Autor: Redaktion LeasingTime.de
Telefonieren während der Autofahrt ist nicht nur unpraktisch, sondern auch verboten. Es drohen ein Bußgeld und auch ein Punkt in der Sünderkartei in Flensburg. Allerdings kann eine Freisprecheinrichtung für Abhilfe sorgen. Diese ist erlaubt und Sie können während der Autofahrt ein Telefongespräch führen. Doch nicht immer ist eine solche Vorrichtung im Fahrzeug serienmäßig verbaut, so dass eine Nachrüstung erforderlich ist. Der Montageaufwand allerdings meist recht überschaubar, da viele Modelle über „Plug & Play“ verfügen.
Mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung im Fahrzeug ist es möglich, während der Fahrt das Mobiltelefon zu nutzen, ohne das Gerät dabei in der Hand zu haben. Unterschieden wird zwischen einer festeingebauten Vorrichtung (vom Autohersteller) und einer Nachrüstung. Ein Festeinbau bietet am meisten Komfort, da die Bauteile genau auf den Fahrzeugtyp abgestimmt sind und das Smartphone zum Beispiel mit dem im Auto vorhandenen Infotainment-System gekoppelt werden kann. Eine Nachrüstung ist häufig etwas umständlicher und muss in vielen Fällen mit passenden Adaptern erfolgen. Mit Hilfe einer Steckvorrichtung kann das Mobilgerät an die jeweilige Freisprecheinrichtung gekoppelt werden. Eine Bedienung erfolgt über das Radioteil am Fahrzeug oder über Tasten am Lenkrad. Die Wiedergabe vom Gespräch wird über die Boxen vom Autoradio geschaltet. Ein kleines Mikrofon im Innenraum vom Fahrzeug sorgt für die Spracheingabe. Eine sehr elegante Lösung stellt eine passende Ladeschale dar, wo das Mobilgerät angeschlossen werden kann. Mit Hilfe von Bluetooth erstellt das Gerät dann eine Verbindung zum Auto. Von den Kosten her sind Festeinbauten deutlich teurer als Nachrüstungen. Wenn Sie nur gelegentlich während der Fahrt telefonieren wollen, reicht eine solche Variante völlig aus.
Vor allem ältere Fahrzeuge besitzen keine Freisprecheinrichtung, doch eine passende Nachrüstung ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Der Markt bietet mittlerweile ein großes Angebot an Zubehör, so dass für sämtliche Fahrzeugmodelle etwas dabei ist. Bei der Auswahl ist vor allem die Sprachqualität sehr wichtig, denn während der Autofahrt ist das Motorengeräusch im Hintergrund zu hören und sollte die Sprachqualität nicht stören. Damit der Teilnehmer Sie gut verstehen kann, muss das Mikrofon eine ordentliche Qualität besitzen. Zudem sollte das Gerät die Geräusche aus sämtlichen Richtungen aufnehmen können. Hochwertige Freisprecheinrichtungen haben eine digitale Verbindung, wodurch störende Signale und Rückkopplungen vermieden werden. Bei der Anbringung ist es wichtig, dass keine Teile während der Fahrt für eine Behinderung sorgen. Eine sehr komfortable Lösung stellt ein Bluetooth-Paket mit passendem Headset dar.
Bevor Sie eine Freisprecheinrichtung nachrüsten, sollten Sie die technischen Voraussetzungen klären. Haben Sie in Ihrem Fahrzeug einen Zigarettenanzünder, können Sie zum Beispiel eine „Plug & Play“-Variante wählen, bei der eine Versorgung mit Strom über den Zigarettenanzünder erfolgt. Das Mobiltelefon kann dazu entweder in eine Halterung gepackt werden oder per Funkverbindung über Bluetooth laufen. Wenn Sie ein modernes Smartphone besitzen, ist die Einrichtung einer Bluetooth-Verbindung kein Problem. Allerdings müssen Sie dafür in der Nähe der Freisprechanlage sein, denn die Funkverbindung reicht nur wenige Meter weit.
Seit 2001 ist das Telefonieren beim Autofahren verboten, während der Motor läuft. Das Verbot bezieht sich dabei auf die Nutzung des Mobiltelefons. Somit darf während der Fahrt das Gerät nicht bedient werden. Auch Gespräche oder das Schreiben von Kurzmittelungen sind untersagt. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, darf eine Nutzung vom Mobiltelefon erfolgen. Seit 2017 gibt es sogar eine Überarbeitung, die ein deutlich höheres Bußgeld vorsieht und einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld kann zudem noch höher ausfallen, wenn es außerdem zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt oder sogar zu einem Unfall. Hier drohen mehrere Punkte oder auch ein Fahrverbot. Diese Strafen gelten in Deutschland – im Ausland können diese zum Teil noch deutlich härter ausfallen. Außerdem kann die Versicherung bei einem Unfall ihre Zahlung reduzieren oder ganz verweigern, wenn Sie als Fahrer gegen das Gesetz verstoßen haben.
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