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Vor - und Nachteile beim Leasing
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Fahrzeugleasing wird bei Privatpersonen immer beliebter. Vor allem, weil es für viele Verbraucher auf den ersten Blick preisgünstiger erscheint als beispielsweise der Ratenkauf eines Neuwagens. Legt man die kurzfristig zu tätigenden Ausgaben und persönliche Nutzungsvorlieben bei Fahrzeugen zugrunde ist dies grundsätzlich auch der Fall. Ist man beispielsweise als Autofahrer stets gerne auf dem neusten Stand der Technik und fährt am liebsten neue, unverschlissene Fahrzeuge in einem stetigen Wechsel von etwa zwei bis drei Jahren, so ist Leasing durchaus eine Alternative zum Autokauf. Anders als bei einem Kauf erhält der Kunde als Leasingnehmer von der jeweiligen Leasinggesellschaft das Auto als Leasinggegenstand für eine bestimmte Zeit zu einem vergleichsweise günstigen Mietentgelt zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Leasingvertrages bleibt der Wagen Eigentum der Leasinggesellschaft und geht im Gegensatz zum auf Raten gekauften Fahrzeug nicht in den Besitz des Leasingnehmers über. Im Leasingvertrag wird neben der Laufzeit und einer vorab zu leistenden Anzahlungshöhe auch die Höhe der monatlichen Raten festgelegt. Wurde vom Leasingnehmer ein Kilometerabrechnungsvertrag als Grundlage gewählt, zahlt er bei der Endabrechnung nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer und eventuell entstandene Instandsetzungskosten. Vorteile, die sicher nicht von der Hand zu weisen sind.

Fahrzeugleasing kann allerdings auch eine Reihe von Nachteilen mit sich bringen. Wird beispielsweise statt der Kilometerabrechnung ein so genannter Restwertabrechnungsvertrag gewählt, kann dies für Leasingkunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein böses Erwachen bedeuten. Wenn die Leasinggesellschaft das Fahrzeug aufgrund von während der Nutzungszeit entstandenen Mängeln oder Verschleißerscheinungen nur noch zu einem wesentlich geringeren Restwert verkaufen kann, als vorher vertraglich festgelegt, hat der Leasingnehmer den Differenzbetrag zu zahlen. So kann das Leasen letztlich auf einen Schlag teurer werden, als ein auf Jahre festgelegter Ratenkauf. Wenn man sich entscheidet, das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages dem Händler abzukaufen, darf dieser einen erheblich über den verbliebenen Restwert des Wagens festgesetzten Preis verlangen. Auch im Falle eines Unfalls oder bei plötzlicher Zahlungsunfähigkeit hat der Kunde bei einem geleasten Fahrzeug eher das Nachsehen. Der größte Nachteil aus Kundensicht im Vergleich zum Kauf ist jedoch, dass man nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder ohne Auto auskommen oder einen neuen Vertrag abschließen muss.
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