Autor: Redaktion LeasingTime.de
Der Leasingvertrag: Was muss/sollte er enthalten? Worauf muss man beim Leasing achten?
Ein Leasingvertrag für ein Fahrzeug folgt grundsätzlich immer demselben Muster. Schließlich muss er - ungeachtet des Fahrzeugmodells, der Marke und der Leasinggesellschaft - zumindest die wichtigsten Rahmenbedingungen enthalten. Diese sind neben der Leasingdauer (also meist 36 oder auch 48 Monate) auch die Vereinbarung über die Höhe der monatlichen Leasingrate der Zahlung einer Sonderleasingrate und auch die Art des Leasings, d.h. Kilometerleasing oder Restwertleasing. Hinzu kommt beim Leasingvertrag, dass festgehalten wird, was nach Ende der Nutzungsdauer mit dem Leasingfahrzeug passiert.
Diese Regelung der Eigentumsrechte kann so aussehen, dass das Auto nach Ende der Leasingdauer Eigentum des Leasinggebers (Leasinggesellschaft bzw. Leasingbank) bleibt oder auch zu einem vorher festgelegten Kaufpreis oder aufgrund eines Andienungsrechts Eigentum des Leasingnehmers wird. Sofern das Leasingfahrzeug nicht gekauft wird am Leasingende muss das Fahrzeug in einem wiederverkaufsfähigem Zustand und an dem im Leasingvertrag festgelegten Datum und Ort an die Leasinggesellschaft mit allen Schlüsseln und Papieren zurückgegeben werden. Sollte dieser wiederverkaufsfähigem Zustand nicht vorhanden sein, muss der Leasingnehmer dafür und auf eigene Kosten sorgen, dass dieser durch beispielsweise eine professionelle Autoaufbereitung wieder erreicht wird.
Verschiedene Vertragstypen beim Leasingvertrag
Auch wenn es sich beim Kfz-Leasingvertrag immer darum handelt, die Nutzungsrechte für den Leasingnehmer wie auch die "Entschädigung" für die während der Leasingdauer entstehende Abnutzung und damit des Wertverlusts für die Leasinggesellschaft festzuschreiben, gibt es dennoch zahlreiche Vertragstypen, die diese Sachverhalte unterschiedlich regeln. Je nach Präferenz des Leasingnehmers, bietet sich entweder das Kilometerleasing oder das Restwertleasing an.
Leasingvertrag auf Kilometerbasis
Beim Kilometerleasing wird zu Beginn des Leasingvertrags festgeschrieben, wie viele Kilometer der Leasingnehmer während der Nutzungsdauer voraussichtlich zurücklegen wird. Auf dieser Basis werden dann entsprechend des Kaufpreises sowohl die Leasingrate wie auch der Restwert errechnet. Gibt der Leasingnehmer am Ende der Leasingdauer das Auto ohne erhebliche Mehrkilometer und größere Mängel zurück, wird entstehen keine weiteren Kosten. Natürlich kann in einem Leasingvertrag auf Kilometerbasis auch beidseitig festgeschrieben werden, dass der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug nach Ende der Nutzungsdauer zu einem festgeschriebenen Restwert kauft, womit es letztlich in sein Eigentum übergeht. Während der Dauer vom Leasing jedoch - und das gilt auch für das folgende Restwertleasing - ist der Leasingnehmer nur Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.
Leasingvertrag auf Restwertbasis
Beim Restwertleasing besteht zunächst keine Begrenzung, was die erlaubten Kilometer während der Nutzungsdauer sind. Vielmehr wird der Restwert auf Basis anderer und schlechter kalkulierbarer und nachvollziehbarer Faktoren festgelegt. Läuft der Leasingvertrag dann aus, so ist der dann aktuelle Restwert entscheiden. Ist dieser nicht so hoch wie ursprünglich kalkuliert, muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. Aber selbst, wenn der tatsächliche Restwert über dem vorher kalkulierten Restwert liegt, erhält der Leasingnehmer nur einen kleinen Teil davon. Hinzu kommt, dass bei manchem Leasingvertrag auf Restwertbasis eine Andienungsrecht eingebaut ist. Dieses besagt, dass der Leasingnehmer das Leasingauto in jedem Fall kaufen muss, wenn der Marktpreis nach Leasingende niedriger ist als der zu Beginn des Leasingvertrags kalkulierte Restwert.
Leasingvertrag mit optionalen Services
Bei Abschluss eines Leasingvertrags bieten einige Leasingbanken optionale Servicepakete an, also beispielsweise, dass alle anstehenden Wartungen inklusive sind, dass eine Vollkaskoversicherung inkludiert ist oder aber auch, dass eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit enthalten ist, die im Falle der Arbeitslosigkeit und für eine bestimmte Dauer die Leasingrate weiter zahlen würde. Natürlich bieten diese Zusatzleistungen einen bestimmten Mehrwert für einen Leasingvertrag. Andererseits wird der Mehrpreis für diese optionalen Services auf die Leasingrate aufgerechnet.
Die vorzeitige Kündigung von einem Leasingvertrag ...
... ist seitens der Leasinggesellschaft selten vorgesehen. Falls ja, fallen hohe Gebühren an. Will man sich als Leasingnehmer gar eine Option zur vorzeitigen Kündigung im Leasingvertrag festschreiben lassen, sollte man mit höheren Leasingraten oder einer höheren Leasingsonderzahlung rechnen. Andererseits kann die Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, beispielsweise dann, wenn mehrere Leasingraten ausbleiben. Den Verlust an Zinsen und zusätzliche Kosten für mehr Administrationsaufwand muss dann der Leasingnehmer der Leasinggesellschaft erstatten.
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Die Übernahme von einem laufenden Leasingvertrag über Leasingtime.de ist eine für beide Seiten vorteilhafte Alternative. So können Leasingnehmer ihren laufenden Leasingvertrag ohne hohe Gebühren an Interessenten abgeben und die Interessenten ihrerseits profitieren von niedrigen Kosten und kurzen Restlaufzeiten der übernommenen Leasingverträge. Zudem bieten wir von Leasingtime.de umfassende Pakete mit attraktiven Serviceleistungen, die beispielsweise auch Wartung und Versicherungen beinhalten.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...