Impressum| Kontakt| PR| FAQ| Datenschutz| AGB|
E-Mail
Passwort
Leasingtime.de Fahrzeugsuche Inserieren Leasing-Infos Langzeitmiete Händlerbereich
Leasing-Lexikon T-Z
Leasing-Lexikon: A-E | F-K | L-O | P-S | T-Z
V
Versicherung: Eine KFZ Versicherung schützt den Leasingnehmer vor durch Schäden entstehende Kosten im Falle eines Unfalles. Dabei gibt es die Haftpflichtversicherung, welche in Deutschland Pflicht ist, die Teilkaskoversicherung, sowie die Vollkaskoversicherung, welche beim Leasing von Neufahrzeugen meist Pflicht ist. Die Haftpflichtversicherung wird meist ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen und übernimmt alle durch den Unfall entstandenen Schäden bis zu einer vorher festgelegten Höhe, mit Ausnahme der Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung kann mit Selbstbeteiligung (meist 150 Euro, 300 Euro usw.) im Schadensfall abgeschlossen werden und übernimmt Schäden, wie Steinschläge, Glasbruche oder Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung übernimmt dann zusätzlich noch die Schäden am eigenen Fahrzeug im Falle eines Unfalles. Hier kann ebenfalls eine Selbstbeteiligung im Schadenfall festgelegt werden. Die Versicherungsprämien ergeben sich dann aus verschiedenen Daten, wie z.B. dem Alter des Fahrers, der Dauer des Führerscheinbesitzes und dem zu versichernden Fahrzeug. Zum Einstieg wird ein neuer Versicherungsnehmer meist bei 140% eingestuft. Je älter der Fahrer dann ist, je mehr Fahrerfahrung dieser mitbringt und je länger der Fahrer unfallfrei unterwegs ist desto geringer wird dann auch der monatliche Beitrag. Nimmt der Versicherungsnehmer dann aber seine Versicherung in Anspruch, so steigen die Beiträge wieder. Die Beiträge können aber auch durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung im Schadenfall oder durch einen "Wenig-Fahrer-Tarif" (meist unter 12000 km/Jahr) gesenkt werden. Des Weiteren können niedrige Versicherungseinstufungen "vererbt" werden.

W
Wartung: Wartungsarbeiten sind regelmäßige Prüfungen der optimalen Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges, welche in regelmäßigen Zeitabständen oder Laufleistungsintervallen durchgeführt werden, die so genannten Inspektionen. Diese müssen bei Leasingfahrzeugen in Vertragswerkstätten des Herstellers durchgeführt werden, um die Gewährleistung aufrecht zu erhalten.

Z
Zulassung: Leasingfahrzeuge werden beim Privatleasing auf Ihren Namen zugelassen. Beim Geschäftsfahrzeugleasing oder gewerblichen Leasing wird das Fahrzeug auf den Namen der Firma zugelassen.
Mein Parkplatz
Ihr privater Parkplatz zum speichern von Fahrzeugen - auch ohne Anmeldung

0 Fahrzeuge geparkt

» zum Parkplatz