Autor: Redaktion LeasingTime.de
Für viele Leasingnehmer stellt sich beim Thema Fahrzeugleasing die Frage, in welcher Form man die Kosten dafür steuerlich absetzen kann, angefangen von der Leasingsonderzahlung über Leasingraten bis hin zu den Kosten für anfallende Wartungen, Inspektionen und Reparaturen. Tatsächlich muss man bei der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Leasingkosten differenzieren und genau unterscheiden. Das gilt für die Abzugsfähigkeit von Leasingraten und Leasingsonderzahlung ebenso wie für die Unterscheidung zwischen Firmenleasing und Privatleasing.
Für gewerbliche Leasingnehmer – also Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler - kann sich das Leasing eines Autos gegenüber dem Kauf eines Fahrzeugs als Vorteil erweisen. So können beim Kauf nur bestimmte Abschreibungen vorgenommen werden. Beim Leasing jedoch lassen sich Leasingraten und Leasingsonderzahlung zu 100% und sofort steuermindern einsetzen, indem sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Je höher man als gewerblicher Leasingnehmer die Leasingsonderzahlung und Leasingraten ansetzt und je kürzer die Leasinglaufzeit, desto höher die Summen, die sich absetzen lassen – und desto höher aber auch die Liquidität, die dabei gebunden wird.
Voraussetzung dafür, das Leasing von einem Fahrzeug steuerlich absetzen zu können, ist jedoch, dass das oder die Fahrzeuge ausschließlich gewerblich genutzt werden und dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs bleibt bzw. das Finanzamt nicht feststellt, dass man als Leasingnehmer der Eigentümer ist, weil man Hauptträger der mit diesem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen ist. Dann nämlich muss er es in seine Bilanz aufnehmen. Umso mehr lohnt es sich also, die Leasingkonditionen genau zu studieren. Sofern aber der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, kann der gewerbliche Leasingnehmer die Kosten für das Leasing steuerlich absetzen und so bereits im Vorfeld gut planen.
Andererseits muss beim gewerblichen Leasing der geldwerte Vorteil, also 1% des Wagenneuwertes, als Einnahme versteuert werden. Ob es sich im Einzelfall lohnt, absetzbare Leasingrate und Leasingsonderzahlung gegen geldwerten Vorteil gegenzurechnen, muss am Ende individuell berechnet werden. Alternativ kann auch ein fahrtenbuch geführt werden.
Beim Leasing von Privatpersonen sind die Leasingraten oder auch Leasingsonderzahlungen nicht steuerlich absetzbar. Sofern ein Leasingfahrzeug für Dienstfahrten oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt wird, kann man als privater Leasingnehmer höchstens die Entfernungspauschale und eventuelle die Kosten für die Kfz-Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ob sich das am Ende lohnt, hängt natürlich stark mit der Höhe der Leasingraten, der Leasinglaufzeit und der Art des Leasings, d.h. Restwertleasing oder Kilometerleasing, zusammen.
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Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...