Autor: Redaktion LeasingTime.de
In vielen deutschen Haushalten ist das Auto der materielle Besitz mit dem höchsten Wert. Deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall partiell beschädigt wird oder gar einen Totalschaden erleidet. Solche Schäden werden in den meisten Fällen von der Versicherung übernommen. Für Geschädigte ist es dann besonders wichtig, zu erfahren, wie viel Geld sie für eine Reparatur bekommen oder wie hoch der Geldwert bei einem totalen Ausfall des Fahrzeugs beträgt. Wir zeigen Ihnen, was unter dem Restwert eines Fahrzeugs zu verstehen ist und wie man ihn am besten ermitteln kann. Darüber hinaus erfahren Sie einige Alternativen, wie Sie am besten mit einem Unfallfahrzeug verfahren, das einen größeren Schaden erlitten hat. So bekommen Sie noch ausreichend Kapital für einen neuen fahrbaren Untersatz.
Unter dem Restwert eines Fahrzeugs, das einen Unfall erlitten hat, wird allgemein der Wert verstanden, den ein Auto nach dem Unfall noch einbringen kann. Streng davon unterscheiden müssen Sie den sogenannten Wiederbeschaffungswert, das heißt den Wert, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges (unfallfreies) Fahrzeug wiederbeschaffen zu können. Zieht man den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab, erhält man im Ergebnis die Summe, die von der Versicherung des Unfallverursachers ausbezahlt wird. Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie zudem darauf hinweisen, dass zu dieser Summe unter Umständen noch weitere Geldwerte hinzukommen. Dabei haben Sie eventuell etwa Ansprüche für den Ersatz von Mietwagenkosten und eine Nutzungsausfallentschädigung. Eine besondere Rolle nimmt der Restwert bei einem „unechten“ Totalschaden eines Neufahrzeugs ein. Bei einem Neufahrzeug (Zählerstand mit max. 1.000 km und einer Zulassungsdauer von max. 1 Monat) wird grundsätzlich der Neuwagenpreis abzüglich des Restwertes ersetzt. Dabei wird fiktiv ein Totalschaden angenommen, da dem Fahrer eines Neuwagens nicht der wirtschaftlich aktuelle Wert zugemutet werden kann. Auch wenn eine Reparatur wirtschaftlich günstiger erscheint, gilt der Neuwagenpreiswert, da der Unfall bei dem Wiederverkauf des Neuwagens dem Fahrer wirtschaftliche Nachteile einbringen würde.
Für die Ermittlung des Restwertes von einem Unfallfahrzeug gibt es im Internet viele Anbieter und Tabellen, die den Restwert abhängig von Fahrzeugtyp und Unfallschäden berechnen können. Besonders bekannt ist dabei die Schwacke-Liste, in der man das eigene Fahrzeugprofil und den Schaden eintragen kann. So wird grob der restliche Wert basierend auf den aktuellen Marktpreisen ermittelt. Für einen Unfallgeschädigten bieten solche Listen und Tabellen jedoch nur einen groben Anhaltspunkt. Deshalb sollten Sie für die exakte Ermittlung immer einen anerkannten Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, der den Wagen auf Herz und Nieren überprüft. Jede Beschädigung, die durch den Unfall entstanden ist, muss dabei genau dokumentiert und festgehalten werden. Auch die Kosten für den Sachverständigen muss in der Regel die Versicherung des Unfallgegners tragen. Den Sachverständigen für die Begutachtung können Sie dabei selbst wählen. Suchen Sie sich dazu jemanden, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und über möglichst große Erfahrung bei der Erstellung von Kfz-Gutachten verfügt.
Als Geschädigter eines Fahrzeugs mit größerem Unfallschaden haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug reparieren zu lassen und die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung begleichen zu lassen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn Sie möglicherweise emotional an dem Fahrzeug hängen und es weiter behalten möchten. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, lohnt sich eine Reparatur nicht, so dass die Entschädigung in Geld ausbezahlt wird. Jedes Fahrzeug besitzt aber immer zumindest einen „Schrottwert“, der dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Hat der Sachverständige beide Werte ermittelt, bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes sowie eventueller weiterer Aufwendungen ausgezahlt. Um Standkosten zu sparen, sollten Sie den Wagen zügig verkaufen und abmelden. Viele Händler und Bastler interessieren sich dabei für Unfallfahrzeuge, die sie ausschlachten können, um Ersatzteile zu gewinnen. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Verkauf an einen Schrotthändler und/oder an Autowerkstätten zu wenden, die alte Autos reparieren. Ist das Auto zu alt oder der Schaden derart hoch, dass das Auto keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hat, bleibt nur noch der Gang zur Autopresse. Hier können Sie allerdings noch den Materialwert rausholen, da ein Fahrzeug aus viele gefragten Metallen besteht. Einige Gebrauchtwagenhändler nehmen auch Fahrzeuge mit Totalschaden in Kauf. Zusammen mit der ausgezahlten Entschädigungssumme von der Versicherung können Sie auch auf diese Weise günstig an einen Grundstock für den Kauf oder das Leasing eines neuen Fahrzeugs kommen.
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