Autor: Redaktion LeasingTime.de
Der im September 2015 aufgedeckte Abgasskandal bei VW schlägt nach wie vor hohe Wellen. Zahlreiche Fahrzeuge erfüllen im realen Betrieb nicht die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, sondern lediglich dann, wenn sich die Fahrzeuge in einem speziellen Prüfstand-Modus befinden. Verunsichert sind durch den Skandal gerade auch in Deutschland natürlich nicht nur Käufer der betroffenen Autos, sondern auch alle, die geschäftlich oder privat einen Diesel von VW im Leasing nutzen.
Der Hersteller aus Wolfsburg präsentiert wie erwartet nun entsprechende Umrüstlösungen für die Nachbesserung und die Halter der vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge werden nach und nach von Volkswagen angeschrieben. Grundsätzlich ein ganz normales Vorgehen im Zuge solcher Rückrufaktionen, durch die dem Besitzer oder Leasingnehmer auch keine Kosten entstehen.
Der nötige Werkstattaufenthalt beziehungsweise die Rückrufaktion versetzt jedoch den einen oder anderen Leasingnehmer trotzdem in Sorge: Denn wie verhält es sich nämlich, wenn am jeweiligen Auto ein Chiptuning vorgenommen bzw. ein so genannter Racechip eingebaut wurde? Gerade bei turboaufgeladenen Diesel-Fahrzeugen ist diese Form des Tunings durchaus beliebt, da die Tuningfirmen speziell für diese Motorvarianten oft eine signifikante Leistungssteigerung versprechen.
Denn in diesem Fall stellt sich – durchaus berechtigt – die Frage, ob und inwiefern auch die Halter chipgetunter Fahrzeuge von VW denselben Anspruch auf eine kostenlose Umrüstung oder Nachbesserung haben. Denn bekanntermaßen stellt das Tuning einen Eingriff ins Fahrzeug dar, der die Garantie durch den Hersteller gefährden kann.
Ist dies im Falle eines Schadens während der Garantiezeit sowieso schon problematisch, so stellt sich beim Chiptuning im Rahmen des VW Abgasskandals aber noch eine weitere Herausforderung. Denn durch den Racechip hat sich womöglich ohnehin schon das Abgasverhalten des Fahrzeugs deutlich verändert. Denn das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Serienausführung und stößt durch die Leistungssteigerung möglicherweise ohnehin schon mehr Abgas aus, als eigentlich vorgesehen. Und es ist vermutlich zumindest fraglich, ob solchermaßen getunte Fahrzeuge durch die von VW für den Skandal vorbereiteten Maßnahmen überhaupt die vorgeschriebenen Abgaswerte erfüllen können. Denn Volkswagen orientiert sich bei der Entwicklung von Lösungen für den VW Abgasskandal natürlich an technisch unveränderten Fahrzeugen.
Der VW Abgasskandal zeigt somit eines wieder einmal ganz deutlich: Mit Blick auf die Herstellergarantie sollte Chiptuning immer mit großer Vorsicht genossen werden. Das gilt auch bei Fahrzeugen im Leasing – eine Konstellation, bei der sich ohnehin vor einer Maßnahme in Sachen Chiptuning immer die Rücksprache mit Leasinggeber beziehungsweise Händler empfiehlt.
Wenn unbedingt ein Chiptuning vorgenommen werden soll, ist außerdem die Auswahl einer renommierten Tuningfirma anzuraten. Die bekannten Anbieter geben zum Teil eine eigene Garantie, wobei auch deren Umfang in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden sollte, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
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Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...