Autor: Redaktion LeasingTime.de
Im Januar 1976 war der Aufschrei unter deutschen Autofahrern groß - die Anschnallpflicht wurde eingeführt. Bis Mitte der 1980er Jahren kamen Gurtmuffel sogar noch ohne eine Strafe davon. Erst als das Fahren ohne Gurt ab 1984 mit einem Bußgeld bestraft wurde, ging die Zahl der Fahrer ohne Sicherheitsgurt deutlich zurück. Kinder müssen erst seit 1993 bei der Fahrt im Auto angeschnallt werden. Für den sicheren Transport ist zudem ein altersgerechter Kindersitz vorgeschrieben. Welcher Kindersitz benötigt wird, ist gesetzlich genau festgeschrieben.
Von der Geburt an muss der Nachwuchs in einer geeigneten Kindersitzschale im Auto transportiert werden. Die passende Sitzschale richtet sich dabei nach dem Gewicht des Sprösslings. Generell gelten dabei die folgenden drei Normgruppen, die nach Gewichtsklassen sortiert sind:
Eine Alterszuordnung für die einzelnen Normgruppen ist nicht aussagekräftig. Schließlich entwickelt sich jedes Kind anders. Neben der Einteilung in Gewichtsklassen ist daher auch die Körpergröße des Nachwuchses entscheidend.
Beachten Sie, dass nicht jede Sitzschale auch automatisch zugelassen ist. Entscheidend für den Einsatz ist das Vorhandensein eines Prüfsiegels. Seit 2008 dürfen Sie nur Kindersitzschalen verwenden, die der Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 entsprechen. Sie haben die Prüfnormen ersetzt, die auf die Kennzahlen 00, 01 und 02 enden. Kindersitzschalen und Kindersitze, die noch ein veraltetes Prüfsiegel besitzen, sind auszusortieren. Sie erfüllen nicht mehr die neusten Sicherheitsbestimmungen, die einen sicheren Transport Ihres Nachwuchses garantieren. Die Verwendung einer alten Sitzschale kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Informieren Sie sich vor dem Kauf auf jeden Fall auch über aktuelle Veränderungen, da die Normen immer wieder aktualisiert werden.
Abhängig von seiner Entwicklung entwächst jeder Sprössling irgendwann der Kindersitzschale. Dann wird es Zeit für eine Alternative. Ab dem fünften Lebensjahr greifen viele Eltern auf die Verwendung einer einfachen Sitzerhöhung zurück. Dabei gibt es verschiedene Varianten von Sitzerhöhungen. Eine einfache Sitzerhöhung bietet einen guten Schutz bei plötzlichen Bremsungen. Bei einem seitlichen Auffahrunfall bieten solche Polster jedoch wenig Schutz. Deutlich besser sind Kindersitze mit Führungshörnern, die eine bessere Kraftverteilung ermöglichen. Den besten Schutz ermöglichen Kindersitze mit einer Rückenstütze. Der Gurt kann sicher fixiert und vor dem Verrutschen geschützt werden. Gute Modelle bieten eine höhenverstellbare Rückenlehne für einen optimalen Schutz des Kindes.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur mit einem Kindersitz im Fahrzeug transportiert werden darf. So ganz starr ist diese Regel jedoch nicht, denn auch hier spielt die Entwicklung des Kindes eine entscheidende Rolle. Sie können bereits zuvor auf eine Rückhaltevorrichtung verzichten, nämlich dann, wenn das Kind bereits größer als 1,50 Meter ist. Jungen und Mädchen ab dieser Körpergröße sind von der Verwendung einer Sitzerhöhung befreit. Gleichzeitig bedeutet diese Regelung aber auch, dass die Verwendung eines Kindersitzes bei Kindern mit geringerer Körpergröße auch über das 12. Lebensjahr hinaus empfehlenswert ist. Die Gefahr schwerer Verletzungen durch einen schlecht sitzenden Dreipunkt-Gurt ist bei kleineren Kindern sonst sehr hoch.
Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr sollte für jeden Verkehrsteilnehmer von elementarer Bedeutung sein. 1993 wurde die Pflicht von Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße unter 1,5 Meter in § 21 Absatz 1a in der (Straßenverkehrsordnung) StVO aufgenommen. Es wartet Sie eine Strafe von mindestens 30 Euro bei Missachtung der Kindersitzpflicht. Bei mehreren Kindern ohne vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung erhöht sich das Bußgeld entsprechend.
Nehmen Sie als Kraftfahrzeugführer Kinder mit, die sich selbst nicht vorschriftsmäßig sichern können, werden mindestens 60 Euro Bußgeld fällig. Auch hier erhöht sich die Strafe für jedes weitere Kind ohne Rückhalteeinrichtung deutlich. Noch schwerer als die Geldstrafe für die Missachtung der Kindersitzpflicht wiegt für viele Autofahrer jedoch der Eintrag in die Verkehrssünderkartei. Neben der Strafe können auch Punkte in Flensburg fällig werden.
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