Autor: Redaktion LeasingTime.de
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), die wegen ihrer grünen Farbe auch als „Grüne Versicherungskarte“ bezeichnet wird, ist eine grenzüberschreitende Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Im Ausland dient sie als Nachweis, dass es sich bei Ihrem Pkw um ein tatsächlich haftpflichtversichertes Fahrzeug handelt. Die Karte enthält alle wichtigen Informationen, die für die Einreise und eine eventuelle Unfallregulierung benötigt werden. Neben den eigenen Daten enthält sie auch Angaben über den nächsten Ansprechpartner, das sogenannte Regulierungsbüro, an das sich der Geschädigte wenden kann. In manchen Ländern müssen Sie die Karte schon bei der Einreise vorlegen, ansonsten drohen hohe Bußgelder oder es wird der Abschluss einer Ersatzversicherung notwendig. Mit der Grünen Versicherungskarte können alle Staaten bereist werden, die seit 1965 dem sogenannten „Grüne-Karte-Abkommen“ beigetreten sind.
Wenn Sie mit Ihrem Pkw ins Ausland fahren, muss Ihr Fahrzeug die Versicherungsbestimmungen der Länder erfüllen, die Sie bereisen wollen. Ursprünglich musste dafür an der Grenze ein entsprechender Versicherungsschutz für das jeweilige Reiseland abgeschlossen werden (Grenzversicherung) oder Sie mussten einen Beleg vorweisen, dass Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung diesen Anforderungen genügt. Bis zum Jahr 1965 war dies nur mit einem gesonderten Schreiben der Versicherung möglich. Danach ersetzte die Grüne Versicherungskarte diesen speziellen Beleg in zahlreichen Ländern. Ab 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen abgeschlossen, welches die Grüne Versicherungskarte in den Unterzeichnerstaaten überflüssig machte. In jenen Ländern reicht nun das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis aus. Trotz allem kann die Grüne Versicherungskarte hier noch sehr nützliche Dienste leisten und die Abwicklung etwas vereinfachen. Insbesondere in Kroatien, Spanien und Italien wird die Grüne Versicherungskarte trotz des Kennzeichenabkommens bei einem Unfall oder gar bei einer Polizeikontrolle verlangt.
In folgenden Ländern benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte:
Andorra, in den Benelux-Ländern (Niederlande, Belgien, Luxemburg), Bulgarien, Dänemark, dem Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), Finnland, Frankreich, Griechenland (inkl. Zypern), den Britischen Inseln (Großbritannien und Irland), Island, Kroatien, Malta, Monaco, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz (inkl. Liechtenstein), Slowenien, der Iberischen Halbinsel (Spanien inkl. der Kanarischen Inseln und Gibraltar sowie Portugal), Tschechische Republik, Ungarn
In diesen Ländern ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte „zwingend“ vorgeschrieben:
Albanien, Belarus (Weißrussland), Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Türkei, Russland, Ukraine.
Nicht gültig bzw. anerkannt ist die Grüne Versicherungskarte in folgenden Ländern:
Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien.
Allerdings gilt es hier zu beachten, dass nicht jede Versicherung in allen Ländern außerhalb Europas Versicherungsschutz gewährt. Dies sollten Sie unbedingt vor dem Reiseantritt in Erfahrung bringen. Informationen dazu finden Sie auch auf der Karte selbst, auf der die entsprechenden Länderkürzel angegeben sind. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Versicherung. Im europäischen Raum hat der Kosovo eine Sonderrolle inne. Hier gilt der übliche Versicherungsschutz nicht! Vor der Einreise müssen Sie an der Grenze eine gesonderte Versicherung abschließen (Grenzversicherung).
Wie der Europäische Unfallbericht ist auch die Grüne Versicherungskarte ein wichtiges Dokument, welches Ihnen nach einem Unfall weiterhilft. Auf ihr sind alle wichtigen Kontaktadressen und Daten vermerkt. Idealerweise sollte die grüne Karte schon griffbereit im Handschuhfach deponiert werden. Empfehlenswert ist es, diese in zweifacher Form mit sich zu führen, so können Sie dem Unfallgegner eine davon direkt aushändigen. Sollte es eventuelle Probleme nach einem Unfall mit der Schadensregulierung geben, so können Sie sich an das deutsche „Grüne-Karte-Büro“ wenden (www.gruene-karte.de), wo man Ihnen womöglich weiter helfen kann.
Die Karte können Sie bei allen Kfz-Versicherern kostenlos beantragen. Bei den meisten Versicherungen ist dies mittlerweile auch schon online möglich. Vielleicht haben Sie die grüne Karte sogar schon vorab automatisch von Ihrer Versicherung zugesandt bekommen. In der Regel ist die grüne Karte drei Jahre gültig, bei einigen Versicherungen ist sogar eine fünfjährige Gültigkeitsdauer vorgesehen. Vor Reiseantritt sollten Sie also unbedingt darauf achten, ob die grüne Karte noch gültig ist oder nicht. Bei einem möglichen Verkauf des Kraftfahrzeugs ist die Grüne Versicherungskarte zu vernichten. Denn der darin enthaltene Versicherungsschutz ist nicht auf den neuen Fahrzeughalter übertragbar.
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