Autor: Redaktion LeasingTime.de
Der Restwert beim Leasing
Jeder Leasingvertrag beginnt und endet irgendwann - mit der Rückgabe des Leasingfahrzeug durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber, mit dem Kauf des Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer oder auch mit dem Verkauf durch den Leasinggeber. Zu Beginn und Ende ist der Restwert eine entscheidende Stellschraube. Dieser wird nämlich zu Anfang des Leasingvertrags auf Basis der Nutzungsdauer und der dann wahrscheinlich geltenden Marktpreise berechnet. Oftmals aber finden sich in Fahrzeugleasingverträgen mit Restwertabrechnung überhöhte Restwerte, die dann bei Rückgabe und beim Verkauf des Leasingrückläufers in der Regel nicht an Marktwert erreicht werden. Dieses Restwertrisiko trägt der Leasingnehmer alleine und meist ohne sein Wissen. Es droht eine hohe Schlussrate.
Der Leasingnehmer muss am Ende nämlich für die Restwertdifferenz aufkommen, was eine böse Überraschung darstellen kann, vor allem, wenn das Leasingfahrzeug zum deutlich niedrigeren Händlereinkaufspreis verkauft werden soll. Aber auch Klauseln wie das Andienungsrecht, das einige Leasingbanken in Leasingverträge einbauen, hinterlassen in Sachen Restwert einen bitteren Beigeschmack. Hier nämlich muss der Leasingnehmer - sofern die Leasingbank das will - das Leasingfahrzeug nach Ende des Leasingvertrags kaufen, natürlich zum kalkulierten Restwert. Ob dieser dann den tatsächlichen Marktwert des Autos widerspiegelt, weiß man zu Beginn des Vertrags natürlich ebenso wenig. Insgesamt stellt das Restwertleasing also nicht unbedingt ein gutes Geschäft dar, es sei denn, man hat vor, das Auto Wagen nach dem Leasing zum kalkulierten Restwert zu kaufen.
Restwert beim Kilometerleasing
Transparenter weil nicht relevant, stellt sich der Restwert bei Kilometerverträgen dar. Hier nämlich wird zu Beginn des Leasingvertrags mit der Leasinggesellschaft festgehalten, wie viele Kilometer der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug und während der Leasingdauer zurücklegen wird. Bei der Rückgabe wird dann auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer abgerechnet - und zwar pro Kilometer bei zu viel oder auch weniger als vereinbart gefahrenen Kilometern. Ist man erheblich (also über 2.500 bis ca. 3.000 km) mehr als vereinbart gefahren, muss man nachzahlen. Bei entsprechend weniger Kilometern erhält man als Leasingnehmer Geld zurück.
Zum Teil lassen sich Kilometerverträge aber auch mit einem festen Restwert kombinieren bzw. mit der Option für den Leasingnehmer, das Fahrzeug nach Ende der Leasinglaufzeit zu diesem Preis zu kaufen. Das kann vorteilhaft sein, wenn man den Wagen sowieso kaufen wollte und gut abschätzen kann, wie viele Kilometer man tatsächlich fahren wird. Schließlich bilden diese ja die Grundlage für die Berechnung des Restwertes. Andererseits kann es immer passieren, dass man aus unterschiedlichen Gründen plötzlich weniger Kilometer fährt. Das steigert den Wert des Wagens, aber natürlich auch den Restwert und damit die Summe, die man als Leasingnehmer dann auf den Tisch der Leasinggesellschaft blättern müsste, wollte man das Leasingfahrzeug am Ende kaufen.
Transparenz beim Restwert im Leasing bei Leasingtime.de
Als transparente Plattform, auf der laufende Leasingverträge günstig abgegeben und übernommen werden können, werden auf Leasingtime.de vor allem Kilometerleasing-Verträge zur Übernahme angeboten. Sofern es sich um Restwertverträge handelt, sind diese klar und deutlich ausgewiesen. Das schafft einen fairen Überblick und eine bequeme Möglichkeit der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote. Kurze Restlaufzeiten, günstige Leasingraten und eine professionelle Betreuung runden das Angebot für alle Leasingtime.de-Nutzer gewinnbringend ab.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...