L
Laufzeit des Leasingvertrages: Die Laufzeit des Leasingvertrages (Ausnahme: Leasingübernahme) ist frei wählbar. Die üblich wählbaren Laufzeiten betragen 12, 18, 24, 30, 36, 42, 48, 54 und 60 Monate. Zum Teil ist die Laufzeit aber auch frei wählbar. Dabei gilt: je länger die gewählte Laufzeit, desto geringer die monatliche Belastung.
Leasing: Mit dem Begriff Leasing wird im Bereich Automobil die Überlassung oder die Vermietung eines Fahrzeuges über einen bestimmten Zeitraum bezeichnet.
Leasinggeber: Als Leasinggeber wird die Bank, oder die Leasinggesellschaft bezeichnet, welche das Fahrzeug zur Verfügung stellt.
Leasingnehmer: Der Mieter, gleichzeitig meist auch der Nutzer des Fahrzeuges, wird als Leasingnehmer bezeichnet.
Leasing ohne Anzahlung: Beim Leasing ohne Anzahlung, oder ohne Sonderzahlung, wird keine Anzahlung fällig. Dafür sind die monatlichen Raten relativ hoch.
Leasing ohne Schufa: Das so genannte Leasing ohne SCHUFA erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da hier keine Schufaauskunft vom Leasinggeber eingeholt wird. Diese Leasingart ermöglicht es also auch Personen, welche schon einmal negativ bei Banken aufgefallen sind (z.B. durch nicht geleistete Zahlungen), ein Fahrzeug zu leasen.
Leasingrate: Die Leasingrate ist der monatlich zu zahlende Betrag an den Leasinggeber zur Nutzung des Fahrzeuges.
Leasingratenversicherung: Eine Leasingratenversicherung sichert den Leasingnehmer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ab. Verliert der Leasingnehmer z.B. plötzlich seinen Arbeitsplatz oder verstirbt sogar, so übernimmt die Leasingratenversicherung die ausstehenden Raten. Vor allem für Selbständige ist die Leasingratenversicherung sehr empfehlenswert, da diese im Falle einer unerwarteten Insolvenz die Raten übernimmt. Bevor Sie aber eine Leasingratenversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, ob Ihre Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder Ihre Lebensversicherung diese Punkte nicht schon beinhalten. In einigen Fällen ist dies der Fall und eine Leasingratenversicherung wäre somit überflüssig.
Leasingübernahme: Ein bestehender Leasingvertrag wird auf eine andere Person überschrieben (übergeben).
M
Mehrkilometer: Hiermit werden die Kilometer bezeichnet, die über die im Leasingvertrag festgelegten Kilometer hinaus mit dem Leasingfahrzeug gefahren wurden. Die Kosten pro Kilometer werden meist auf Basis des Fahrzeugneupreises berechnet und im Leasingvertrag festgelegt.
Minderkilometer: So bezeichnet man die Kilometer, die weniger gefahren wurden, als im Leasingvertrag zunächst festgelegt. Meist werden die übrigen Kilometer vergütet, allerdings haben diese auch meist einen geringeren Wert als die Mehrkilometer. Einige Leasinggeber vergüten die Minderkilometer aber auch nicht.
N
Non-pay-out-Leasing: Ein anderer Begriff für Restwertleasing.
Laufzeit des Leasingvertrages: Die Laufzeit des Leasingvertrages (Ausnahme: Leasingübernahme) ist frei wählbar. Die üblich wählbaren Laufzeiten betragen 12, 18, 24, 30, 36, 42, 48, 54 und 60 Monate. Zum Teil ist die Laufzeit aber auch frei wählbar. Dabei gilt: je länger die gewählte Laufzeit, desto geringer die monatliche Belastung.
Leasing: Mit dem Begriff Leasing wird im Bereich Automobil die Überlassung oder die Vermietung eines Fahrzeuges über einen bestimmten Zeitraum bezeichnet.
Leasinggeber: Als Leasinggeber wird die Bank, oder die Leasinggesellschaft bezeichnet, welche das Fahrzeug zur Verfügung stellt.
Leasingnehmer: Der Mieter, gleichzeitig meist auch der Nutzer des Fahrzeuges, wird als Leasingnehmer bezeichnet.
Leasing ohne Anzahlung: Beim Leasing ohne Anzahlung, oder ohne Sonderzahlung, wird keine Anzahlung fällig. Dafür sind die monatlichen Raten relativ hoch.
Leasing ohne Schufa: Das so genannte Leasing ohne SCHUFA erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da hier keine Schufaauskunft vom Leasinggeber eingeholt wird. Diese Leasingart ermöglicht es also auch Personen, welche schon einmal negativ bei Banken aufgefallen sind (z.B. durch nicht geleistete Zahlungen), ein Fahrzeug zu leasen.
Leasingrate: Die Leasingrate ist der monatlich zu zahlende Betrag an den Leasinggeber zur Nutzung des Fahrzeuges.
Leasingratenversicherung: Eine Leasingratenversicherung sichert den Leasingnehmer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ab. Verliert der Leasingnehmer z.B. plötzlich seinen Arbeitsplatz oder verstirbt sogar, so übernimmt die Leasingratenversicherung die ausstehenden Raten. Vor allem für Selbständige ist die Leasingratenversicherung sehr empfehlenswert, da diese im Falle einer unerwarteten Insolvenz die Raten übernimmt. Bevor Sie aber eine Leasingratenversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, ob Ihre Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder Ihre Lebensversicherung diese Punkte nicht schon beinhalten. In einigen Fällen ist dies der Fall und eine Leasingratenversicherung wäre somit überflüssig.
Leasingübernahme: Ein bestehender Leasingvertrag wird auf eine andere Person überschrieben (übergeben).
M
Mehrkilometer: Hiermit werden die Kilometer bezeichnet, die über die im Leasingvertrag festgelegten Kilometer hinaus mit dem Leasingfahrzeug gefahren wurden. Die Kosten pro Kilometer werden meist auf Basis des Fahrzeugneupreises berechnet und im Leasingvertrag festgelegt.
Minderkilometer: So bezeichnet man die Kilometer, die weniger gefahren wurden, als im Leasingvertrag zunächst festgelegt. Meist werden die übrigen Kilometer vergütet, allerdings haben diese auch meist einen geringeren Wert als die Mehrkilometer. Einige Leasinggeber vergüten die Minderkilometer aber auch nicht.
N
Non-pay-out-Leasing: Ein anderer Begriff für Restwertleasing.