Autor: Redaktion LeasingTime.de
Eine Insassenunfallversicherung stellt eine Ergänzung zu einer bestehenden Kfz-Haftpflicht oder auch Kaskoversicherung dar. Sie tritt ein, wenn es zu einem Unfall kam, egal wer dabei der Schuldige ist, und übernimmt die Schäden. Dadurch können zum Beispiel Versicherungslücken geschlossen werden. Auf der anderen Seite übernehmen teilweise auch viele andere Versicherungen diese Leistungen. Egal wer Schuld bei Unfällen ist, die Insassenunfallversicherung zahlt, wenn Sie oder auch Mitfahrer verletzt wurden. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur während einer Autofahrt, sondern bereits beim Ein- und auch Aussteigen sowie auch bei einem Be- und Entladen.
Bei einem Unfall kommt es leider nicht selten zu einer Fahrerflucht. Dies stellt ein großes Problem für die meisten Versicherungen dar, besonders dann, wenn die Polizei keinen „Täter“ ermitteln konnte. Hier springt die Insassenunfallversicherung ein, auch wenn es sich bei dem Unfallgegner um einen Radfahrer oder Fußgänger handelt. Wenn sich der Fahrer bei einem Zusammenstoß verletzt und stationär behandelt werden muss, zahlt erst einmal die zuständige Krankenversicherung. Doch wenn bleibende Schäden entstehen, kann die private Haftpflichtversicherung diesen Teil übernehmen. Bei einem solchen Szenario im Ausland erweist sich die Insassenunfallversicherung als sinnvoll, denn diese bietet deutlich höhere Deckungssummen als eine gängige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei der Insassenunfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem Pauschal- oder Platzsystem zu wählen. Bei der Pauschalvariante wird eine festgelegte Versicherungssumme vereinbart, die auf sämtliche Insassen im Fahrzeug zutrifft. Egal wie viele Mitfahrer sich im Auto befinden, bei einem Unfall mit Verletzungen wird dann die Versicherungssumme entsprechend verrechnet. Dagegen kann beim sogenannten Platzsystem jeder einzelne Sitzplatz im Fahrzeug mit einer Versicherungssumme benannt werden. So können zum Beispiel der Fahrer und der Beifahrer mit einer höheren Summe entschädigt werden, da diese Plätze ein höheres Gefahrenpotenzial bieten. Hier ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer möglich.
Eine genaue Regelung der Deckungssumme ist abhängig von der jeweiligen Versicherung. Dabei besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, eine individuelle Zusammenstellung nach den eigenen Bedürfnissen festzulegen. Gängig sind allerdings sogenannte fixe Summen, die für ganz konkrete Leistungen gelten. Dazu zählen zum Beispiel Entschädigungen bei einem Todesfall, bei Invalidität, einem Krankenhausaufenthalt oder auch einer Arbeitsunfähigkeit. Die Kosten für die Versicherungsprämie richtet sich nach dem jeweiligen System und wie hoch am Ende eine Entschädigung ausfallen soll. Auf das Jahr gerechnet, können Sie dabei mit Beiträgen in einem Bereich von ungefähr 50 bis 120 Euro rechnen. Der Abschluss einer solchen Insassenunfallversicherung ist mittlerweile nicht mehr bei allen Kfz-Versicherungen möglich, da diese eine solche Police teilweise nicht mehr im Sortiment haben.
Wenn beispielsweise ein Fußgänger einen Unfall verursacht und diese Person keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, sind die Kosten in diesem Fall nicht gedeckt und die Insassenunfallversicherung würde unter Umständen einspringen. Auch wenn es zu einem Unfall mit anschließender Fahrerflucht kommt, übernimmt die Versicherung die jeweiligen Kosten. Einen großen Nutzen kann eine solche Police bei einem Schaden im Ausland haben, da hier die gesetzlichen Deckungssummen recht gering ausfallen. Als eine Art Ausgleich würde die jeweilige Insassenunfallversicherung einspringen. Auch werden Schäden von der Versicherung übernommen, wenn Sie als Fahrer selbst einen Unfall verschuldet haben.
Häufig ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung je nach Einzelfall nur bedingt sinnvoll, da die meisten Leistungen bereits von anderen Versicherungen übernommen werden. Denn wenn es zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein und trägt die Kosten. Dies gilt auch bei Insassen im Fahrzeug, da Personenschäden ebenfalls gedeckt sind. Ist der Unfallverursacher eine fremde Person, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. In vielen Fällen kann der Abschluss einer normalen Unfallversicherung sinnvoller sein, da diese häufig mehr Leistungen abdeckt. Um sich zudem zum Beispiel gegen bleibende Schäden richtig abzusichern, empfiehlt es sich, dann lieber auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu setzen, denn diese zahlt zum Beispiel, wenn Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, ihre berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Zudem sind die Leistungen in der Regel umfassender als bei einer Insassenunfallversicherung. Sehr häufig stellen die Leistungen der Insassenunfallversicherung also eher eine Art von doppeltem Schutz dar. Allerdings gilt bei Versicherungsthemen grundsätzlich, dass der individuelle Einzelfall betrachtet werden muss. Bevor also vorschnell Versicherungen gekündigt oder abgeschlossen werden, sollte man sich gründlich über den genauen Leistungsumfang informieren und im Zweifel für eine ausführliche Beratung das Gespräch mit einem Fachmann suchen.
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