Autor: Redaktion LeasingTime.de
Am 27.02.2018 sprach das Bundesverwaltungsgericht nun sein lange erwartetes Urteil. Und die Entscheidung wurde wie vermutet zum Medien-Thema des Tages: Das Gericht hat grundsätzlich den Weg zu Fahrverboten für Diesel geebnet, die durch einzelne Städte und Kommunen ausgesprochen werden können.
Wie, wann, in welcher Form und ob überhaupt solche Verbote kommen werden, ist kurz nach dem Urteil noch ungewiss. Gut möglich ist auch, dass die Politik eine bundesweite, einheitliche Lösung anstreben wird, um einen unübersichtlichen „Flickenteppich“ aus lokalen Umsetzungen zu vermeiden. Klar und durchaus verständlich ist jedoch: Bei vielen Autofahrern, die einen Diesel nutzen oder eventuell kaufen bzw. leasen möchten, herrscht nun eine gewisse Verunsicherung vor.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Diesel-Thematik, denn: Angst vor dem Diesel ist in aller Regel unbegründet – ganz besonders beim Leasing.
Nein. Mögliche Einschränkungen und Fahrverbote, die nach dem jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun möglicherweise von einigen Städten erlassen werden könnten, beziehen sich in der Praxis lediglich auf bestimmte ältere Diesel-Fahrzeuge. Betroffen sind davon im ersten Schritt primär solche Dieselautos, welche lediglich die Schadstoffnorm Euro 4 (oder älter) erfüllen. Hier handelt es sich keinesfalls um Neufahrzeuge, Jahreswagen oder junge Gebrauchte, sondern in der Regel um Autos, die oft bereits rund zehn Jahre auf dem Buckel haben oder sogar noch älter sind. Mögliche Fahrverbote für Diesel beziehen sich also nicht auf alle Diesel generell, sondern nur auf bestimmte, ältere Fahrzeuge.
Nein, überhaupt nicht. Aktuelle Diesel-Fahrzeuge im Neuwagen-Leasing sind mindestens mit der Schadstoffklasse Euro 6, teilweise sogar schon mit der neuesten Norm Euro 6d-TEMP ausgestattet. Einschränkungen für Fahrzeuge dieser Schadstoffklassen sind nicht vorgesehen.
Einige Autofahrer befürchten, dass ihr Dieselfahrzeug durch die aktuelle Abgas-Thematik unter Umständen an Wert verlieren könnte. Leasingnehmer können in diesem Punkt jedoch ganz entspannt sein: Bei einem Kilometerleasing wird das Fahrzeug am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags einfach zurückgegeben. Selbst wenn der Restwert des Autos tatsächlich geringer sein sollte, als ursprünglich einmal angenommen, so stellt dies kein Problem für den Leasingnehmer dar und er hat dadurch keinerlei finanzielle Nachteile.
Fahrzeuge mit Dieselmotor, die die Euro 5 Schadstoffnorm erfüllen, sind vielfach als Gebrauchtwagen auf unseren Straßen unterwegs. Hier kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge aus den Baujahren 2011 oder 2012 handeln. Man geht davon aus, dass diese Autos im ersten Schritt nicht von Fahrverboten betroffen sein werden, jedoch könnte dies in kommenden Jahren eventuell der Fall sein. Fachleute erwarten allerdings, dass die Automobilhersteller für genau diese Fahrzeuge in Abstimmung mit der Politik entsprechende Um- bzw. Nachrüstlösungen (beispielsweise in Form eines sogenannten „Hardware-Updates“) anbieten werden, mit denen auch diese Autos dann die aktuellen Anforderungen erfüllen. Wer ein solches Fahrzeug besitzt und eigentlich nicht vorhatte, es zu verkaufen, sollte deshalb derzeit eher die Ruhe bewahren und sich nicht von der allgemeinen Verunsicherung zu einem schnellen, hektischen Verkauf (möglicherweise unter Wert) drängen lassen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar nun gefallen, noch sind aber freilich viele Fragen völlig offen. Denn es steht quasi in den Sternen, ob und wann einzelne Kommunen tatsächlich zur drastischen Maßnahme eines teilweisen Diesel-Fahrverbots greifen werden. Auch die Frage der Kontrollierbarkeit ist keinesfalls geklärt und die Umsetzung möglicher Lösungen dazu (etwa über eine blaue Umweltplakette) wird so oder so einiges an Vorbereitungszeit erfordern.
Wer sich jetzt für einen Diesel entscheiden möchte, sollte sich davon also nicht beeinflussen lassen, sondern zu der von ihm bevorzugten Antriebsart greifen. Und dies unabhängig davon, ob es sich dabei um einen modernen Benziner, einen Plug-in-Hybrid, ein reines Elektroauto oder eben um ein Fahrzeug mit Dieselmotor handelt. Gerade beim Leasing ist durch die typischen Laufzeiten von beispielsweise 36 Monaten ohnehin eine hohe Flexibilität gegeben, zudem entfällt das Restwertrisiko. Bei LeasingTime.de finden Sie jeweils Fahrzeuge unterschiedlichster Marken zu attraktiven monatlichen Leasingraten – werfen Sie jetzt direkt online einen Blick auf unsere aktuellsten Leasingangebote!
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...