Autor: Redaktion LeasingTime.de
Es gibt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten eines Kennzeichens:
Standardkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Wechselkennzeichen
Saisonkennzeichen
Alle Kennzeichen haben gemein, dass sie an der Vorder- und Rückseite von Fahrzeugen, bei Motorrädern nur an der Rückseite, angebracht werden müssen. Ebenso ist jedes Kennzeichen mit einer Zulassungsplakette ausgezeichnet, welche die Gültigkeit anzeigt. Durch das Kennzeichen kann jedes Fahrzeug eindeutig identifiziert werden.
Beim Standardkennzeichen handelt es sich um das allgemein bekannte Kennzeichen. Es wird bei der Zulassung erteilt und gilt bis zur Abmeldung des Fahrzeuges. Dieses Kennzeichen besteht aus der Ortskennung (ein bis drei Buchstaben), einem oder zwei individuellen Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern. Bei der Auswahl gibt es innerhalb der Ortskennung keine Wunschmöglichkeiten. Wobei in manchen Landkreisen mittlerweile eine historische Ortskennung gewählt werden kann. Die Buchstaben- und Zahlenkombination ist wählbar, solange diese noch nicht vergeben oder reserviert ist. Ein so genanntes Wunschkennzeichen ist gegen eine geringe Gebühr erhältlich.
Das Kurzzeitkennzeichen, oder auch 5-Tages-Kennzeichen, ist ein Kennzeichen, welches für Fahrzeuge ausgestellt wird, die nur kurzzeitig im Straßenverkehr zugelassen werden. Eine typische Anwendung ist eine Überführung innerhalb von Deutschland. Am rechten Rand dieses Kennzeichens befindet sich ein gelbes Feld, in diesem befindet sich das Ablaufdatum. Das Fahrzeug darf bis zu diesem Datum genutzt werden. Hierbei sind drei Zahlengruppen angegeben. Die beiden obersten Zahlen bedeuten den Tag, die mittleren den Monat und die unteren Zahlen bedeuten das Jahr der Gültigkeit. Diese Kennzeichen sind für jedermann zu haben und können für jeden Fahrzeugtyp ausgestellt werden. Diese Kurzzeit-Zulassung kostet ca. 15 € Gebühr zzgl. Kosten für die Kennzeichen, welche meist mit etwa 20 Euro zu kalkulieren sind. Auch ist eine Versicherung nötig. Diese richtet sich nach der persönlichen Schaden-Freiheitsklasse sowie der Klasseneinteilung des zu versichernden Fahrzeuges. Ein Minderjähriger, welcher ein Kurzzeit Kennzeichen beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss. Daher ist es für Jugendliche einfacher, ein Fahrzeug mit dem Kurzzeit Kennzeichen direkt auf einen Erziehungsberechtigten anzumelden. Auch eine Anmeldung an einem Samstag ist theoretisch möglich. Jedoch sind hier der Aufwand und die Gebühren um einiges höher. Daher wird empfohlen, das Kurzzeit Kennzeichen bereits am Freitag zu beantragen und ab Samstag zu nutzen. Die Beantragung kann sowohl in der Zulassungsstelle des Wohnortes als auch in jeder anderen Zulassungsstelle beantragt werden. Es wird dann ein Kurzzeit Kennzeichen mit der Ortskennung der ausstellenden Behörde ausgegeben.
Auch ist die Nutzung des Kennzeichens auf gewisse Fahrten begrenzt. Hierzu zählen die Überführungsfahrt, selbstverständlich eine Probefahrt sowie die Vorführung zur technischen Überprüfung beim TÜV, der Dekra, GTÜ oder einer Werkstatt mit Prüfzulassung. Eine Fahrt in den Urlaub beispielsweise ist mit einem solchen Kennzeichen nicht zugelassen. Um sich ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen zu lassen, ist eine gültige technische Untersuchung, die so genannte TÜV-Bescheinigung, für dieses Fahrzeug vorzulegen. Sollte keine Prüf-Bescheinigung vorliegen, so ist bei der zuständigen Prüfstelle ein verbindlicher Termin zu vereinbaren und dieser bei der Zulassungsbehörde anstatt der Prüfbescheinigung vorzulegen. Damit wird ein 5-Tages Kennzeichen auch für Fahrzeuge ohne gültige technische Untersuchung oder gar für eine Einzelabnahme erteilt.
Zu einer Probefahrt können auch Wechselkennzeichen, die allseits bekannten roten Kennzeichen, verwendet werden. Diese sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern werden nur für die Probefahrt am jeweiligen Fahrzeug angebracht. Mit diesen roten Kennzeichen ist es möglich, jedes beliebige verkehrssichere Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen innerhalb von Deutschland zu bewegen. Dieses ist auch ohne eine gültige technische Untersuchung möglich. Diese Kennzeichen werden allerdings nur an Kfz-Händler und Werkstätten ausgegeben und sind damit für Privatpersonen nicht nutzbar, um einen Missbrauch zu verhindern.
Das Saisonkennzeichen ist ein festes und dauerhaftes Kennzeichen. Das Besondere an diesem Kennzeichen ist, dass die Zulassung auf einen wiederkehrenden Zeitraum begrenzt ist, beispielsweise von April bis Oktober. Dieser Zeitraum ist in dem Feld am rechten Rand des Kennzeichens angegeben. Ein Fahrzeug mit solch einem Kennzeichen darf außerhalb des angegebenen Zeitraumes nicht am Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt sein. Sinnvoll ist ein solches Kennzeichen für Motorräder und Campingwagen, welche sich im Winterlager befinden. Auch für Wohnmobile, welche auf dem eigenem Grundstück geparkt sind, ist ein solches Saisonkennzeichen sinnvoll. Für diese Fahrzeuge sind für den nicht angemeldeten Zeitraum auch keine Steuern/Versicherung zu zahlen.
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