Zwei Drittel der Deutschen finanzieren einen Neuwagen durch Leasing oder Kredit. Leasing ist dabei auf den ersten Blick für den möglichen Kunden im Vergleich zum Kreditkauf aufgrund der wesentlich niedriger liegenden monatlichen Raten attraktiver. Diese Raten sind jedoch nur aus dem Grunde möglich, weil er als Leasingnehmer das Auto nicht erwirbt, sondern lediglich für einen vertraglich festgelegten Zeitraum mietet. Er zahlt somit nur für den Wertverlust des Autos während der Nutzung. Neben den monatlich anfallenden Raten und einer im Voraus zu leistenden einmaligen Sonderzahlung, durch die die Monatsraten niedrig gehalten werden können, kann allerdings am Ende des Vertragszeitraumes die vom Kunden zu tragende Restwertabrechnung ungünstig zu Buche schlagen. Diese errechnet sich aus der Differenz des zu Vertragsbeginn festgelegten Restwertes des Fahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages minus des vom Händler tatsächlich noch erzielten Verkaufwertes bei Wiederverkauf des Fahrzeugs. Wird der Restwert des Fahrzeugs bei Vertragsabschluss zu hoch angesetzt, kann das bislang für den Kunden preisgünstige Leasing plötzlich teuer werden.
Lediglich bei einem zu Beginn festgelegten Kilometerabrechnungsvertrag hat der Leasingnehmer am Ende nur für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Bei beiden Leasingmöglichkeiten gilt: Auch schon während der Nutzung des Fahrzeugs müssen selbst unverschuldet entstandene Schäden vom Leasingnehmer getragen werden. Damit ist er wie der Kreditnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages voll für das Fahrzeug verantwortlich. Mit dem Unterschied, dass der Kreditnehmer nach einer gewissen Zeit sein Auto voll besitzt und dieses nach Belieben selbst wieder veräußern kann. Wohingegen der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auflauf des Vertrages an die Leasinggesellschaft zurückgeben muss beziehungsweise es lediglich zum Restwert- plus Wiederverkaufsaufpreis von dieser erwerben kann. Dieses kann jedoch insgesamt gesehen ebenfalls teurer sein, als der Ratenkauf eines vergleichbaren Wagens.
Für Geschäftskunden und Selbstständige, die die anfallenden Kosten steuerlich absetzen können, ist Leasing darum häufig die bessere Wahl im Vergleich zur Vollanschaffung eines oder mehrerer Firmenfahrzeuge. Der Privatmann sollte sich vorab genau ausrechnen, ob sich das Leasen eines Fahrzeugs tatsächlich für ihn lohnt. Oder ob er es nicht doch mit einem zunächst vergleichsweise teureren Kredit finanzieren und es damit ohne mögliche weitere Aufpreise für sich erwerben sollte.
Lediglich bei einem zu Beginn festgelegten Kilometerabrechnungsvertrag hat der Leasingnehmer am Ende nur für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Bei beiden Leasingmöglichkeiten gilt: Auch schon während der Nutzung des Fahrzeugs müssen selbst unverschuldet entstandene Schäden vom Leasingnehmer getragen werden. Damit ist er wie der Kreditnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages voll für das Fahrzeug verantwortlich. Mit dem Unterschied, dass der Kreditnehmer nach einer gewissen Zeit sein Auto voll besitzt und dieses nach Belieben selbst wieder veräußern kann. Wohingegen der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auflauf des Vertrages an die Leasinggesellschaft zurückgeben muss beziehungsweise es lediglich zum Restwert- plus Wiederverkaufsaufpreis von dieser erwerben kann. Dieses kann jedoch insgesamt gesehen ebenfalls teurer sein, als der Ratenkauf eines vergleichbaren Wagens.
Für Geschäftskunden und Selbstständige, die die anfallenden Kosten steuerlich absetzen können, ist Leasing darum häufig die bessere Wahl im Vergleich zur Vollanschaffung eines oder mehrerer Firmenfahrzeuge. Der Privatmann sollte sich vorab genau ausrechnen, ob sich das Leasen eines Fahrzeugs tatsächlich für ihn lohnt. Oder ob er es nicht doch mit einem zunächst vergleichsweise teureren Kredit finanzieren und es damit ohne mögliche weitere Aufpreise für sich erwerben sollte.