Autor: Redaktion LeasingTime.de
Dashcams filmen immer wieder spektakuläre Momente, die später nicht selten im Internet die Runde machen. Solche Videos haben bestimmt auch Sie bereits gesehen. Besonders im Ausland erfreuen sich die Dashcams aber auch aus einem ganz anderen Grund einer immer höheren Beliebtheit.
Durch sie ist es ganz einfach möglich, eventuelle Unfälle aufzuzeichnen. Dadurch hat der Fahrer fortan keine Schwierigkeiten mehr, den genauen Ablauf des Vorfalls zu beweisen. Besonders der versicherungsrechtliche Aspekt ist somit entscheidend. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls relativ gering, gefilmt wird jedoch immer. Auch fremde Personen und Autokennzeichen werden auf dem Videomaterial verewigt. Sorgt das nicht für Probleme bezogen auf den Datenschutz?
Dabei handelt es sich um eine kleine, sehr robuste Kamera. Diese wird direkt hinter der Windschutzscheibe im Fahrerraum montiert. Von hier aus werden anschließend die Aufnahmen gemacht. Die Kamera hält somit fest, was auch der Fahrer sieht. Das Videomaterial kann später am Computer ausgewertet werden.
Der Schutz von persönlichen Daten und Aufnahmen ist in Deutschland eine echte Hürde für den Einsatz von Dashcams und gar nicht so leicht zu durchschauen. Die aktuelle Rechtslage besagt allerdings, dass die Verwendung einer Dashcam grundsätzlich durchaus gestattet ist. Wer die Aufnahmen allerdings an Dritte weitergibt, der macht sich strafbar. Das heißt, dass Sie die Aufnahmen beispielsweise auf keinen Fall im Internet veröffentlichen sollten. Das Filmmaterial wurde andererseits bereits in einigen Gerichtsprozessen verwendet. Die Benutzung der Kamera kann also durchaus sinnvoll. Wichtig allerdings: Die Weitergabe des gedrehten Materials ist verboten. Damit kann auch einfach erklärt werden, warum die meistens Videos, die sich online finden, aus anderen Ländern stammen. Denn beispielsweise in den USA oder Russland ist der Datenschutz in diesem Bereich weitaus weniger streng.
Leider kann es auch im Urlaub zu einem Unfall kommen. Wenn dann Videoaufnahmen existieren, würde dies die Aufklärung enorm erleichtern. Doch dafür müssen die Regelungen der europäischen Nachbarländer beachtet werden. Schließlich sollen Sie sich nicht aus Unwissenheit strafbar machen. Wir haben einige Regelungen für Sie zusammengestellt (Stand: 7/2017), empfehlen Ihnen, sich im Zusammenhang mit dem Einsatz von Dashcams im Zweifel vor Fahrtantritt selbst über eventuelle Änderungen zu informieren.
In Belgien zum Beispiel ist die Verwendung der Dashcams verboten. Sie müssen vor der Grenze somit abmontiert werden. In Dänemark gibt es hingegen keine Einschränkung. Die Regelung in Frankreich ist etwas ausgefeilter. Hier dürfen Sie Ihre Dashcam zwar verwenden, allerdings darf der Blick auf den Verkehr auf keinen Fall beeinträchtigt werden. Montieren Sie die Kamera deshalb möglichst nicht mittig. In Luxemburg, Portugal und Schweden ist die Verwendung nicht gestattet. In den Niederlanden und Norwegen stellen sie hingegen kein Problem dar.
Während sich die Schweiz noch unklar ist, wie genau mit den kleinen Kameras verfahren werden soll, müssen Sie in Österreich gut aufpassen. Denn die Verwendung ist hier ausdrücklich verboten. Wenn Sie sich nicht daran halten, nehmen Sie unter Umständen mehrere tausend Euro Strafe in Kauf.
Sie sehen also: Da die Regelungen sehr unterschiedlich ausfallen, sollten Sie sich immer im Voraus informieren. Ansonsten kann es schnell zu einer Beschlagnahmung und einer hohen Geldstrafe kommen.
Wenn Sie sich für den Kauf einer Dashcam entschieden haben, sollten Sie einige Auswahlkriterien beachten. Schließlich soll das Gerät auch auf Dauer seinen Zweck erfüllen. Sie sollten sich ein Gerät heraussuchen, bei welchem die Aufnahmen regelmäßig überspielt werden. Ansonsten sammelt sich schnell eine enorme Datenmenge an. Außerdem werden Sie sich wohl kaum für Aufnahmen interessieren, auf denen nichts Außergewöhnliches passiert ist.
Sie sollten des Weiteren darauf achten, dass die Auflösung der Kamera gut genug ist. Im Ernstfall müssen Sie, die Mitarbeiter der Versicherung oder die Polizeibeamten auch tatsächlich etwas erkennen können. Die Kamera sollte deshalb Aufnahmen mit mindestens 1.280 x 720 Pixel machen können. Es ist darüber hinaus sinnvoll, wenn das Gerät über ein integriertes GPS verfügt. Denn dann können Sie später mühelos belegen, wo genau welcher Vorfall stattgefunden hat.
Manche Dashcams sind außerdem mit einem Radarwarner ausgestattet. Vorsicht: Hier handelt es sich in Deutschland um eine rechtliche Grauzone. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, greifen Sie besser nicht zu einem solchen Gerät. Im Zweifel könnte die Polizei ihre Dashcam ansonsten beschlagnahmen. Neben diesen eher technischen Aspekten sollten Sie auch darauf achten, dass sich das Gerät einfach bedienen lässt. Schließlich werden auch Sie keine Lust haben, die Aufnahmen jeweils einzeln aufwendig zu löschen oder auf ihren Computer zu übertragen.
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