Andere Felgen auf dem Leasingfahrzeug: So geht’s
Für viele Autofans sind die Felgen ihres Fahrzeugs eine wichtige Möglichkeit zur Individualisierung. Neben den klassischen silbernen Alufelgen sind zum Beispiel auch mattschwarz lackierte Felgen beliebt. Und es gibt unzählige Styles, von dezent-elegant bis sportlich-auffällig.
Auch ein Leasingfahrzeug kann problemlos auf solche Weise veredelt werden. Allerdings sollte man beim Leasing ein paar Dinge beachten, damit es bei der Rückgabe am Ende der Leasingdauer keine Überraschungen gibt.
Grundsätzlich steht es dem Leasingnehmer frei, mit welchen Reifen und auf welchen Felgen er das Auto während der Leasingzeit bewegt. Es versteht sich, dass natürlich sowohl Reifen als auch Felgen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen sollten (also für das jeweilige Fahrzeug zugelassen bzw. in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen).
Wem die Originalfelgen an seinem Leasingfahrzeug nicht gefallen, der kann deshalb jederzeit auf eigene Kosten andere montieren lassen. Ob diese aus dem originalen Zubehörprogramm des Autoherstellers stammen oder (oft kostengünstiger) von einem reinen Zubehörhersteller, ist dabei erst einmal nicht entscheidend. Beides ist erlaubt, es muss also nicht zwingend Markenware beziehungsweise das Original sein.
Tipp: Originale Felgen aufheben
Wichtig ist aber, die Originalfelgen, die auf dem Leasingfahrzeug ursprünglich montiert waren, während der Leasingzeit auf jeden Fall aufzuheben. Denn beim Abgeben des Leasingfahrzeugs am Ende des Leasingvertrags wird der Händler erwarten, dass diese Originalfelgen am Auto montiert sind. Würde das Leasingfahrzeug beispielsweise auf deutlich preiswerteren Zubehörfelgen zurückgegeben, so würde der Händler dies verständlicherweise beanstanden. Denn auch der Restwert des Autos, das ja nach dem Leasing weiter vermarktet werden muss, würde dann entsprechend geringer ausfallen. Um Schäden, Kratzer usw. zu vermeiden, empfiehlt sich eine sorgfältige Lagerung der Original-Felgen.
Ausnahme: Wechsel auf teurere Originalfelgen
Wie so oft, gibt es auch von dieser Regel aber eine Ausnahme. Dann nämlich, wenn sich der Leasingnehmer dazu entscheidet, auf hochwertigere, teurere Originalfelgen des Automobilherstellers zu wechseln. In diesem Fall werden die meisten Händler normalerweise nichts dagegen haben, wenn das Leasingfahrzeug mit diesen zurückgegeben wird. Denn de facto handelt es dann eher um eine Wertsteigerung, die verständlicherweise in der Regel erlaubt ist.
Vorher mit dem Händler klären
Aber: Leasingnehmer sollten auch in diesem Fall unbedingt vorher mit dem Händler darüber sprechen, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs auf den anderen Felgen für ihn in Ordnung ist. Bekanntlich ist Geschmack sehr individuell. Und je nach der geplanten weiteren Verwertung möchte zum Beispiel nicht jeder Händler eine Business-Limousine der oberen Mittelklasse auf besonders auffälligen, sportlich gestylten Felgen zurückerhalten. Wer hier als Leasingnehmer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, hebt deshalb in jedem Fall die originalen Felgen des Leasingfahrzeugs auf. Oder aber es wird im Vorfeld eindeutig mit dem Händler abgesprochen und vereinbart, dass das Fahrzeug auf anderen Felgen zurückgegeben wird.
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