Sie haben Ihr Traumfahrzeug zu den richtigen Leasingkonditionen gefunden und wollen den bestehenden Leasingvertrag übernehmen? Nachfolgend finden Sie unseren Leitfaden zur erfolgreichen Abwicklung einer Leasingübernahme...
Kontaktaufnahme und Übermittlung der Daten
Der Interessent setzt sich zunächst mit dem Anbieter in Verbindung. Sind alle Details geklärt, so informiert der Anbieter die Leasinggesellschaft bzw. das Autohaus über die bevorstehende Leasingübernahme.
Überprüfung der Bonität
Hat die Leasinggesellschaft bzw. das Autohaus die Kontaktdaten des Übernehmers erhalten, so werden die informationen zur Durchführung der Bonitätsprüfung angefordert. Dabei muss der Interessent nachweisen, dass er in der Lage ist, den monatlich zu zahlenden Betrag für die Leasingraten aufzubringen. In den meisten Fällen erfolgt dies mithilfe eines Gehaltsnachweises bei Privatpersonen und bei Unternehmern mithilfe einer aktuellen BWA.
Unterschrift des Leasingvertrages
Ist die Bonitätsprüfung positiv verlaufen, so wird im nächsten Schritt der Übernahmevertrag vom alten und vom neuen Leasingnehmer unterschrieben. Vorher sollte allerdings geklärt werden, welche Partei die Umschreibungsgebühr (je nach Bank etwa 250 - 600 Euro) trägt. Mit der Überschreibung des Leasingvertrages muss der neue Leasingnehmer dann der Leasinggesellschaft die neue Zulassungsstelle des Fahrzeuges mitteilen, damit die Leasinggesellschaft die Unterlagen zur Ummeldung des Fahrzeuges an die zuständige Zulassungsstelle des neuen Leasingnehmers senden kann.
Fahrzeugübergabe
Bevor das Fahrzeug übergeben wird, sollte dieses vorher von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen (Kosten: etwa 100-200 Euro) unter die Lupe genommen werden, damit eventuelle Schäden nicht unerkannt an den neuen Leasingnehmer übergeben werden. Werden hier Schäden am Fahrzeug festgestellt, so trägt diese der alte Leasingnehmer. Schäden, welche zu Ende des Leasingzeitraumes von der Leasinggesellschaft in Rechung gestellt werden, sind vom aktuellen Leasingnehmer zu tragen, also vom Übernehmer des Leasingvertrages, es sein denn, der Schaden wurde schon bei der Leasingübernahme festgehalten.
Zusätzlich sollte bei der Übergabe ein kleiner Vertrag aufgesetzt werden, in dem der aktuelle Kilometerstand des Fahrzeuges, sowie beiliegendes Zubeöhr festgehalten werden (z.B. Winterräder, Navi-DVD).
Abschluss der Leasingübernahme
Um die Leasingübernahme abzuschließen meldet der neue Leasingnehmer das Fahrzeug an seiner KFZ-Zulassungsstelle um und sendet dem alten Leasingnehmer eine Kopie der Ummeldung zu.
Kontaktaufnahme und Übermittlung der Daten
Der Interessent setzt sich zunächst mit dem Anbieter in Verbindung. Sind alle Details geklärt, so informiert der Anbieter die Leasinggesellschaft bzw. das Autohaus über die bevorstehende Leasingübernahme.
Überprüfung der Bonität
Hat die Leasinggesellschaft bzw. das Autohaus die Kontaktdaten des Übernehmers erhalten, so werden die informationen zur Durchführung der Bonitätsprüfung angefordert. Dabei muss der Interessent nachweisen, dass er in der Lage ist, den monatlich zu zahlenden Betrag für die Leasingraten aufzubringen. In den meisten Fällen erfolgt dies mithilfe eines Gehaltsnachweises bei Privatpersonen und bei Unternehmern mithilfe einer aktuellen BWA.
Unterschrift des Leasingvertrages
Ist die Bonitätsprüfung positiv verlaufen, so wird im nächsten Schritt der Übernahmevertrag vom alten und vom neuen Leasingnehmer unterschrieben. Vorher sollte allerdings geklärt werden, welche Partei die Umschreibungsgebühr (je nach Bank etwa 250 - 600 Euro) trägt. Mit der Überschreibung des Leasingvertrages muss der neue Leasingnehmer dann der Leasinggesellschaft die neue Zulassungsstelle des Fahrzeuges mitteilen, damit die Leasinggesellschaft die Unterlagen zur Ummeldung des Fahrzeuges an die zuständige Zulassungsstelle des neuen Leasingnehmers senden kann.
Fahrzeugübergabe
Bevor das Fahrzeug übergeben wird, sollte dieses vorher von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen (Kosten: etwa 100-200 Euro) unter die Lupe genommen werden, damit eventuelle Schäden nicht unerkannt an den neuen Leasingnehmer übergeben werden. Werden hier Schäden am Fahrzeug festgestellt, so trägt diese der alte Leasingnehmer. Schäden, welche zu Ende des Leasingzeitraumes von der Leasinggesellschaft in Rechung gestellt werden, sind vom aktuellen Leasingnehmer zu tragen, also vom Übernehmer des Leasingvertrages, es sein denn, der Schaden wurde schon bei der Leasingübernahme festgehalten.
Zusätzlich sollte bei der Übergabe ein kleiner Vertrag aufgesetzt werden, in dem der aktuelle Kilometerstand des Fahrzeuges, sowie beiliegendes Zubeöhr festgehalten werden (z.B. Winterräder, Navi-DVD).
Abschluss der Leasingübernahme
Um die Leasingübernahme abzuschließen meldet der neue Leasingnehmer das Fahrzeug an seiner KFZ-Zulassungsstelle um und sendet dem alten Leasingnehmer eine Kopie der Ummeldung zu.