Autor: Redaktion LeasingTime.de
Ob Optik oder Leistungssteigerung: Viele Auto-Enthusiasten sind nicht erst seit der erfolgreichen Filmreihe „The Fast and The Furious“ vom Tunen ihrer Fahrzeuge begeistert. Rund um Aspekte wie Tuning, Leistungssteigerung und Chiptuning hat sich über die Jahre eine ganze Szene entwickelt.
Bei Leasingfahrzeugen sind jedoch, anders als etwa bei einem eigenen Auto im Eigentum, einige Besonderheiten zu beachten, wenn man keine Schwierigkeiten mit dem Leasinggeber oder Händler riskieren möchte. Schließlich handelt es sich beim Leasing genau genommen um eine Nutzungsüberlassung. Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer daher bestimmte Nutzungsregelungen für das Fahrzeug vorschreiben, das ja Eigentum der Leasingfirma bleibt.
In der Praxis wohl relativ unproblematisch ist ein „Tuning“ am Auto, das keinerlei bauliche Veränderungen am Leasingfahrzeug mit sich bringt und vor der Rückgabe vollkommen rückstandsfrei zurückgebaut werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre etwa ein spezieller (für das jeweilige Fahrzeug zugelassener) Radsatz mit Tuning-Felgen, den der Leasingnehmer privat erwirbt und auf das Fahrzeug montieren lässt.
Schwieriger wird es beim Tuning, wenn von einem dadurch erhöhten Verschleiß am Fahrzeug ausgegangen werden muss. Dies ist beispielsweise bei allen leistungssteigernden Maßnahmen zumeist der Fall, etwa beim beliebten Chiptuning.
Aus Sicht des Leasinggebers sind die Vorbehalte hier auch durchaus nachvollziehbar: Schließlich muss er das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags zurücknehmen und weiterverwerten. Ein geringerer Restwert, der durch eine erhöhte Abnutzung während des Leasings entstanden ist, würde also direkt zu seinen Lasten gehen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man daher gerade vor dem Chiptuning beziehungsweise dem Einsatz von einem Racechip unbedingt mit dem Leasinggeber bzw. dem Händler oder der Leasingbank sprechen und eine offizielle Erlaubnis einholen.
Denn es gibt im Zusammenhang mit dem Tuning bei Leasingfahrzeugen auch noch ein weiteres Problem, das sehr teuer werden kann: Bei einer Leistungssteigerung durch einen Tuningchip oder Racechip erlischt in der Regel die Garantie des Herstellers. Kommt es nun während der Leasingzeit zu einem Schaden am Motor des Fahrzeugs, hat der Leasingnehmer ein massives Problem. Denn der Hersteller wird Garantie oder Kulanz vermutlich unter Hinweis auf den Tuningchip ablehnen.
Der Leasingnehmer, der das Fahrzeug in gutem bzw. „normalem“ Gebrauchszustand zurückgeben muss, wird hier unter Umständen extrem tief in die eigene Tasche greifen müssen – angesichts der Kosten eines kapitalen Motorschadens je nach persönlicher finanzieller Situation ein durchaus bedrohliches Szenario.
Für diejenigen, die ihr Fahrzeug unbedingt tunen möchten, gibt es aber auch legale Möglichkeiten. So bieten etwa größere, bekannte Tuningfirmen oft eine Garantie an, die im Falle eines Schadens einspringt. Allerdings sollte hier immer penibel auf das Kleingedruckte und mögliche Besonderheiten geachtet werden: Wichtig ist, welche Teile die Garantie umfasst und für welchen Zeitraum sie gilt. Und auch hier gilt natürlich: Jegliches Tuning am besten immer vorher mit dem Leasinggeber absprechen.
Wie aufgezeigt, sollte das Tuning von Leasingwagen mit Vorsicht genossen werden. Legt man hier ohne Rücksprache einfach mit seinen Maßnahmen los, dann drohen spätestens bei der Abgabe des Fahrzeugs und erst recht bei Schäden unangenehme Konsequenzen.
Vielleicht ist es daher in manchen Fällen auch eine interessante und vor allem risikofreie Alternative, beim Leasing von Anfang an direkt zu einem Sportwagen oder einem besonders gut motorisierten Serienmodell zu greifen – gerade dann, wenn vor allem die Leistungssteigerung im Vordergrund steht. Auf Leasingtime.de finden Sie zahlreiche Leasingangebote aller Fahrzeugkategorien sowie immer wieder besondere Schnäppchen, die zu äußerst attraktiven Konditionen geleast werden können.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...