Leasing auf 36 oder 48 Monate?

Leasing auf 36 oder 48 Monate?

Die optimale Leasinglaufzeit wählen: 24, 36 oder 48 Monate?

Entschließt man sich für das Leasing eines Fahrzeugs, stellen sich einem als künftigem Leasingnehmer natürlich viele Fragen - also beispielsweise nach der richtigen Leasingbank, nach dem passenden Leasingfahrzeug und der Leasingform (Kilometer- oder Restwertleasing), nach einem Für oder Wider, was eine mögliche Leasingsonderzahlung angeht und letztlich auch nach der optimalen Leasinglaufzeit. Sollten es 24, 36 oder gar 48 Monate sein? Wie wirkt sich die Leasinglaufzeit auf die Leasingrate aus und wenn ja, in welchem Maße?

Grundsätzlich lässt sich die Frage nach der Laufzeit eines Leasings nicht pauschal beantworten.  Sehr wohl jedoch gibt es viele Faktoren, die in das Pro und Contra einer entsprechenden Leasingdauer einzahlen.

Je längere Leasinglaufzeit desto höher Wartungs- und Reparaturkosten

Eine Sache, die man hinsichtlich der Leasinglaufzeit beachten sollte, ist, dass je länger das Leasing läuft, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit wird, dass man vorgeschriebene Inspektionen und Wartungen mehrmals durchführen muss. Hinzu kommen die Kosten für eventuell anfallende Reparaturen. Je mehr Kilometer ein Auto fährt und je älter es wird, desto größer ist der Verschleiß und entsprechend häufiger sind Reparaturen. Das alles ist aber selbstverständlich auch vom Hersteller und Modell des Leasingfahrzeugs abhängig und nicht zuletzt vom Leasingnehmer als Fahrer.

Leasingraten und Leasinglaufzeit

Generell kann man nicht sagen, dass die Formel Längere Leasinglaufzeit = geringere Leasingrate für alle Leasingverträge gilt. So können Leasingsonderaktionen oder hohe Subventionierungen seitens des Herstellers für ausgewählte Modelle auch dazu führen, dass am Ende ein Leasing von 24 Monaten günstigere Leasingraten aufweist als eines über 48 Monate Laufzeit. Denn je kürzer die Laufzeit, desto stärker wirken sich Rabatte auf die Leasingrate aus.  Andererseits bildet ja die Wertminderung, die dem Leasinggeber während der Nutzungsdauer durch den Leasingnehmer entsteht, eine große Komponente bei der Berechnung der Leasingrate. Je nachdem, wie hoch der Wertverlust eines Modell innerhalb von 24, 36 oder 48 Monaten ist, variiert letztlich auch die Leasingrate.  Hinzu kommen weitere Aspekte wie Zinsen, Gebühren und auch eine Gewinnmarge, die sich in der Kalkulation der Leasingrate befinden. In Kombination mit der jeweiligen Leasinglaufzeit sinken oder steigen auch diese - und damit eben auch die Leasingrate. Hinzu kommt eine mögliche Leasingsonderzahlung, also eine Anzahlung in Form einer ersten großen Rate. Diese senkt die Leasingrate zusätzlich, abhängig von der Leasinglaufzeit in entsprechender Höhe.

Leasinglaufzeit und Leasingende

Bereits zu Beginn eines Leasings sollte man sich auch Gedanken über das Leasingende machen. Weiß man beispielsweise, dass in 24 Monaten das neue Volkswagen-, Mercedes,- BMW oder Audi-Modell auf den Markt kommen wird, könnte man in Betracht ziehen, das aktuelle Leasing auf eine Leasinglaufzeit von 36 Monaten zu setzen. Dann nämlich wäre das neue Modell schon ein Jahr auf dem Markt, nicht mehr so teuer und dennoch sehr aktuell.  Das Ende der Nutzungsdauer spielt natürlich auch eine Rolle, wenn man sich für das Kilometerleasing entschieden hat. Denn auf Basis der geplanten Dauer sollte man - um Nachzahlungen zu vermeiden - sehr genau kalkulieren, wie viele Kilometer man in 24, 36 oder eben 48 Monaten zurücklegen wird.  Least man ein Auto für  24 Monate und fährt 40.000 Kilometer, muss der Unterschied zu einer Leasingdauer von 36 Monaten und nur 30.000 Kilometern Laufleistung in Sachen Höhe der Leasingrate nicht gravierend sein.  Auch beim Restwertleasing spielt die Leasingdauer in die Leasingrate mit ein - auch unabhängig von der Laufleistung. Denn (recht intransparente) Faktoren wie die zu Beginn der Leasingdauer angenommenen Nachfrage nach einem bestimmten Modell nach Ende des Leasings variieren natürlich abhängig von der Leasinglaufzeit.

Zulässige Leasingdauer bei Neuwagen und Gebrauchtwagen

Die Leasingerlasse des Finanzministeriums aus den 1970er Jahren legen bis heute fest, wie lange die maximale Leasingdauer betragen darf - und zwar 64 Monate. Da sich jedoch die Zinsen für eine solche lange Leasingdauer bei Neuwagen nicht mehr für den Leasingnehmer lohnen würden, bieten die meisten Leasinggeber Leasinglaufzeiten von bis zu 60 Monaten an, zum Teil mit Optionen auf eine weitere Verlängerung. Ebenso beim Gebrauchtwagen.

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