Autor: Redaktion LeasingTime.de
Dank Chip für kleines Geld und ohne aufwendige Umbaumaßnahmen zu mehr Motorleistung: Dieses Versprechen macht Chiptuning für viele sportlich ambitionierte Leasingnehmer äußerst reizvoll.
Gerade bei turboaufgeladenen Dieselfahrzeugen geizen die Tuninganbieter zudem nicht mit verlockend klingenden Werbebotschaften: Da sollen mit einem „Racechip“ beziehungsweise einer so genannten Tuningbox im Handumdrehen Mehrleistungen von über 30 Prozent realisiert werden – bei teilweise gleichzeitig sinkendem Kraftstoffverbrauch.
Grundsätzlich versteht man unter Chiptuning Modifizierungen an der elektronischen Motorsteuerung. Vereinfacht ausgedrückt, wird beispielsweise eine neue, vom Chiptuner optimierte Software aufgespielt, durch die der Motor bessere Leistungswerte erreichen soll. Die Tuner verweisen dabei meist auf das Ausnutzen vorhandener Leistungsreserven beim Motor, die durch den Racechip ausgeschöpft werden.
Einmal ganz abgesehen davon, ob diese Leistungsversprechen in der Realität dann tatsächlich eingehalten werden, sollten Leasingnehmer beim Chiptuning von Leasingfahrzeugen immer eines bedenken: Durch das Tuning per Chip erlischt in der Regel die Garantie des Fahrzeugherstellers.
Gerade bei einem neuwertigen Fahrzeug – ein häufiger Fall im Leasing – ist das ein sehr hohes Risiko. Denn tritt ein Schaden am getunten Fahrzeug auf, muss man damit rechnen, dass sich Tuningfirma und Fahrzeughersteller gegenseitig die Schuld dafür geben werden. Und zumeist ist es bei komplexeren Motorschäden sehr schwierig, einen genauen Beweis zu führen, dass der Schaden am Leasingfahrzeug nicht auf die Anpassungen an der Motorsteuerung zurückzuführen ist.
Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Leasingwagen mit einem Racechip „chippen“ zu lassen, sollte aus diesen Gründen von einem auf jeden Fall die Finger lassen: Von dubiosen Billigangeboten, die auf manchen Online-Portalen oder in Hinterhofwerkstätten zu finden sind. Zumal vor dem Chiptuning auch der Händler um Erlaubnis gefragt werden muss, der das Auto nach Ablauf des Leasingvertrags ja zurücknimmt und vermarkten muss.
Eine Möglichkeit ist es deshalb, sich an große, renommierte Tuningunternehmen mit langjähriger Erfahrung zu wenden. Denn diese bieten für ihr Chiptuning teilweise auch eine eigene Garantie an. Auch Händler sind erfahrungsgemäß meist einverstanden, wenn das Tuning per Chip von Fachleuten vorgenommen wird.
Hier ist allerdings zu beachten, dass diese Garantie der Tuner zumeist von klar begrenzter (oft eher kurzer) Dauer ist. Das bedeutet: Tritt nach Ablauf ein Schaden auf, steht der Leasingnehmer damit ganz alleine da – und wird vermutlich weder beim Tuner noch beim Hersteller auf sonderlich viel Kulanz hoffen dürfen.
Und es gilt außerdem, sich im Vorfeld sehr genau die jeweiligen Bedingungen der Motorgarantie des Tuners durchzulesen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Denn zumeist ist diese Garantie auf ganz bestimmte Bauteile beschränkt.
Möglich ist auch, das Chiptuning direkt von Anfang an bei dem Händler vornehmen zu lassen, von dem das Leasingfahrzeug stammt, und die Kosten dafür in die Leasingrate miteinzurechnen. Diese Vorgehensweise vereinfacht natürlich die Abstimmung deutlich. Allerdings steigt damit logischerweise auch die Leasingrate entsprechend an.
Wie aufgezeigt, sollte das „Chippen“ im Zusammenhang mit Leasing eher mit Vorsicht genossen werden.
Wer generell großen Wert auf hohe Leistung seines Leasingfahrzeugs legt, sollte eventuell gleich bei der Fahrzeugauswahl zu einem stärker motorisierten Modell greifen. Praktisch alle großen Autohersteller wie BMW, Audi, Mercedes, Volkswagen, Ford, Opel usw. bieten inzwischen ein breites Leistungsspektrum sowohl bei Dieseln als auch Benzinern an. So sind auch Alltags- und Familienfahrzeuge neben den gängigen Standardmotorisierungen auch mit sehr leistungsstarken, sportlichen Motoren zu haben. Im Zweifel vermutlich oft die bessere Wahl, als durch Chiptuning mögliche Folgekosten mit dem Leasingwagen zu riskieren.
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Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
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