Überlegen Sie sich vor Abschluss oder Übernahme eines Leasingvertrages genau welche Leasingart für Sie attraktiver und vor allem kostengünstiger ist. In unserem Leasing-Ratgeber stellen wir Ihnen beide Leasingarten genau vor, damit Sie eine Entscheidung treffen können...
Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing wird die Leasingrate auf Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung berechnet. Wird diese Laufleistung über- bzw. unterschritten, so wird der Betrag je km im Nachhinein berechnet bzw. vergütet. Zumeist sind Minderkilometer weniger wert, als Mehrkilometer. Wählen Sie also vorsichtshalber eine höhere jährliche Fahrleistung, um nicht zu viel nachzahlen zu müssen. Beachten Sie: In manchen Fällen werden Minderkilometer nicht vergütet.
Teilweise bieten Leasingunternehmen aber auch an, dass zu Ende der Vertragslaufzeit die jährliche Fahrleistung betrachtet wird, und die Raten dann neu berechnet werden. Je nachdem welche Fahrleistung bei Vertragsunterzeichnung gewählt wurde, werden die monatlichen Raten dann neu berechnet, und dem Leasingnehmer dann im Nachhinein vergütet bzw. berechnet.
Am Ende des Leasingvertrages müssen Sie das Fahrzeug nicht übernehmen, sondern können dieses dann einfach wieder beim Händler bzw. Leasinggeber abgeben.
Restwertleasing
Beim Restwertleasing wird auf Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung der Restwert des Fahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages bestimmt. Zu diesem voraussichtlichen Restwert kann das Fahrzeug dann zu Ende des Vertrages übernommen werden, oder an den Händler bzw. Leasinggeber zum tatsächlichen Wert verkauft werden. Ist der tatsächliche Restwert dann aber geringer, als zunächst angenommen, so muss nachgezahlt werden. Da der voraussichtliche Restwert in der Regel zunächst meist sehr hoch angesetzt wird, werden beim Restwertleasing zumeist Nachzahlungen fällig.
Kilometerleasing oder Restwertleasing?
Das Kilometerleasing stellt sich aufgrund der meist hohen Nachzahlungen beim Restwertleasing als oftmals günstigere Leasingart heraus. Weiterhin wird das Fahrzeug nach Vertragslaufzeit einfach beim Händler abgegeben, und somit entfällt die lästige Suche nach einem Interessenten. Aber beachten Sie: Auch beim Kilometerleasing müssen Schäden, wie z.B. Kratzer vom Leasingnehmer getragen werden.
Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing wird die Leasingrate auf Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung berechnet. Wird diese Laufleistung über- bzw. unterschritten, so wird der Betrag je km im Nachhinein berechnet bzw. vergütet. Zumeist sind Minderkilometer weniger wert, als Mehrkilometer. Wählen Sie also vorsichtshalber eine höhere jährliche Fahrleistung, um nicht zu viel nachzahlen zu müssen. Beachten Sie: In manchen Fällen werden Minderkilometer nicht vergütet.
Teilweise bieten Leasingunternehmen aber auch an, dass zu Ende der Vertragslaufzeit die jährliche Fahrleistung betrachtet wird, und die Raten dann neu berechnet werden. Je nachdem welche Fahrleistung bei Vertragsunterzeichnung gewählt wurde, werden die monatlichen Raten dann neu berechnet, und dem Leasingnehmer dann im Nachhinein vergütet bzw. berechnet.
Am Ende des Leasingvertrages müssen Sie das Fahrzeug nicht übernehmen, sondern können dieses dann einfach wieder beim Händler bzw. Leasinggeber abgeben.
Restwertleasing
Beim Restwertleasing wird auf Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung der Restwert des Fahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages bestimmt. Zu diesem voraussichtlichen Restwert kann das Fahrzeug dann zu Ende des Vertrages übernommen werden, oder an den Händler bzw. Leasinggeber zum tatsächlichen Wert verkauft werden. Ist der tatsächliche Restwert dann aber geringer, als zunächst angenommen, so muss nachgezahlt werden. Da der voraussichtliche Restwert in der Regel zunächst meist sehr hoch angesetzt wird, werden beim Restwertleasing zumeist Nachzahlungen fällig.
Kilometerleasing oder Restwertleasing?
Das Kilometerleasing stellt sich aufgrund der meist hohen Nachzahlungen beim Restwertleasing als oftmals günstigere Leasingart heraus. Weiterhin wird das Fahrzeug nach Vertragslaufzeit einfach beim Händler abgegeben, und somit entfällt die lästige Suche nach einem Interessenten. Aber beachten Sie: Auch beim Kilometerleasing müssen Schäden, wie z.B. Kratzer vom Leasingnehmer getragen werden.