines elektronischen Geräts – vor allem des Smartphones – gilt:
Das bedeutet, es drohen Sanktionen, sobald der Fahrer das elektronische Gerät in der Hand hält und damit irgendeine Eingabe vornimmt. Das betrifft beispielsweise auch Smartwatches. Der Bußgeldkatalog ist eindeutig (Stand Juli 2018, Änderungen möglich):
Das Halten oder auch Aufheben eines Gerätes ohne Nutzung wird nicht sanktioniert, obgleich es eigentlich noch gefährlicher sein kann. Auch wer das Handy an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne das Display anzusehen, wird nicht bestraft. Telefonieren über die Freisprechanlage ist erlaubt. Die Kaskoversicherung verweigert überdies die Regulierung eines Schadens, den der Fahrer erleidet (grobe Fahrlässigkeit). Seine Haftpflichtversicherung nimmt ihn mit bis zu 5.000 Euro in Regress. Übrigens zahlen auch Fahrradfahrer, wenn sie während der Fahrt das Handy nutzen.
Es gibt technisch ausgefeilte Lösungen für eine Smartphonehalterung im Auto. Diese genügt juristisch, wenn der Fahrer über die Freisprechfunktion des Handys telefoniert. Er darf auch am Gerät in der Halterung einen Anruf annehmen und beenden – er darf dabei nur nicht das Gerät in der Hand halten. Allerdings kommt es auf die Handyhalterung an. Diese muss qualitativ hochwertig sein. In Tests hat sich gezeigt, dass einige der angebotenen Lösungen am Markt nicht die Anforderungen an die nötige Sicherheit erfüllen: Entweder das Handy wackelt so stark, dass sich das Display nicht mehr ablesen lässt, oder die Halterung löst sich sogar teilweise und fällt in den Fußraum. Gute Halterungen werden verschraubt oder mit einem starken Saugnapf an der Windschutzscheibe befestigt. Damit überstehen sie auch Gefahrenbremsungen, Kopfsteinpflaster und Kurvenfahrten selbst mit großen und schweren Smartphones. Es mag in solchen Fällen vorkommen, dass die Montage der Halterung aufwendig ist und viel Kraft erfordert, doch der Aufwand lohnt sich zweifellos für das sichere Telefonieren im Auto. Dabei sind die besten Halterungen nicht einmal besonders teuer, es gibt sie schon für Preise ab rund zehn Euro. Einige Lösungen setzen auch auf Magneten. Selbst das kann gut funktionieren. Wichtig für die Kraftfahrer ist es, Testberichte zu lesen und sich umfassend zur Qualität einer Handyhalterung zu informieren. Ein gefährliches Szenario tritt schließlich nicht alle Tage auf. Eine minderwertige Halterung könnte im normalen Alltag – bei guten Straßenverhältnissen und ohne scharfes Bremsen – durchaus halten, jedoch im Ernstfall versagen.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
https://www.leasingtime.de/blog/872-ein-wohnmobil-mieten-darauf-sollten-sie-achten
https://www.leasingtime.de/blog/862-dont-drink--drive-gilt-auch-im-urlaub-die-promille-grenzen-im-ausland
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...