Autor: Redaktion LeasingTime.de
Das Notrufsystem eCall übernimmt in Fahrzeugen den automatischen Notruf nach einem Unfall, wenn der Fahrer das nicht selbst schafft. Neue Automodelle mit einer Zulassung nach dem 31. März 2018 müssen mit dem System ausgerüstet sein. Der Nutzen ist unumstritten: Bei schweren Unfällen zählt jede Sekunde. Die EU-Kommission, welche die Einführung von eCall mit initiiert hat, schätzt ein, dass eCall etwa die Hälfte der Zeit einsparen hilft, bis Rettungskräfte am Unfallort sind. Das könnte jährlich in Europa bis zu 2.500 Menschenleben retten.
Das eCall System funktioniert mithilfe von Mobilfunk und Satellitenortung. Es stellt nach einem Unfall automatisch oder manuell die Verbindung zur Notrufnummer 112 her. Zusätzlich zur Sprachverbindung erhalten die Rettungskräfte die Standortinformation sowie Daten zum Fahrzeug und zur Art der eCall-Auslösung. Damit können Sie abschätzen, ob die Insassen des Fahrzeugs aktuell handlungsfähig sind. Beim Auslösen von Airbags infolge eines Zusammenpralls setzt eCall automatisch den Notruf ab, jedoch nicht bei kleinen Parkremplern. Die manuelle Auslösung des Notrufsystems wäre etwa bei einem medizinischen Notfall auch manuell möglich. Im Fahrzeug befindet sich ein SOS-Knopf, den Mitfahrer oder Helfer dann lediglich drücken müssen.
Zum eCall System gehören typischerweise Empfänger für Galileo- und GPS-Ortungsdaten, das Steuergerät mit SIM-Karte, eine Mobilfunkantenne, eine Verbindung zur Airbag-Steuerung und eine Freisprechanlage. Eine Pannenruf-Taste sollte ebenfalls enthalten sein, damit bei einem rein technischen Defekt kein Notruf an die 112-Zentrale geht. Der eCall Notruf übermittelt diese Daten an die Rettungsstelle:
Es gibt Kritiker, die das System in manchen Punkten datenrechtlich für bedenklich halten. Daher kam immer wieder die Forderung auf, es abschaltbar zu gestalten. Doch das ist nicht vorgesehen. Das eCall System ist technisch tief im Bordcomputer- und Infotainment-System verankert. Die ab April 2018 in der EU zugelassenen Neufahrzeuge werden bei der Typzulassungsprüfung nur mit funktionierendem eCall abgenommen. Daher kann es zwangsläufig nicht vom Fahrer oder einer Werkstatt außer Betrieb gesetzt werden. Ein solcher Versuch würde ebenso wie zum Beispiel die Entfernung des ABS oder Katalysators zum Verlust der Betriebserlaubnis und bei einem Unfall eventuell auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Versicherer positionieren sich schon entsprechend. Bei der HU würde ein Fahrzeug mit außer Betrieb genommenem eCall keine Plakette erhalten.
Trotz des vorgenannten Aspekts, dass ein vorhandenes eCall-System nicht zu deaktivieren ist, sind Halter von älteren Fahrzeugen nicht verpflichtet, das System nachzurüsten. Es gibt auch aktuell (Juni 2018) gar keine Nachrüstsysteme mit der kompletten eCall-Funktionalität. Die EU setzt darauf, dass sich das System in den nächsten zwei Jahrzehnten flächendeckend durchsetzt - bis fast nur noch Fahrzeuge mit einer Zulassung ab 2018 auf den Straßen unterwegs sind. Einige deutsche Versicherer haben aber selbst in eine ähnliche Technik investiert - den sogenannten Unfallmeldedienst (UMD). Dieser setzt nach einem Unfall via Bluetooth-Funktion des Mobiltelefons einen Notruf ab. Wer das System installiert, kann unter Umständen Rabatte bei seinen Fahrzeugversicherungen erhalten. Zudem gibt es schon einige Notrufdienste von Herstellern mit ähnlichen Funktionen wie eCall, die aber mit diesem nicht kompatibel sind. Auch können sie nicht - wie eCall - eine europaweite Abdeckung garantieren. Daher müssen die Hersteller seit April 2018 in Europa eCall installieren. Auch die Leitstellen der Rettungszentralen müssen entsprechend technisch ausgerüstet werden. Diese stellen gleichzeitig automatisch die Verbindung zur Polizei her.
Der ADAC meint: nein, eindeutig nicht. So zeichnet eCall zum Beispiel keine Daten im Auto auf (etwa von Gesprächen der Insassen, wie das beispielsweise die Voice-Recorder in Flugzeugcockpits machen), das eCall System übermittelt auch an den Fahrzeughersteller keine Daten und zeichnet keine Bewegungsprofile auf. Bei herstellerspezifischen Systemen sieht der ADAC die Datenschutzfrage kritischer. Das eCall-System speichert auch keine Halterdaten. Daher spielen diese bei einem Halterwechsel keine Rolle.
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