WICHTIG: Zum 18. Dezember 2023 hat die Bundesregierung den Umweltbonus eingestellt. Förderanträge, die bis zum 17. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet.
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Ob reines Elektroauto oder Plug-in-Hybrid: Aktuell vergeht kaum eine Woche, in der die Hersteller nicht interessante neue Autos vorstellen, die ganz oder teilweise elektrisch betrieben werden. Und gute Nachrichten gibt es gleichzeitig auch für alle, die ein solches Fahrzeug leasen möchten: Denn Ende Februar sind höhere Fördersätze in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Umweltbonus unterstützen dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Automobilhersteller zu jeweils gleichen Teilen den Käufer oder Leasingnehmer. Unter dem Strich führt das zu erstaunlich günstigen monatlichen Leasingraten – manche Elektroautos oder Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb lassen sich dadurch bereits für Monatsraten von unter 100 Euro leasen. Wir haben die wichtigsten Details und Fragen rund um den neuen Umweltbonus zusammengestellt.
Update Juni 2020: Dank Konjunkturpaket von erhöhten Fördersätzen profitieren
Kaum war der höhere Umweltbonus in Kraft getreten, schon können Leasingnehmer nun sogar von noch höheren Prämien profitieren. Denn im Rahmen des sogenannten "Corona-Konjunkturpakets" möchte die Bundesregierung den staatlichen Anteil der Prämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge zeitlich begrenzt jeweils verdoppeln.
Welche Förder-Regelungen gelten für Plug-in-Hybride?
Gut zu wissen: Gefördert werden können sowohl reine Elektroautos als auch Plug-in-Hybride. Wichtig bei Hybrid-Fahrzeugen ist dabei, dass sie eine von zwei Voraussetzungen erfüllen: Die Autos müssen beim CO2-Ausstoß entweder unter 50 Gramm pro Kilometer bleiben oder aber im elektrischen Modus eine Reichweite von mindestens 40 Kilometern aufweisen. Erfreulicherweise sind Leasingnehmer mit fast allen neu für ein Leasing angebotenen Plug-in-Hybriden hierbei auf der sicheren Seite, denn die E-Reichweiten aktueller Autos liegen meist bei ca. 50 Kilometern aufwärts. Die neuesten Generationen erreichen teilweise sogar Herstellerangaben von 70 bis 80 Kilometern. Die Höhe der Förderung beträgt 4.500 Euro bei Autos bis zu einem Listenpreis (netto) von 40.000 Euro. Teurere Fahrzeuge können mit 3.750 Euro gefördert werden.
Wie hoch sind die Prämien bei Elektroautos?
Sogar noch höher fallen die neuen Umwelt-Prämien bei reinen Elektroautos aus. So kann etwa für E-Autos bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro eine Förderung von 6.000 Euro gezahlt werden – das sind immerhin 2.000 Euro mehr als bislang. Bei teureren Fahrzeugen sind es immerhin 5.000 Euro.
Welche Besonderheit gilt bei besonders teuren Fahrzeugen?
Aufpassen müssen allerdings Leasingnehmer, die sich für besonders teure Elektroautos oder Plug-in-Hybride interessieren. Denn da mit dem Bonus ganz bewusst kostengünstigere Autos – und somit eine weitere Verbreitung alternativer Antriebe – gefördert werden sollen, hat der Gesetzgeber eine preisliche Obergrenze für die Förderung festgeschrieben. Konkret bedeutet dies, dass für Autos mit einem Listenpreis (netto) von mehr als 65.000 Euro leider keine Förderung möglich ist. Hier gilt es also, im gehobenen Preissegment gegebenenfalls sehr genau auf den Listenpreis zu achten. Zusätzlich stellt das BAFA auch eine Liste der förderfähigen Autos zur Verfügung. Allerdings entspricht die Preisgrenze immerhin einem Brutto-Fahrzeugpreis von rund 77.000 Euro und betrifft somit nur relativ wenige Autos.
Wie wird die Prämie beim Leasing umgesetzt bzw. wie wirkt sie sich auf die Rate aus?
Bei einem Fahrzeugkauf ist die Sache relativ einfach: Durch die Umweltprämie reduziert sich der Kaufpreis entsprechend. Beim Leasing hingegen wird die Förderung in der Regel auf die monatliche Rate umgerechnet – und sorgt genau dadurch für erstaunlich günstige Leasingraten. Eine besondere Rolle kommt dabei in den meisten Konstellationen dem Förderanteil zu, der vom Käufer oder Leasingnehmer eines Autos beim BAFA beantragt werden kann. Dieser wird vom Leasingnehmer als Sonderzahlung geleistet, vom BAFA aber nach Zulassung des Autos über einen entsprechenden Antrag vollständig erstattet. Effektiv ergibt sich für den Leasingnehmer dadurch ein Leasing ohne Anzahlung mit besonders attraktiven Raten.
Kann man auch beim Leasing eines Gebrauchtwagens von der Förderung profitieren?
Die gute Nachricht: Ja, dies ist möglich. Denn die neue Förderung gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Gebrauchtwagen. Diese müssen dafür eine Erstzulassung ab 5. November 2019 oder später aufweisen und dürfen insgesamt nicht mehr als zwölf Monate lang zugelassen gewesen sein – gefördert werden sollen also explizit junge Gebrauchtfahrzeuge. Dazu passt auch, dass der Tachostand maximal 15.000 Kilometer betragen darf. Die Fördersummen sind zwar etwas niedriger als bei Neuwagen, können sich beim Leasing allerdings trotzdem spürbar auf die Rate auswirken. Da der Herstelleranteil bei einem Gebrauchtfahrzeug logischerweise entfällt, beschränkt sich die Förderung auf einen Bundesanteil von 2.500 Euro bei Elektroautos und 1.875 Euro bei Autos mit Plug-in-Hybrid. Wichtig zu wissen dabei: Eine "doppelte" Förderung ist nicht vorgesehen. Es ist also beispielsweise nicht möglich, für ein gebrauchtes Elektroauto beim Kauf oder beim Leasing eine Förderung zu erhalten, wenn das jeweilige Fahrzeug bereits als Neuwagen entsprechend gefördert wurde. Dies gilt nicht nur für den deutschen Umweltbonus, sondern auch für ähnliche Förder-Programme in anderen Mitgliedsländern der EU.
Umweltbonus für Neuwagen im Überblick
Elektroauto mit Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro: 6.000 Euro
Elektroauto mit Netto-Listenpreis ab 40.000 Euro: 5.000 Euro
Plug-in-Hybrid mit Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro
Plug-in-Hybrid mit Netto-Listenpreis ab 40.000 Euro: 3.750 Euro
(Höchstgrenze für eine Förderung jeweils 65.000 Euro Netto-Listenpreis)
Umweltbonus für Gebrauchtwagen im Überblick
Elektroauto: 2.500 Euro
Plug-in-Hybrid: 1.875 Euro
LeasingTime meint:
Die Zeit ist günstig: Sowohl private als auch geschäftliche Leasingnehmer haben jetzt die Möglichkeit, durch die neue, höhere Umweltprämie beim Leasen eines Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeugs von ganz besonderen Schnäppchen zu profieren. Beim gewerblichen Leasing kann sich dies durch die Möglichkeit der 0,5-Prozent-Besteuerung beim Dienstwagen übrigens je nach individueller Situation gleich doppelt rechnen.
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