Impressum| Kontakt| PR| FAQ| Datenschutz| AGB|
E-Mail
Passwort
Leasingtime.de Fahrzeugsuche Inserieren Leasing-Infos Langzeitmiete Händlerbereich
Leasing-Lexikon A-E
Leasing-Lexikon: A-E | F-K | L-O | P-S | T-Z
A
Andienungsrecht: Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer die Möglichkeit hat, das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert zu übernehmen. Dies ist auch mithilfe einer Finanzierung möglich, der Anschlussfinanzierung.

Anschlussfinanzierung: Die Anschlussfinanzierung gibt dem Leasingnehmer die Möglichkeit, den Restwert, zu dem er das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen möchte, in Raten abzuzahlen.

Anschluss-Leasing-Vertrag: Ein so genannter Anschluss-Leasing-Vertrag beginnt am Ende eines laufenden Leasingvertrages und löst diesen praktisch ab. Dies ist eine Möglichkeit, das Fahrzeug auch nach dem ursprünglichen Leasingvertrag weiter nutzen zu können. Dabei sind dann die Raten deutlich günstiger, als beim vorangegangenen Leasingvertrag.

Anzahlung oder auch Sonderzahlung genannt: Mit diesem Begriff wird die einmalig zu leistende Zahlung zu Beginn eines Leasingvertrages genannt. Diese ist meist frei wählbar und bestimmt auch die Höhe der monatlichen Rate: Je höher die geleistete Anzahlung, desto geringer die monatliche Leasingrate. Wird keine Anzahlung geleistet, so ist die Leasingrate am höchsten.

Auflösung eines Leasingvertrages: Ist der Leasingnehmer nicht mehr an der weiteren Nutzung des Fahrzeuges interessiert, so kann der Leasingvertrag in beidseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Meist ist dies aber nicht möglich, da die Leasinggesellschaft oder der Händler auf die Erfüllung des Vertrages besteht.

B
Bonitätsprüfung: Dieser Schritt wird vom Leasinggeber vollzogen, um sicher zu gehen, dass der Kunde in der Lage ist, die monatliche Belastung zu tragen. Vor einer Unterzeichnung des Leasingvertrages überprüft der Leasinggeber bzw. der Händler also die Bonität des zukünftigen Leasingnehmers. Hierzu wird meistens auch die Prüfung der SCHUFA hinzugezogen. Um diesen Schritt zu umgehen, wählen viele Kunden einen Anbieter, der das so genannte Leasing ohne SCHUFA anbietet. Weiterhin wird bei privaten Anbietern die Selbstauskunft angefordert, in welcher ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen wird, meist durch die letzten drei Lohnabrechnungen. Bei gewerblichen Anbietern werden zumeist die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten zwei Jahre angefordert.
Mein Parkplatz
Ihr privater Parkplatz zum speichern von Fahrzeugen - auch ohne Anmeldung

0 Fahrzeuge geparkt

» zum Parkplatz