Das Startup ist gegründet, das eigene Büro bezogen oder das Home Office eingerichtet – der erste Schritt in die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit ist getan. Wenn dann auch ein Fahrzeug geleast werden soll, stellen viele Gründer fest, dass die Bank an Neugründer besondere Anforderungen stellt. Was es dabei zu beachten gilt und wie es mit dem Leasing trotzdem klappt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Fahrzeug ist für viele Gründer wichtige Basis
Für viele Gründer stellt sich schnell die Frage nach der Mobilität. Ein Firmenfahrzeug ist vielfach Grundlage der beruflichen Tätigkeit, beispielsweise bei einem Handwerker, der seine Arbeitsmittel transportiert. In anderen Branchen kann auch das Thema Repräsentativität eine Rolle spielen – wer Seriosität und Erfolg ausstrahlen will, möchte nicht unbedingt im alten Kleinwagen aus Studentenzeiten bei potenziellen Kunden, Interessenten und Geschäftspartnern vorfahren.
Geschäftsleasing oft sinnvoll
Autoleasing bietet Gründern generell einen ganz handfesten Vorteil: Die meist nicht so üppige Liquidität des jungen Unternehmens wird geschont. Man spart sich die Investitionen in einen Kauf oder eine Finanzierung mit einer relativ großen Schlussrate; stattdessen werden lediglich die laufenden monatlichen Leasingraten fällig.
Leasingvertrag als Gründer nicht immer leicht zu bekommen
Allerdings ist es für Neugründer mitunter schwierig, einen Autoleasingvertrag zu bekommen, besonders für diejenigen, die seit weniger als einem Jahr am Markt agieren – ganz unabhängig davon, ob Einzelunternehmer, GmbH oder Limited/Ltd. Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen können noch nicht vorgelegt werden, und die laufenden Umsätze sind meist noch nicht so groß.
Unterschiedliche Voraussetzungen für das Leasen
Damit das Auto-Leasen trotzdem klappt, sollte als Grundvoraussetzung eine saubere Bonität vorhanden sein, ohne negative Schufa-Einträge oder ähnliche Hürden. Denn genauso wie bei der Aufnahme eines privaten Bankkredits wird auch beim Leasing der wirtschaftliche Hintergrund des Leasingnehmers geprüft.
Leasing mit Anzahlung
Während im Geschäftsleasing häufig ohne Anzahlung geleast werden kann, ist dies bei Existenzgründern nicht so ohne weiteres möglich. In den meisten Fällen stimmt die Bank dem Leasing nur dann zu, wenn eine Anzahlung oder Kaution in Höhe von etwa 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwerts geleistet wird.
Alternativen
Wenn diese Summe nicht aufgebracht werden kann, bleibt die Möglichkeit, einen Bürgen einzusetzen, der über eine ausreichende Bonität verfügt (festes Einkommen, keine negativen Schufa-Einträge).
Fällt auch diese Alternative aus, so kann unter Umständen auch eine persönliche Bürgschaft durch den Leasingnehmer selbst in Frage kommen. Allerdings ist dies nur dann realistisch, wenn der Leasingnehmer außer seinem frisch gegründeten Unternehmen noch weitere Einkommensquellen hat.
Fazit
Auch für Unternehmer, die sich eben erst selbständig gemacht oder ein Startup gegründet haben, ist Leasing oft eine sinnvolle und effiziente Mobilitätslösung. Zwar sind einige Besonderheiten zu beachten, doch mit der richtigen Herangehensweise kommt man auch als Existenzgründer an seinen Leasingvertrag.
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