Autor: Redaktion LeasingTime.de
Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie eine Fahrzeugrückgabe beim Leasing genau abläuft und was dabei zu beachten ist. Oft ist dies dann mit der Sorge verbunden, dass das vermeintlich günstige Angebot am Ende doch noch unvorhergesehene Folgekosten nach sich zieht, etwa durch entstandene Beschädigungen am Fahrzeug. In diesem Blogartikel möchten wir einige häufige Fragen zum Thema Rückgabe des Fahrzeuges beantworten und Unklarheiten beseitigen.
Eines vorweg: „Panik“ vor der Rückgabe ist bei einer normalen, pfleglichen Fahrzeugnutzung definitiv nicht angebracht. Kein Händler oder Leasinggeber erwartet etwa bei der Rückgabe eines drei Jahre alten Autos mit 45.000 Kilometern auf dem Tacho ein Fahrzeug im absoluten Neuwagenzustand.
Als Faustregel gilt: Das Fahrzeug sollte bei der Rückgabe nach der Vertragslaufzeit in einem Zustand sein, den man selbst als Autokäufer beim Kauf eines vergleichbar alten Gebrauchtwagens erwarten würde.
Entscheidend ist bei der Rückgabe letztlich, dass der Zustand dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entspricht. So wird der Leasing- oder Finanzierungsgeber naturgemäß bei einem erst ein Jahr alten Auto aus einem Kurzzeit-Vertrag etwa schärfere Maßstäbe anlegen, als bei einem Gebrauchtwagen-Leasing, bei dem das Auto bei Rückgabe bereits vier oder mehr Jahre alt ist.
Generell unterscheidet man bei der Rückgabe nach der Laufzeit zunächst einmal zwischen (normalen) Gebrauchsspuren einerseits und „echten“ Schäden andererseits.
Normale oder gewöhnliche Gebrauchsspuren sind, vereinfacht ausgedrückt, alle sichtbaren Spuren am Fahrzeug, die sich bei normaler Fahrzeugnutzung schlicht und ergreifend gar nicht vermeiden lassen – selbst dann, wenn das Fahrzeug vom Halter generell pfleglich und sorgfältig behandelt wird.
Darunter fallen beispielsweise kleine Steinschläge am Lack oder Abnutzungsspuren an Teppich und Plastikteilen im Kofferraum, die im Laufe der Zeit durch das Ein- und Ausladen von transportierten Gegenständen entstehen. Auch oberflächliche, kleine Kratzer an naturgemäß stärker beanspruchten Fahrzeugteilen – etwa im Bereich der Türgriffe oder des Tankdeckels – gehören zu dieser Kategorie. Und leichte Lackkratzer an Alufelgen oder geringfügige Abnutzungsspuren an den Reifenflanken (zum Beispiel an der Scheuerleiste), die im Alltag beim Einparken immer einmal passieren können, zählen in der Regel ebenfalls zu den normalen oder gewöhnlichen Gebrauchsspuren.
Bei einem seriösen Vertrag ist die Sorge also unbegründet, wegen solcher, völlig normaler Gebrauchsspuren bei der Rückgabe des Fahrzeuges zur Kasse gebeten zu werden.
Schäden hingegen gehen über das Maß von alltagsbedingten Gebrauchsspuren deutlich hinaus. Hier handelt es sich beispielsweise um größere Dellen oder Lackschäden, Deformationen an der Fahrzeugkarosserie, tiefe Abschrammungen an den Felgen, die sich mit einer bloßen Lackreparatur nicht in Ordnung bringen lassen, Brandlöcher in den Sitzpolstern und ähnliche permanente Beschädigungen. Auch das Fehlen von Anbauteilen ist logischerweise ein Schaden.
Manchmal wird die Abrechnung von Schäden bei der Fahrzeugrückgabe als Argument gegen das Leasing generell verwendet. Doch das ist ein klarer Trugschluss. Denn dabei wird außer Acht gelassen, das man auch bei einem gekauften Auto letztlich für alle verursachten Schäden bezahlen wird – spätestens dann nämlich, wenn das Fahrzeug wieder verkauft werden soll. Dem Verkäufer bleiben dann nur die beiden Optionen, die Schäden entweder vor dem Verkauf auf eigene Rechnung beseitigen zu lassen oder aufgrund des Fahrzeugzustands einen niedrigeren Verkaufspreis zu akzeptieren. Übrigens: Im Falle eines Falles zahlen Sie bei der Leasing-Rückgabe nicht für die Behebung der Schäden, sondern für den entstandenen Wertverlust!
Eine gewisse Grauzone bilden so genannte „Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung". Hier geht es im Prinzip immer um die bereits erwähnte Frage, ob die Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu Alter und Laufleistung des Autos passen und inwiefern sie eine Wertminderung darstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fahrzeugrückgabe meist viel einfacher und unkomplizierter abläuft, als gedacht. Bei einem seriösen Anbieter wird weder ein vollkommen makelloses Neufahrzeug erwartet noch jeder Mikro-Kratzer berechnet, der im Alltag einfach unvermeidlich ist.
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Bild: © bernardbodo / Adobe Stock
Sommer über 2mm, Winter über 4mm, Allwetter über 4mm: keine Nachzahlung
Reifenflanke stark beschädigt – unzulässig – volle Berechnung des Reifens
Reifenprofilart gemischt – unzulässig – 2 Reifen volle Berechnung
Sommerräder fehlen – unzulässig – volle Berechnung
Felgen starkt verkratzt – Lackierung wird berechnet
Gebrauchsspur Felge – ohne Berechnung
Materialabtrag grossflächig – unzulässig - Felge erneuern
Kratzer – Gebrauchsspur: keine Nachzahlung
Kratzer Gebrauchsspur: keine Nachzahlung
Lackschaden mehr als 2 mm – unzulässig: Anteilige Kosten für Lackierung
Kratzer – anteilige Berechnung der Lackierung
Stoßfänger stark verkratzt: Anteilige Kosten für Lackierung
Stoßfänger stark beschädigt – volle Berechnung
Lackwerte – serienmäßig: Alles OK
Instandsetzung durchgeführt – Berechnung Minderwert
Unfallschaden – volle Berechnung
Kühlergrill gebrochen – volle Berechnung
Spiegel verschrammt – Berechnung Smart Repair
Spiegel leichte Kratzer – Gebrauchsspur: keine Nachzahlung
1 Delle pro Bauteil unter 20mm – ohne Berechnung – Gebrauchsspur
Spurverbreiterungen montiert – Ausbau wird berechnet
Leichte Kratzer – Gebrauchsspur ohne Berechnung
Unterbodenschutz gebrochen – volle Berechnung
Hitzeblech gerissen – volle Berechnung
Kleiner Steinschlag unter 2mm im Sichtfeld – Gebrauchsspur ohne Berechnung
Steinschlag mit Rissbildung – volle Berechnung
Scheinwerfer stark verkratzt – volle Berechnung
Heckscheibe stark verkratzt – volle Berechnung
Halter Sonnenblende gebrochen – volle Berechnung
Sitz abgeschürft – Berechnung Smart Repair
Verkleidung Kofferraum starkt verkratzt – Berechnung Smart Repair
Fehlteile Innenraum – volle Berechnung
Innenraum starke Verschmutzung – volle Berechnung
Vollständiges Werkzeug und Tirefit
Ersatzschlüssel fehlt – volle Berechnung
Trennetz vorhanden - alles OK
Service nicht in autorisierter Fachwerkstatt – volle Berechnung des letzten Service
Servicefälligkeit – in Ordnung
Inspektion überfällig – volle Berechnung
Ölservice überfällig – volle Berechnung
Vollständige Unterlagen
HU überfällig – volle Berechnung
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...